Gerichtstermin vor den Schranken des Bezirksgerichts Schwyz: Eine Hand voll Journalisten hat sich eingefunden, um einem Prozess beizuwohnen, bei dem ein Berufskollege auf der Anklagebank sitzt: Urs Beeler, Chefredaktor und Verleger der Schwyzer Monatszeitschrift «Mythen-Post».

Das Blatt mit einer Auflage von derzeit 9000 Exemplaren gibt der Kleinverleger seit 1990 in Eigenregie heraus. Die Anklage lautet auf «unlauteren Wettbewerb». Der Untersuchungsrichter verlangt eine bedingte Gefängnisstrafe von 30 Tagen.

Beeler hat sich nicht in seinen Sonntagsanzug geworfen. Das Hemd ist nachlässig in die Hose gestopft, die von zwei überdimensionierten Trägern gehalten wird. Den Vertreter der beiden Klageparteien der Firmen Flumroc und Isover würdigt er keines Blickes.

Es ist Flumroc-Direktor Kurt Köhl, der dem Gericht selbst erklären will, weshalb es zur Klage gegen den «Mythen-Post»-Verleger gekommen ist. Die beiden Parteien sind zum ersten Mal im selben Raum, und auch heute werden sie kein Wort miteinander wechseln. Nur ab und zu fällt ein verstohlener Blick auf den Gegner, der dann sofort seine Blickrichtung wechselt.

Der Gerichtspräsident weist die beiden Parteien vor ihren Plädoyers ausdrücklich auf den Verhandlungsgegenstand hin. Es gehe um den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs und nicht um jenen Gegenstand, auf den Beeler sein publizistisches Sperrfeuer gerichtet hatte: nämlich die künstlichen Mineralfaserplatten (KMF), die von Isover und Flumroc hergestellt werden.

Doch die Appelle des Richters fruchten wenig. Sowohl bei Beeler als auch bei Köhl dreht sich alles, was sie sagen, einzig um die im Hausbau zur Wärmedämmung verwendeten Mineralfasern. Und bald einmal wird klar, dass sich da einer in eine Sache total verrannt hat.

Was Urs Beeler dem Gericht an Argumenten gegen die künstlichen Mineralfasern vorträgt, basiert auf den wenig stichhaltigen Aussagen einiger Betroffener, gewürzt mit persönlichen Erfahrungen und dem Statement eines Baubiologen. Eine schmale Basis, um öffentliche Vorwürfe zu erheben mit Schlagzeilen wie «Hände weg von Isover Flumroc», «Der Isover-Wahnsinn geht weiter» oder «Bedenklich: Tausende Häuser sind verseucht».

Diese drei Artikel zum Thema hat Beeler im Verlauf des Jahres 1998 publiziert. Von journalistischer Sorgfaltspflicht und Fairness hielt er dabei nicht allzu viel. So befand er es nicht für nötig, die scharf angegriffenen Firmen auch nur um eine Stellungnahme anzufragen. Und eine von Flumroc und Isover verlangte Gegendarstellung ignorierte er so lange, bis er gerichtlich dazu gezwungen wurde.

Als er daraufhin anonyme Leserbriefe mit wiederum scharfen Attacken auf die beiden KMF-Hersteller publizierte, platzte Flumroc und Isover der Kragen. Die Mühle der Justiz begann zu mahlen.

Der Angeklagte rechnet schon gar nicht damit, dass er vor Gericht eine Chance hat, einer Verurteilung zu entgehen. «Darum geht es auch gar nicht», sagt er. «Ich habe einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Wenn ich von etwas überzeugt bin und weiss, dass ich im Recht bin, ziehe ich die Sache durch. Auch wenn ich dafür ins Gefängnis muss.»

Dass er nicht sehr journalistisch vorgegangen ist, will er nicht einmal dementieren. Er habe das Gespräch mit den beiden Firmen ganz bewusst nicht gesucht, und er gedenke auch nicht, das in Zukunft zu tun. Die Flumroc verbreite einseitige Darstellungen in ihren Inseraten, und die Zeitung des Hauseigentümerverbandes habe einen Text von Flumroc-Direktor Köhl abgedruckt, wehrt er sich: «Meine Strategie ist die Gegenposition. Nur so ist die Waage der Meinungen im Gleichgewicht.»

Urs Beeler scheint sich in der Rolle des Enfant terrible im Schwyzer Pressemarkt wohl zu fühlen. Für Aufruhr sorgten vor allem seine Artikel, in denen er die Schweinehaltung in den Schwyzer Mästereien scharf kritisierte – obwohl sie nicht gegen herrschende Gesetzesbestimmungen verstossen. Er bekam es darauf mit dem Schwyzer Bauernverband zu tun, der ihn mit einem Inserateboykott belegte. Das habe ihn Tausende von Franken und rund tausend Abonnements gekostet, sagt Beeler.

Kleinkriegen lassen habe er sich aber nicht. Und er wirkt glaubwürdig, wenn er sagt, es sei ihm in erster Linie um die Tiere gegangen und nicht darum, den Schweinemästern an den Karren zu fahren.

Stolz ist er auf einen Erfolg vor Verwaltungsgericht, das ihm in einem Verfahren gegen das Einkaufsparadies «Mythen-Center» Recht gab und diesem untersagte, am 11. November, am Martinitag, der in Schwyz ein staatlicher Feiertag ist, seine Pforten zu öffnen. «Filz», «Lobby», «Machtkonzentration»: Beeler hat die Worte schnell im Mund. Es gebe einige Personen hier in Schwyz, die überall die Fäden zögen. Dagegen will er antreten.

Den Blick für die Realität verloren
Doch steht er sich dabei mitunter selbst im Weg. Sein Wahrheitsbegriff vermengt sich mit seinem Sendungsbewusstsein. «Sobald ich die Wahrheit schreibe, fühlen sich bestimmte Kreise auf den Schlips getreten. Die Lobbys, die dann auf mich losgehen, wechseln. Der Effekt», klagt er, «bleibt derselbe: Für mich ist es jedes Mal ein Spiessrutenlauf.»

Dass er seine Sicht der Dinge als absolut verkauft, will er nicht dementieren. Das Enfant terrible wird im Fall «Flumroc» zum Don Quichotte, der sich zum edlen Ritter aufschwingt und dabei den Blick für die Realitäten verloren hat. Dass er damit vor allem sich selbst schadet – und das nicht nur wirtschaftlich –, will er nicht einsehen.

Vor Gericht hat Beeler einen schweren Stand. Es ist für den Flumroc-Direktor ein Leichtes, seine Argumente zu zerpflücken und Gutachten um Gutachten zu zitieren, die den künstlichen Mineralfasern eine weitgehende Unbedenklichkeit bescheinigen. «Er hat den Bogen überspannt», sagt Kurt Köhl, «und es ist an der Zeit, dass das abgestellt wird.»

Den Nachweis, dass seine Firma tatsächlich finanziellen Schaden davongetragen hat, bleibt Köhl indes schuldig. Dafür kann Beeler allen sagen, die es hören wollen, die Inserenten aus der Baubranche hätten ihre Anzeigen zurückgezogen.

Seine Position in Sachen künstliche Mineralfasern zu hinterfragen, kommt Beeler nicht in den Sinn. Nur kurz schimmern ein paar nachdenkliche Gedanken auf: Ob die Wortwahl «zu krass» gewesen sei, müsse halt das Gericht entscheiden.

Das tat es denn auch: Beeler wurde zu einer Busse von dreitausend Franken verurteilt. Er will das Urteil akzeptieren.