Tausende Pflegeheimpatienten bezahlen massiv mehr, als es das Gesetz vorsieht: Am Beispiel des Altersheims Schiffländi im aargauischen Gränichen hatte der Beobachter (Nr. 8/02) die landesweit illegale Praxis aufgezeigt. Nachdem sich die Angehörigen einer «Schiffländi»-Bewohnerin geweigert hatten, über den Tarifschutz hinaus verrechnete Kosten von über 2000 Franken pro Monat zu zahlen, kündigte das Heim seiner Pensionärin. Ein illegaler Akt, denn schon die Kündigungsdrohung entspricht bei Tarifschutz dem Straftatbestand der Erpressung.

Kurz darauf verstarb die Pensionärin. Die Parteien einigten sich schliesslich vor dem Friedensrichter. Die Angehörigen erhielten 20'000 Franken zurückerstattet. Und die Verantwortlichen des Altersheims Schiffländi gaben zu, dass die «Verrechnungspraxis nicht vollumfänglich den rechtlichen Grundlagen entspricht».

Nur geändert hat sich an der Verrechnungspraxis bis heute nichts. Nach wie vor müssen sich alle Pensionäre vertraglich verpflichten, einen «pauschalen Kostenanteil» an die Pflegedienstleistungen selber zu berappen. Das widerspricht dem geltenden Tarifschutz im Kanton Aargau.

Eine verbindliche Regelung fehlt
Das weiss auch «Schiffländi»-Stiftungsrat Werner Gautschi. Doch das Altersheim habe «gar keine andere Wahl», rechtfertigt Gautschi die umstrittene Regelung, «sonst steht unser Heim vor dem Ruin. Weder der Kanton noch die Gemeinde berappen die fehlenden Beträge.» Weil eine Kostenlawine droht, schieben Krankenkassen, Bund und Kantone eine verbindliche Regelung seit Jahren vor sich her.

Im Altersheim Schiffländi wurde ein Brief an die Pensionäre abgefangen. Darin wollten die Angehörigen der gekündigten Pensionärin aus ihrer Sicht über die Vereinbarung vor dem Friedensrichteramt informieren. Die Heimverantwortlichen fürchten wohl weitere Unbill.