Am 1. Oktober 2001 drangen Polizisten in Claudia Sternbergs Geschäftsräume in Zürich ein. Wie eine Schwerverbrecherin wurde die gesundheitlich angeschlagene, bisher unbescholtene Archäologin und Numismatikspezialistin ins Polizeigefängnis Zürich überstellt. Die damals 46-Jährige litt an Bluthochdruck und Veneninsuffizienz. Wegen akuter Thrombosegefahr musste sie nach 14 Tagen Einzelhaft notfallmässig ins Universitätsspital eingeliefert werden. Ihre Überführung in einem vergitterten Auto erfolgte erst drei Stunden nachdem ihr Anwalt das Bundesamt für Justiz (BJ) alarmiert hatte.

Sehr Dünne Indizienlage
«Der Blutdruck war wahnsinnig hoch, der untere Wert über 120!», schilderte Claudia Sternberg die Einlieferung in einem Schreiben an ihren Freund. «Mir war völlig schlecht. Ich konnte mit den Fussfesseln kaum aus dem Auto steigen.» Trotz ihrem bedenklichen Gesundheitszustand lehnte das BJ am 18. Oktober ein Gesuch um Haftentlassung ab.

Die Polizeiaktion war durch einen internationalen Haftbefehl von Interpol Rom ausgelöst worden. Die Anschuldigungen der italienischen Strafverfolgungsbehörden sind massiv: Sternberg gehöre einer internationalen Hehlerbande an. Doch die Indizienlage ist dünn. Grundlage für das italienische Auslieferungsgesuch sind vier telefonische Kontakte mit Raffaele Monticelli, einem bekannten italienischen Antikenhändler.

Monticellis Geschäfte scheinen nicht immer astrein gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Foggia bezeichnet ihn in einem Bericht als Kopf einer kriminellen Organisation, die in grossem Stil archäologische Fundgegenstände illegal aus Italien ausführt. Im Zuge der Aktion «Pandora», mit der die Schmuggler- und Hehlerbande zerschlagen werden sollte, ermittelte die italienische Polizei seit Anfang 2000 gegen rund 50 Personen im In- und Ausland.

Im ersten Halbjahr 2001 hatte Monticelli viermal versucht, mit Claudia Sternberg zu telefonieren. Sie war aber entweder nicht im Büro oder am andern Telefon besetzt; Sternbergs Sekretärin erklärte dem Händler jeweils, dass ihre Chefin unabkömmlich sei. Diese Telefonate wurden abgehört und bildeten die Basis für das italienische Auslieferungsgesuch.

Claudia Sternberg ist Besitzerin der von ihrem verstorbenen Vater gegründeten Frank Sternberg AG, die international renommierte numismatische Auktionen durchführt. Die gebürtige Amerikanerin lebt seit ihrem ersten Lebensjahr in der Schweiz, wo sie auch alle Schulen besuchte. Sternbergs Vater flüchtete in den dreissiger Jahren vor den Nazis in die Schweiz, wo er keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhielt. Die USA erteilten ihm ein Visum und später das US-Bürgerrecht.

Nach der Geburt der einzigen Tochter zog die Familie in die Schweiz. Aus Dankbarkeit gegenüber den USA behielt Claudia Sternberg die amerikanische Staatsbürgerschaft. Dass sie, die sich als Schweizerin fühlt, keinen Schweizer Pass hat, hatte sich bislang nie als Nachteil erwiesen – bis sie ins Räderwerk der Justiz geriet: Wäre sie Schweizerin, könnte sie nicht an Italien ausgeliefert werden.

Zweifel an Rechtmässigkeit
Am 16. und 17. Oktober 2001 führte die Bezirksanwaltschaft Zürich mit der Kantonspolizei und fünf italienischen Beamten eine Hausdurchsuchung in Sternbergs Geschäftsräumlichkeiten durch. Während der 13-stündigen Aktion wurden rund 3900 Münzen und Gemmen sowie zirka 260 weitere Objekte im Wert von ungefähr 500'000 Franken beschlagnahmt – etwa 80 Prozent des Geschäftsinventars.

