Arztfehler: Tod in der Fastenkur
Der als «Fastendoktor» bekannte Bündner Arzt Ernst Bauer weist eine Patientin mit akuter Bauchfellentzündung nicht ins Spital ein: Die Frau stirbt. Sie ist nicht das erste Opfer des umstrittenen Mediziners – doch die Behörden bleiben untätig.
Veröffentlicht am 10. August 2000 - 00:00 Uhr
Betty Zeiger muss auf ihrem Zimmer im Aroser Kurhaus Prasura unglaublich gelitten haben. «Sie sprach sehr undeutlich, denn ihre Zunge war total geschwollen», erinnert sich die Kurhausleiterin Elisabeth Fraefel an den Zustand ihres Gasts an jenem verhängnisvollen 15. Juli 1999. «Als wir sie ankleideten, um sie in die Arztpraxis im Dorf zu bringen, konnte sie sich kaum auf den Beinen halten.»
Als die Patientin in der Praxis ankam, verlor Ärztin Verena Meyer keine Zeit. Sie organisierte sofort die Spitaleinweisung. Diagnose: Bauchfellentzündung. Doch für Betty Zeiger war es zu spät: Die Patientin starb noch auf der Auffahrt zur Notfallaufnahme des Kantonsspitals Chur.
Was war geschehen? Die in Washington, USA, wohnende Betty Zeiger war Anfang Juli nach Arosa gereist, um beim bekannten «Fastendoktor» Ernst Bauer, einem 86-jährigen Schulmediziner, eine Entschlackungskur durchzuführen. «Meine Mutter war mit Arosa, Doktor Bauer und dem Kurhaus Prasura seit Jahren eng verbunden», erzählt Diana Dahan Zeiger. «Mein Bruder und ich wollten Mitte Juli nachkommen. Wir planten, zwei gemeinsame Wochen zu verbringen. Nachher wollten wir zusammen nach Hause fliegen.»
Fatale Fehldiagnose
Betty Zeiger fühlte sich im Lauf ihrer Fastenkur zunehmend unwohl. Sie begann zu erbrechen und bekam starken Durchfall. Ihre Tochter Diana, die täglich mit der Mutter telefonierte, schildert den Hergang so: «Am Sonntag, vier Tage vor ihrem Tod, klagte sie über heftige Bauchschmerzen. Mit jedem Tag ging es ihr schlechter. Doktor Bauer, der medizinisch für sie die Verantwortung trug, unternahm jedoch kaum etwas. Er fühlte den Puls und meinte zu meiner Mutter, dass der Körper nun an seiner Entgiftung arbeite.»
Noch immer ist Diana Dahan Zeiger aufgewühlt. «Warum wurde unsere Mutter nicht ins Spital eingeliefert?», fragt sie mit tränenerstickter Stimme. «Wir haben es doch ausdrücklich verlangt. Immer wieder. Am Tag vor ihrem Tod konnte meine Mutter nicht einmal mehr den Telefonhörer halten, so geschwächt war sie.»
Bauer habe seine Patientin an diesem Nachmittag aufgesucht, den Puls gefühlt und den Körper abgetastet, sagt Kurhausleiterin Elisabeth Fraefel. «Dann gab er ihr eine Spritze gegen die Schmerzen.»
Nach einer unruhigen Nacht, die die Kurhausleiterin im Zimmer der Patientin verbracht hatte, ging es Betty Zeiger von Stunde zu Stunde schlechter. Fraefel: «Als ich gegen neun Uhr ins Zimmer zurückkehrte, erschrak ich. Die Frau war sehr schlecht dran.» Eine Aroser Freundin der Patientin organisierte den Termin bei der Ärztin – auf eigene Faust, denn Ernst Bauer reagierte nach wie vor nicht.
Die erste Handlung der Ärztin war eine einfache, aber unerlässliche Untersuchung, die Medizinstudierende in den ersten Semestern lernen: Sie prüfte mit Handauflegen den Zustand des Bauchs. «Ein so genannter "brettharter Bauch" weist auf eine akute Bauchfellentzündung hin», erklärt Georges Hartmann, ehemaliger Chefarzt des Bündner Kantonsspitals. Dafür gebe es eine Reihe von Ursachen: ein geplatzter Blinddarm, ein durchgebrochenes Magen- oder ein geplatztes Darmgeschwür. «Solche Patientinnen oder Patienten müssen sofort ins Spital eingewiesen werden.»
