«Auf einer kleinen Insel, in Vollmondnächten, versammelte sich der Zirkel. Ein Feuer brannte.» – «Luzifer war der Herr des Kults.» – «Immer wieder wurde ich missbraucht.»

Die Aussagen von drei Frauen ähneln sich. Die Befragungen der Kantonspolizei Thurgau füllen gegen 1000 Seiten. Vermummte Gestalten, heisst es darin, hätten im Namen Satans gequält und gemordet. «Der Dorfpfarrer tränkte mich mit Blut», erklärt eine Frau. «Ich wurde gezwungen, menschliches Herz und Hirn, auch Hoden, zu essen», behauptet eine andere. «Man hiess mich, Leichen zu zersägen, Köpfe zu spalten, Haut abzuziehen – Schwangere wurden aufgeschlitzt.» Die Szenerie wird angeführt von geheimnisvollen Namen: Kalimero, Tarsus, Nimnod.

Was ist davon zu halten? Die Ermittlungsprotokolle ergeben ein Bild des Grauens. Die drei Frauen, zwischen 24 und 32 Jahre alt, leiden an Magersucht. Sie sind Bewohnerinnen des «Schnäggehuus» – seit fünf, sechs und neuneinhalb Jahren. Das Heim präsentiert sich als «sozialtherapeutische Wohngemeinschaft» in Hosenruck TG. Die Leiterinnen Regula Zürcher und Susi Tschopp erstatteten im Dezember 2003 Anzeige gegen die Eltern von Hanni, Judith und Laura. Als Mitglieder einer kriminellen Organisation hätten deren Väter satanische Zirkel veranstaltet.

Die Klage ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen Auseinandersetzung. Sie hinterlässt drei isolierte Töchter, drei zerrüttete Familien und eine grosse Ratlosigkeit, wie es weitergehen soll.

Der Aufenthalt hatte für alle mit grossen Hoffnungen begonnen. Hanni, Judith und Laura litten an massiven Essstörungen. Das «Schnäggehuus» versprach eine professionelle Betreuung. Laut Homepage des Heims berücksichtigt die Institution «Fragen der Gesundheit, der Persönlichkeitsbildung, der Erweiterung der Lebenskompetenzen, der sozialen Integration, der Werte- und Sinnklärung sowie der christlichen Ethik».

Klärendes Gespräch wird verweigert
«Als unsere Töchter eintraten, konnten wir normal mit ihnen reden», erklären die Eltern übereinstimmend. Damit war es aber schon bald vorbei: Nach kurzer Zeit verhängte die Heimleitung eine Kontaktsperre, die bis heute wirksam ist. Mitte 2001 wurden zwei Väter aus heiterem Himmel mit dem Vorwurf konfrontiert, ihre Töchter jahrelang massiv misshandelt zu haben: «Persönliche Erinnerungsprozesse» hätten dies ergeben, erklärten die Heimchefinnen. Zu einer Strafanzeige kam es damals noch nicht (siehe Artikel zum Thema «‹Schnäggehuus›: Eltern bleiben aussen vor»). Die beschuldigten Väter konnten dazu bis heute nicht Stellung nehmen, und ein klärendes Gespräch wurde verweigert: «Die Töchter wünschen Sie nicht zu sprechen», hiess es. Um sich rechtliches Gehör zu verschaffen, zogen die Väter eine Selbstanzeige in Betracht. Sie liessen aber davon ab, als sie erfuhren, dass polizeiliche Ermittlungen gegen sie im Gang seien.

«Störung des Totenfriedens», «Menschenhandel», «schwere Körperverletzung», «Vergewaltigung». 29 Titel umfasst die Zusammenstellung der Kantonspolizei, darunter auch «Kannibalismus», «vorsätzliche Tötung», «Verbreitung menschlicher Krankheiten».

«Wir haben die Vorwürfe sorgfältig geprüft und kritisch hinterfragt», schrieben die «Schnäggehuus»-Leiterinnen an das Untersuchungsrichteramt Hinterthurgau. Die Schilderungen seien unabhängig voneinander erfolgt, die drei Frauen hätten sich nie über ihre Erinnerungen ausgetauscht. Bei einer Bewohnerin seien die Bilder derart stark gewesen, dass deshalb die berufliche Wiedereingliederung habe abgebrochen werden müssen.

Zürcher und Tschopp formulierten die Anzeige ohne Wissen der Frauen. Hannis Eltern erfuhren erst Ende letzten Jahres von deren Details – der Schock hielt mehrere Tage an. «Wie um Himmels willen kam Hanni nur darauf, uns solche Monstrositäten vorzuwerfen?», fragt sich die Mutter. «Es war, als ob wir unsere Tochter für immer verloren hätten. Und auch wir selbst waren wie tot.»

