Das Jahr 2011 hatte für Reto Berger* schön begonnen. Im Februar war er Vater geworden. Ein lang gehegter Wunsch ging in Erfüllung. Heute krabbelt der Sohn an seinem Papa hoch, neben ihm lacht die Ehefrau auf dem Sofa.

Doch die Idylle trügt. Wenn der Sohn einmal älter ist, wird er sich vielleicht nicht mehr an seinen Vater erinnern können. «Ich habe statistisch gesehen noch einige Monate zu leben, vielleicht wenige Jahre», sagt der 27-jährige Reto Berger.

Anfang Januar die Diagnose: ein bösartiges Melanom am Rücken. Dann das Verdikt: Metastasen in Lunge und Leber. Krank fühle er sich dennoch nicht, sagt er nach der ersten Chemotherapie. Und er will alles tun, damit das noch lange so bleibt.

Seine Prognose könnte besser sein, hätte er sich im vergangenen Sommer an einen anderen Arzt gewandt. Ein Knoten war ihm im Juni an der Schulter aufgefallen, im August war dann ein erster Termin bei seinem Hausarzt Ingo Malm, dem umstrittenen Leiter einer Gemeinschaftspraxis auf dem Aargauer Mutschellen.

Der deutsche Allgemeinpraktiker vermutet ein Lipom, eine harmlose Fettgeschwulst. Als er das Gewebe unter der Haut entfernen will, muss er seine Diagnose ändern. Statt auf kompaktes Gewebe stösst er auf einen «mit altem Blut versehenen, derben Tumor», wie er später in einer Aktennotiz festhält. Malm erkennt darin ein Hämatom. Bergers Frau war bei der folgenden Operation dabei. Die ausgebildete medizinische Praxisangestellte erinnert sich, wie der Arzt «in der Wunde wühlte» und «blutendes, fadenartiges Material» entfernte. Untersuchen liess Malm das Entfernte nicht. Es sei gar kein Gewebe gewesen und eine histologische Untersuchung darum nicht möglich, rechtfertigt er sich heute.

Gewebeproben nicht untersucht

Zwei Monate später war an derselben Stelle ein Knoten nachgewachsen. Diesmal entfernte Malm eine «atypische Fettansammlung». «Ich bat ihn, das Gewebe zu untersuchen», sagt Berger. Doch Malm entsorgte es ohne weitere Abklärungen.

Im Dezember drückte Berger an derselben Stelle ein noch grösserer Knoten. Er war im Militär und zeigte die Geschwulst dem Truppenarzt. Das schnelle Wachstum schien diesem verdächtig. Er organisierte sofort einen Termin in einem Spital. «Malm wollte mich aber zuerst in seiner Praxis sehen. Erst als ich insistierte, schrieb er eine Überweisung ins Spital», erinnert sich Berger. Dort diagnostizierte man einen Tumor von 4,5 Zentimetern Durchmesser, der sich als bösartiges Melanom mit Metastasen entpuppte. Am 2. Januar drückte Malm Reto Berger sein Bedauern über die Diagnose aus – in einem wenige Zeilen umfassenden Brief. Doch Berger wusste zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, was das Spital gefunden hatte. «Die Nachricht von Malm erhielt ich an einem Freitag, das Wochenende war ein Horror.»

Berger hatte sich inzwischen einen neuen Hausarzt gesucht, der ihn auf Montag für eine Besprechung aufgeboten hatte, wie es für eine schwerwiegende Diagnose üblich ist. Malm sagt heute, er sei davon ausgegangen, das Spital hätte den Patienten direkt informiert.

Malm teilte Berger in dem Schreiben auch mit, dass er überprüfen werde, ob von seiner Seite aus «Fehler im Sinne einer Zeitverzögerung» entstanden seien. Er werde sich dann wieder melden. Bis heute hat Berger nichts von ihm gehört.

«Die Antwort muss in der vielen Arbeit untergegangen sein», entschuldigt sich Malm – sekundiert von zwei Anwälten –, als er den Beobachter in seiner Praxis empfängt. Ansonsten sei sein Vorgehen zu jeder Zeit angemessen gewesen und entspreche der ärztlichen Kunst eines Allgemeinmediziners. Eine Beurteilung im Nachhinein sei halt immer einfacher.

Ronnie Bachofner, Bergers neuer Hausarzt, zeigt sich schockiert über seinen Vorgänger. Vor allem, dass er wiederholt das entfernte Gewebe nicht untersuchen liess. «Auch wenn keine verdächtigen Flecken auf der Haut sichtbar sind, muss zwingend bei jeder Gewebeentnahme eine Probe zur Untersuchung eingesandt werden. Alles andere entspricht nicht der ärztlichen Kunst und ist grob fahrlässig.» Er geht davon aus, dass bei einer sofortigen Diagnose eine längere Überlebenszeit für den jungen Mann hätte erreicht werden können.

Eine Kritik, die Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizer Patientenorganisation, teilt: «Selbst Spezialisten lassen heute fast jedes entnommene Gewebe histologisch untersuchen. Auch wenn die Diagnose klar scheint. Es ist schlicht grob fahrlässig, wenn ein Hausarzt darauf verzichtet.»

