«Das Familienzusammenführungsgesuch wird abgelehnt.» Es ist ein Satz wie ein Peitschenschlag, geschrieben von einer Fachfrau im Staatssekretariat für Migration (SEM). Bis dahin war im Schweizer Leben des eritreischen Asylbewerbers Selahadin Amharay alles glatt gelaufen: Asylgesuch im Sommer 2014, ein Platz im Durchgangszentrum im bernischen Riggisberg, die Anerkennung als Flüchtling mit Ausweis B im September 2015.

Sechs Jahre sind vergangen, seit das SEM den Familiennachzug abgelehnt hat. Bei Amharay hat sich viel getan in dieser Zeit. Er hat eine zweijährige Lehre als Koch abgeschlossen und eine feste Stelle im Spital Riggisberg bekommen. Er wohnt in einer eigenen Wohnung und hat die Niederlassungsbewilligung C erhalten. Im März hat er zum ersten Mal eine Schweizer Steuererklärung abgegeben. Der 40-Jährige erfüllt alle Bedingungen, damit seine Frau und seine Töchter in die Schweiz kommen können.

Bei den Behörden aber, die über seine Familie und sein Glück entscheiden, hat sich in diesen letzten sechs Jahren fast nichts getan. Amharays Familie sitzt immer noch im Sudan fest.

Die Flucht in die Schweiz

Die Geschichte von Selahadin Amharay und seiner Frau Hanan beginnt Anfang 2011 in der sudanesischen Hauptstadt Khartum. Hier lebt er, seit er zwei Jahre zuvor aus dem nicht enden wollenden Militärdienst in Eritrea geflohen ist. Sein Leben verdient er sich als Rikschafahrer.