«Tatort»-Folge diente Polizist als Beleg
Der ermittelnde Thurgauer Polizeibeamte hatte protokolliert: «Dass an den Töchtern Übergriffe begangen worden sind, ist unverkennbar. Polizeiliche Ermittlungen weisen darauf hin, dass solche Rituale tatsächlich stattfinden.» Seine Quelle: eine Dokumentation des TV-Senders RTL. Darin berichtete eine deutsche Frau, in einem satanischen Zirkel misshandelt worden zu sein. Und nach der Ausstrahlung meldeten sich weitere Frauen, die sich als Opfer dieses Zirkels erklärten. Was der Fahnder nicht erwähnte: Auch nach intensiver Suche konnte kein einziger Tatbeweis gefunden werden. Im Weiteren erkannte der Polizist in einer Folge der Serie «Tatort» einen weiteren Beleg für die Glaubwürdigkeit der Töchter: Auch dort, schreibt er, seien satanische Praktiken vorgekommen.

Verfahrensbedingt beschäftigten sich auch andere Kantone mit den Aussagen der drei Frauen. Das Urteil fällt hier ungleich klarer aus: Die Kantonspolizei St. Gallen erwähnt eine «massive Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Betreuerinnen des ‹Schnäggehuus› die drei Bewohnerinnen entsprechend beeinflusst haben.» Die Berner Berufskollegen werden noch deutlicher: «Die Aussagen der drei betroffenen Frauen Hanni, Judith und Laura sind nicht glaubhaft. Jegliche Anhaltspunkte für strafbare Handlungen fehlen. Die drei Frauen sind vermutlich im ‹Schnäggehuus› manipuliert worden.» Die Ermittler äussern auch den Verdacht, dass für die Leiterinnen «nicht das Wohl der Opfer, sondern der finanzielle Aspekt im Vordergrund» stehe. Eines der Verfahren gegen die Väter wurde mittlerweile eingestellt.

Franz Moggi, Co-Leiter der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern, hat sich intensiv mit Kindsmisshandlung beschäftigt. Er empfiehlt wissenschaftliche Skepsis: «Amerikanische Untersuchungen belegen, dass Erinnerungen unter Umständen stark manipulierbar sind.» Begünstigt werde dieser Vorgang bei «engen Bindungen an Personen, die therapeutisch nicht qualifiziert sind». In geschlossenen Systemen wie in einem Heim könne zudem eine Stimmung aufgebaut werden, die solche Prozesse begünstige. Einen Wettstreit unter den Bewohnern hält Moggi für möglich: «Wer die schlimmeren Dinge erzählt, erhält eben auch mehr Aufmerksamkeit.»

Der US-Publizist Richard J. Ofshe untersuchte zahlreiche «Erinnerungen», die sich im Nachhinein als Manipulationen erwiesen. Seine Bilanz: Die Fantasien beginnen mit Misshandlungen in der Familie, steigern sich mit satanischen Elementen und enden mit dem Einbezug von Ufos. Ofshe bestreitet aber keinesfalls das Leid von Misshandlungen, die wirklich stattgefunden haben.

Die Leiterinnen des «Schnäggehuus» sind Quereinsteigerinnen: Regula Zürcher war ursprünglich Schuhverkäuferin, Susi Tschopp Krankenschwester. Eine psychotherapeutische Ausbildung haben sie nicht. Im August 2003 machte der Sektenkenner Hugo Stamm die beiden ausdrücklich auf die Fragwürdigkeit von derart dramatischen Erinnerungen aufmerksam: Es sei durchaus möglich, dass dadurch Eltern zu Opfern gemacht würden, schrieb er. Dessen ungeachtet erstatteten Zürcher und Tschopp vier Monate später Strafanzeige.

Mario Brunetti, Präsident der Thurgauer Heimkommission, «ersuchte» die «Schnäggehuus»-Verantwortlichen im Januar 2004 um eine «notfallmässige Umplatzierung» der drei jungen Frauen. Dies sei «aus gesundheitlichen Gründen» nicht möglich, erhielt er zur Antwort. Hanni, Judith und Laura befinden sich noch immer im selben Heim. Brunetti: «Ein Gutachten entlastet die heutige Betriebsführung des ‹Schnäggehuus› weitgehend.» Nur: Die drei Bewohnerinnen waren in dem betreffenden Gutachten gar kein Thema. Hingegen empfahl das gerichtsmedizinische Institut St. Gallen 2004 anlässlich der strafrechtlichen Ermittlungen ausdrück- lich eine psychiatrische Begutachtung der Betroffenen. Die Vormundschaft unterliess entsprechende Schritte.

Suggestionsspuren in den Protokollen
Von Susi Tschopp sind «aus Datenschutzgründen» keine Details zu erfahren. «Wir arbeiten lösungsorientiert», sagt sie. Und: «Ich behaupte nicht, dass wir alles richtig gemacht haben.» In den Ermittlungsakten liegt eine Notiz von Hanni. Sie wird offensichtlich von Zweifeln geplagt und fürchtet, «dass alles gar nicht wahr» sei.

Gemäss dem Anwalt der drei Elternpaare sind in den «therapeutischen Gesprächsprotokollen» deutliche Spuren der Suggestion der Leiterinnen erkennbar. Zudem «wird klar, dass sich die Bewohnerinnen untereinander über ihre Fantasien ausgetauscht haben». Gegen Tschopp und Zürcher läuft eine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung.

«Die Türen stehen unseren Kindern immer offen», sagen die Eltern der drei Frauen. Sie haben die Hoffnung nicht aufgegeben, dass die verlorenen Töchter den Weg zurück nach Hause finden.