Arztbewilligung trotz Verurteilung

Das Aargauer Departement für Gesundheit und Soziales will den Fall nun untersuchen. «Wir werden ihn in ein bereits laufendes Disziplinarverfahren aufnehmen», sagt Sprecher Balz Bruder. In dem Verfahren wird überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Berufsbewilligung noch vorliegen.

Damit ist die Auseinandersetzung um den umtriebigen Arzt um ein Kapitel reicher. Im vergangenen Herbst hatte der «Kassensturz» publik gemacht, dass Malm in Deutschland wegen Finanzdelikten im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit mehrfach verurteilt worden war. Der Kanton Bern verweigerte ihm eine Berufsbewilligung – mangels Vertrauenswürdigkeit. Anders der Aargau, der ihm 2006 innert kürzester Zeit die Bewilligung erteilte. Man habe nichts von Malms Vorgeschichte gewusst, erklärte sich der Kanton im vergangenen Oktober. Inzwischen ist es aber auch im Aargau zu diversen Untersuchungen gekommen. 2009 wurde Malm von der Gesundheitsdirektion verwarnt und gebüsst, weil er Ritalin direkt an Patienten verkauft hatte. In der Angelegenheit ist ein Strafverfahren hängig. Hinzu kommt das erwähnte zweite Disziplinarverfahren.

Malms Praxis wird auch vom Krankenkassenverband durchleuchtet, nachdem er auffallend hohe Kosten verrechnet hat. «Hier geht es um Routineuntersuchungen», sagt Ingo Malm. Seine Praxis habe höhere Kosten generiert, weil sie einen 24-Stunden-Dienst anbiete und mehr Notfälle behandle als die Kleinpraxen in der Region. Auch ein direkter Medikamentenverkauf sei für solche Fälle erlaubt.

Das Gesundheitsdepartement wird von Ärzten und Politikern kritisiert, weil es keine Massnahmen gegen Malm ergriffen hat. Der regionale Hausärzteverein schloss ihn aus. Kritik kommt auch von der Patientenorganisation: «Dass ein Arzt eine Zulassung erhält, nachdem er in Deutschland mehrfach verurteilt worden ist und ihn ein anderer Kanton mangels Vertrauenswürdigkeit bereits zurückgewiesen hat, ist unhaltbar», sagt Präsidentin Margrit Kessler.

Und mit der Aufhebung des Ärztestopps würden künftig weitere schwarze Schafe versuchen, in der Schweiz Fuss zu fassen. «Wenn Vorgeschichten nicht minutiös abgeklärt werden, öffnen wir ihnen Tür und Tor», so Kessler. Immerhin erhalten die Kantone heute vom Bund Informationen zur Vorgeschichte von Ärzten in anderen Kantonen – wenn sie danach fragen.

Reto Berger hält seinen Sohn im Arm. Den Sohn, den es laut Malm eigentlich nicht geben dürfte. Weil es mit der Schwangerschaft lange nicht geklappt hatte, liess Berger ein Spermiogramm erstellen. «Das Ergebnis soll miserabel ausgefallen sein, sagte mir Malm. Er nahm uns jede Hoffnung auf eine natürliche Befruchtung.» Doch eine einzige Probe reicht für eine Diagnose nicht, wie Spezialisten dem Paar versicherten – und der aufgeweckte Sohn heute beweist.

*Name geändert

Schwarze Schafe im weissen Kittel

Viele Ärzte, die ihre Zulassung verloren haben oder verwarnt worden sind, werden dem Bundesamt für Gesundheit nicht gemeldet – obwohl die Kantone seit 2008 dazu verpflichtet sind, ihre Sanktionen gegen Ärzte, Apotheker und Chiropraktoren in ein Register beim Bund (www.medreg.admin.ch) einzutragen.

Tausende Ärzte werden nicht erfasst: Mediziner, die in kantonalen Spitälern arbeiten, und solche, die von privaten Unternehmen angestellt werden, etwa in einer Grosspraxis. Auch Mediziner, denen vor 2008 die Zulassung in einem Kanton entzogen oder nicht erteilt worden ist, erscheinen mit weisser Weste in der Datenbank. Das trifft auch auf den umstrittenen Aargauer Hausarzt Ingo Malm zu, dem der Kanton Bern die Zulassung verweigert hatte. Zumindest bei privat angestellten Medizinern soll es nun mehr Transparenz geben. Eine Revision des Medizinalberufegesetzes verlangt deren Erfassung in der Datenbank. Die Vernehmlassung zum Gesetz ist durchwegs positiv ausgefallen.

Eine Blackbox bleiben aber die Spitäler. Dem Bund fehlt die rechtliche Grundlage, Kantonsangestellte zu erfassen. Dafür müsste erst die Bundesverfassung geändert werden. Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Initiative «Ja zur Hausarztmedizin» würde das zwar ermöglichen. Doch der Gegenvorschlag ist in der Vernehmlassung – aus anderen Gründen – durchgefallen.