Ziel einer Beschlagnahmung ist, Beweismaterial zu sichern. In diesem Fall glich sie eher einem Beutezug. Die italienischen Beamten packten ein, was ihnen in die Finger kam. «Tutto è nostro», sagten sie und nahmen auch Objekte mit, die nie in italienischer Erde gelegen hatten, sowie Gegenstände, die schon seit Jahrzehnten in der Literatur nachgewiesen sind.

Das undifferenzierte Zusammenpacken der italienischen Kollegen wurde sogar Bezirksanwalt Ivo Hoppler, der die Hausdurchsuchung vollziehen musste, zu bunt. «Bei italienischen, sich mit Raubkunst beschäftigenden Amtsstellen besteht die Tendenz, zum einen die gestellten Rechtshilfeersuche nicht konkret zu formulieren, und zum andern, mit einem aus dem Römischen Reich entliehenen Geografieverständnis den Begriff ‹italienisch› sehr weit zu fassen», schrieb er dem BJ, wie aus Akten hervorgeht, die dem Beobachter zugespielt wurden.

«Es ist somit durchaus möglich, dass bei der getätigten Triage in einer überschiessenden Tendenz Objekte sichergestellt wurden, welche keine rechtliche Basis auf der Grundlage des Rechtshilfeersuchens haben», schreibt Hoppler weiter.

Für seine Kritik wurde er vom BJ gerüffelt. Hoppler, der nicht glaubt, dass Claudia Sternberg «die grosse Verbrecherin» ist, hat auch heute noch Vorbehalte gegenüber dem damaligen Vorgehen. «Man hätte mit der Erfahrung von heute eine Spezifizierung der Gegenstände verlangen müssen.»

Während ihrer siebenwöchigen Haft durfte Claudia Sternberg täglich nur eine Stunde spazieren gehen und pro Woche eine halbe Stunde lang Privatbesucher empfangen, von denen sie durch eine Glasscheibe getrennt blieb. Einen zweiten Antrag auf Haftentlassung von Anwalt Lucien Valloni lehnte das BJ am 7. November mit dem Argument ab, es bestehe nach wie vor Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Dass in Italien ein Verfahren lief, war Sternberg schon Monate vor ihrer Verhaftung bekannt. Hätte sie Spuren verwischen oder sich ins Ausland absetzen wollen, hätte sie dafür genügend Zeit gehabt.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht kritisierte Valloni die Haltung des BJ als «zynisch». Er hatte herausgefunden, dass die anderen rund 50 Verdächtigen in Italien bloss unter Hausarrest stehen, dass «offenbar in Italien mit Bezug auf dasselbe Strafverfahren ganz andere Massstäbe angelegt werden». So reiste etwa der angebliche Drahtzieher der Schmuggelaffäre, Raffaele Monticelli, in der Zwischenzeit sogar einmal in die Schweiz ein. Er wurde zwar in erster Instanz verurteilt. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb er sich frei bewegen kann.

Vallonis Intervention hatte schliesslich Erfolg. Nach sieben Wochen hob das Bundesgericht die Haft auf. Es begründete die Freilassung damit, dass die Auslieferungshaft «offensichtlich unverhältnismässig» gewesen sei. Sternberg wurde gegen 50'000 Franken Kaution und Hinterlegung des Passes entlassen.

Finanziell völlig am Ende
Sie steht heute vor dem wirtschaftlichen Ruin. Ihre Angestellten musste sie entlassen, und die freien Mitarbeiter kann sie nur noch selten engagieren. Die rund 4000 Münzen und Objekte, die Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit, sind noch immer beschlagnahmt. Claudia Sternberg hat keine Einnahmen mehr; für ihre Kaution kamen Freunde auf. Die Anwaltskosten belaufen sich mittlerweile auf Hunderttausende von Franken.

Noch immer hängt über Sternberg das Damoklesschwert der Auslieferung nach Italien, wo ihr eine längere Untersuchungshaft drohen kann. Die Höchststrafe für die ihr vorgeworfene Bandenmitgliedschaft beträgt sieben Jahre. Und sie hat schlechte Karten: Nur gerade in jedem sechsten Fall entschied das Bundesgericht bislang gegen eine Auslieferung.