«Fastendoktor» weist Vorwürfe ab
Ernst Bauer hat die lebensbedrohliche Erkrankung seiner Patientin nicht erkannt. «Die Frau litt an einer Influenza», erklärte er in der Fernsehsendung «Schweiz aktuell». «Ich bin an ihrem Tod unschuldig.» Gegenüber dem Beobachter wollte er keine Stellungnahme abgeben.
Betty Zeiger ist mit grösster Wahrscheinlichkeit an den Folgen eines geplatzten Geschwürs im Zwölffingerdarm gestorben. Hartmann: «Einen Assistenzarzt, der diese Symptome nicht richtig deutet, würde ich umgehend aus dem Spital weisen.» Der 86-jährige Ernst Bauer hingegen praktiziert weiter.
Zwar verfügte das Bündner Sanitätsdepartement schon im Jahr 1995, dass Ernst Bauer in medizinisch akuten Fällen einen ortsansässigen Arzt beiziehen müsse. Diese 1997 vom Bundesgericht bestätigte Weisung hat er im Fall von Betty Zeiger krass missachtet.
Seit diesem tragischen Todesfall darf Bauer nun nur noch homöopathische Therapien durchführen, und auch dies nur an Stammpatienten. Gemäss «Prasura»-Leiterin Elisabeth Fraefel hat Bauer aber «frisch-fröhlich» weitergemacht: «Ich habe immer wieder Patienten beobachtet, die mit der Nadel im Ohr von seiner Praxis ins "Prasura" zurückgekehrt sind.»
Und was unternimmt das Sanitätsdepartement gegen die Verstösse? Der Bündner Regierungsrat Peter Aliesch wollte auf die Frage des Beobachters nicht eingehen. Möglicher Grund: Kontrollieren müsste der Bezirksarzt. Der wurde vom Departement jedoch nicht orientiert.
Dabei wäre bessere Kontrolle seit langem angebracht. Denn den Behörden ist seit einer Dokumentation des Ärztevereins bekannt, dass sich in der Praxis des «Fastendoktors» mehrere aussergewöhnliche Vorkommnisse ereigneten (siehe hier).
Freispruch trotz Fahrlässigkeit
Ein besonders krasses Beispiel: Die 46-jährige Martha M. starb 1991 an einer Darminfektion. Wie bei Betty Zeiger hatte Bauer auch Martha M.s lebensbedrohlichen Zustand nicht erkannt und die Frau zu spät ins Spital transportieren lassen. Das Kantonsgericht Graubünden hielt trotz strafrechtlichem Freispruch unmissverständlich fest: Ernst Bauer habe «im zivilrechtlichen Sinne fahrlässig und damit schuldhaft gehandelt beziehungsweise nicht gehandelt».
Das im damaligen Strafverfahren gegen Bauer eingeholte Gutachten lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Das Erkennen der lebensbedrohlichen Situation und die umgehende Hospitalisation des Patienten gehöre «zur Grundausrüstung des primär versorgenden Arztes wie des Kurarztes». Wer nicht über dieses Grundwissen verfüge, so der Gutachter weiter, «ist meines Erachtens als primär versorgender Arzt nicht tauglich».
Behörden bleiben passiv Trotz der harschen Kritik liess das Sanitätsdepartement den betagten Arzt weiter praktizieren. Die zuständigen Behörden hätten die Akten einem Expertengremium zur Prüfung vorgelegt, so Regierungsrat Peter Aliesch. Dieses sei im August 1998 zum Schluss gelangt, «dass der Aussagegehalt der Fallliste des Bündner Ärztevereins äusserst rudimentär und damit ein untaugliches Mittel sei, um Dr. med. Ernst Bauer die Bewilligung zur Berufsausübung zu entziehen».
Für den Sohn von Betty Zeiger sind dies Ausflüchte. «Der Kanton hat sich vor der Verantwortung gedrückt», sagt David Zeiger. «Es ist absolut unverständlich, dass dieser Arzt überhaupt noch Patienten behandeln darf.»
Das erste rechtsmedizinische Gutachten zum Tod von Betty Zeiger gibt ihm recht. Der Gutachter ist nämlich der Meinung, dass der Tod «mit grösster Wahrscheinlichkeit» hätte vermieden werden können, und spricht von einem «schweren ärztlichen Fehlverhalten».
Doch einmal mehr zaudert das Bündner Sanitätsdepartement. Es hat Ernst Bauers Praxistätigkeit lediglich eingeschränkt – auf homöopathische Behandlungen.
Das akzeptieren die Zeigers nicht. Sie haben einen Anwalt engagiert, der die Mitverantwortung der Behörden am Tod von Betty Zeiger überprüfen soll. «Wir wollen wissen, warum unsere lebensfrohe Mutter sterben musste.»