Anfang 2020 berichtete der Beobachter Berner Heimatwerke Entlassungen statt Kurzarbeit über die finanzielle Schieflage der Berner Heimatwerke. Alle elf Mitarbeiterinnen des Geschäfts waren entlassen worden. Im Oktober 2018 auch die damalige Geschäftsführerin Ruth Lundquist. Sie musste ihr Pult noch am gleichen Tag räumen. Erst in der schriftlichen Kündigung erfuhr sie den angeblichen Grund: Sie habe sich bereichert. Es ging um 764 Franken.

Ihr ehemaliger Arbeitgeber reichte gegen sie Strafantrag ein wegen Veruntreuung, unrechtmässiger Aneignung und Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Die Staatsanwaltschaft erhob darauf Anklage wegen ungetreuer Geschäftsführung.

Vollständig entlastet

Doch das Verfahren endete zugunsten der Angeklagten, wie nun bekannt wird. «Lundquist Ruth ist von sämtlichen Vorwürfen freizusprechen», steht als letzter Satz im Urteil vom 21. September 2021 des Regionalgerichts Bern-Mittelland, das mittlerweile rechtskräftig ist.

Die heute 57-Jährige ist noch immer ohne Stelle. Sie habe die ihr gemäss Kündigungsfrist zustehenden sechs Monatslöhne, «eine kleine Entschädigung» sowie endlich ein Arbeitszeugnis erhalten, sagt Lundquist. «Das hätte ich in den letzten Jahren bei der Stellensuche dringend benötigt.»

Während das Strafverfahren lief, hatte der Beobachter eine anonymisierte Quelle zitiert, die behauptete, eine frühere Geschäftsführerin habe Geld hinterzogen, worauf die Schuldenlast erdrückend geworden sei. Das hatte dem Beobachter eine Rüge des Presserats eingebracht. Wie sich jetzt herausstellte, lag die Quelle falsch. Umso wichtiger ist es, den Freispruch jetzt zu vermelden. 

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