Im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens prüft das BJ nur, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Überführung erfüllt sind. Es klärt insbesondere ab, ob der Tatvorwurf auch nach schweizerischem Recht strafbar ist. Erwin Jenni von der Sektion Auslieferungen weist darauf hin, dass im Fall Sternberg die formellen Anforderungen erfüllt seien und die Schweiz zur Auslieferung verpflichtet sei.

Lucien Valloni hingegen wirft dem BJ vor, nicht genügend geprüft zu haben, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe. Selbst Bezirksanwalt Ivo Hoppler, dem kaum eine täterfreundliche Haltung nachgesagt werden kann, glaubt, dass in diesem Fall unverhältnismässig gehandelt worden sei. Die «Substanz der abgehörten Telefongespräche bezüglich Frau Sternberg» seien «eher dürftig».

Noch gilt für Claudia Sternberg die Unschuldsvermutung. Sollten die Anschuldigungen fallen gelassen werden, könnte sie Schadenersatz verlangen. Allerdings ist kaum anzunehmen, dass sie ihren ganzen Verlust vergütet bekäme.

Der italienische Staat bekämpft seit einigen Jahren die illegale Ausfuhr von Kulturgütern – dabei geht es jährlich um Hunderttausende von Objekten. Gestohlene Kulturgüter im Ausland zurückzufordern ist jedoch eine sehr komplizierte Angelegenheit: Die italienischen Behörden müssten bei jedem einzelnen Gegenstand nachweisen, dass er unrechtmässig oder wider besseres Wissen erworben wurde – ein nahezu hoffnungsloses Unterfangen.

Mit dem Instrument der Rechtshilfe geht das wesentlich einfacher. Dabei lässt der italienische Staat Objekte, die von einer Straftat stammen könnten, einfach als Beweismittel beschlagnahmen, ohne diese näher zu bezeichnen – wie im Fall Claudia Sternberg. Die beschuldigte Person muss den Nachweis erbringen, dass sie die Objekte legal erworben hat.

Das ist schwierig, denn bei Gegenständen, die teilweise vor Jahrzehnten erstanden wurden, sind oft nicht mehr alle Belege vorhanden. Viele Angeschuldigte verzichten am Ende gern auf einen Teil der Ware, wenn dafür das Verfahren gegen sie eingestellt wird.

Enteignung ist möglich

Die Rechtshilfe ist eine unentbehrliche Waffe im Kampf gegen das internationale Verbrechen – das anerkennen auch Sternbergs Rechtsvertreter. In diesem Fall scheinen allerdings rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden zu sein. In seiner Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu Handen des Bundesgerichts weist Rechtsanwalt Peter Popp darauf hin, dass Italien «ein höchsteigenes Interesse an den bei der Beschwerdeführerin beschlagnahmten Münzen und anderen Antiken» habe.

Diese Art der Strafrechtshilfe, bei der die italienische Justiz nur behaupten, nicht aber beweisen müsse, sei sehr effizient: «Die Italiener verfolgten bei der Durchsuchung eine ‹fishing expedition› von so grossem Ausmass, dass sie nur mit Erfolgssucht oder Gier erklärt werden kann; denn auch ihre Experten mussten sich im Klaren sein, dass der grösste Teil kein italienisches Kulturgut war.»

Laut BJ ist es an den italienischen Behörden zu entscheiden, wer «Anspruch auf die Objekte hat» – was auf eine entschädigungslose Enteignung hinauslaufen könnte. Claudia Sternberg verlangt seit Dezember 2001 die Freigabe aller Gegenstände. Das Urteil über eine allfällige Rückgabe ist offen – genauso wie die Frage, ob Claudia Sternberg ausgeliefert wird. Das Bundesgericht wird demnächst entscheiden.

Nachtrag:
Nach Redaktionsschluss erreicht uns die Meldung, dass das Bundesgericht soeben die Auslieferung von Claudia Sternberg nach Italien abgelehnt hat. In einem separaten Verfahren wird es über die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände entscheiden. Sternbergs Anwalt Peter Popp kommentiert den überraschenden Entscheid so: «Das Bundesgericht hat herausgestrichen, dass die Schweiz keine Rechtshilfe aufgrund von vagen Anschuldigungen, einer mafiösen Organisation anzugehören, gewährt.»