Die fünfjährigen Zwillinge Luana und Dario Meister hatten sich so darauf gefreut, ab Herbst den Kindergarten Wyden zu besuchen. Er liegt praktisch vor der Haustür, und dort würden die Kinder auch ihre Freizeit-Gspäändli treffen. Doch daraus wird nichts. Gemeinde und Kanton lehnten ein entsprechendes Gesuch der Eltern ab. Der Kindergarten liegt nämlich auf Gebiet der Nachbargemeinde Wahlern.

Die Behörden wollen, dass Luana und Dario den gemeindeeigenen Kindergarten besuchen. Dazu müssen sie den Bus benützen, was bedeutet: Sie steigen vor dem näher gelegenen Kindergarten in den Bus, fahren nach Rüschegg, werden dort von einer Begleitperson abgeholt und zum örtlichen Kindergarten begleitet - auf dem Rückweg ebenso.

Mutter Mirjam Meister sieht hinter dem Entscheid eine Schreibtischtat: «Ich habe noch zwei kleinere Kinder, ein Jahr und zweieinhalb Jahre alt. Ich kann sie nicht zu Hause lassen, wenn ich die Zwillinge zum Bus bringe und abhole.» Das wäre nötig, weil die Kinder eine Strasse überqueren müssen. Es würde bedeuten, dass Meister tagsüber fast nur noch für die Zwillinge unterwegs wäre. Das will sie sich und den Kindern nicht antun; die Zwillinge gehen vorerst nicht in den Kindergarten.
Was Meisters und weitere Familien aus dem Weiler Wyden und Umgebung - ein zweiter Fall ist beim Kanton hängig - nicht verstehen, ist die Ungleichbehandlung: Neun Kindern aus Rüschegg wurde zuvor der Schul- und Kindergartenbesuch im Nachbarort Wyden bewilligt. Und wer bereits Bruder oder Schwester dort hat, wird auch weiterhin das näher gelegene Schulhaus besuchen dürfen.

Das führt zur grotesken Situation, dass Kinder aus demselben Haus an unterschiedlichen Orten eingeschult werden. Für den Berner Erziehungsdirektor Bernhard Pulver kein Widerspruch: «Behörden dürfen ihre Praxis ändern.» Es liege kein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit vor.

«Übergeordnete Interessen» Was sagt das Gesetz? Es legt fest, dass jedes Kind die öffentliche Schule an seinem Aufenthaltsort zu besuchen hat. Es erlaubt Ausnahmen, etwa wenn der Schulweg dadurch wesentlich erleichtert wird. Die Gemeinde darf aber «hohe Anforderungen an eine wesentliche Erleichterung des Schulweges» stellen. Im Fall von Luana und Dario sind diese «hohen Anforderungen» laut Erziehungsdirektion nicht erfüllt.

Susan Freiburghaus, Präsidentin der Schulkommission Rüschegg, will öffentlich nicht mehr über den Fall reden. In den Verfügungen der Schulbehörde, die dem Beobachter vorliegen, wird bei allem Verständnis für die Haltung der Eltern mit übergeordneten Interessen argumentiert.

Demnach stehe die Zukunft der Schulgemeinde Rüschegg auf dem Spiel: Würden die Gesuche bewilligt, fehlten der Gemeinde bereits im Jahr 2010 bis zu 20 Kinder. Dies hätte zur Folge, dass ein Kindergarten und Schulklassen geschlossen werden müssten. Zudem würden höhere Kosten für den Schulbesuch in einer anderen Gemeinde entstehen.

Das Rüschegger Kirchturmdenken greift schon mittelfristig zu kurz. Im Kanton Bern werden bis im Jahr 2014 rund 18'000 Kinder weniger die Schulbank drücken als heute - laut Prognosen des Bundesamts für Statistik. Das sind etwa 1'000 Klassen, die ohnehin verschwinden werden.

Meisters überlegen sich nun ernsthaft, aus Rüschegg wegzuziehen.