* Namen geändert

Im Strassencafe beim Schwyzer Rathausplatz hat eine aufgestellte Gesellschaft Platz genommen, fünf Erwachsene und zwei Kinder. Man trinkt Kaffee und isst Gipfeli. Die Diskussion dreht sich ums Erscheinungsbild des alten Rathauses. «Du kannst ja dem Richter sagen, das Gebäude sei zu alt, um darin verurteilt zu werden», sagt die junge Frau scherzhaft zu Remigius Abächerli*, einem drahtigen Mittvierziger. Die junge Frau heisst Nicole, ist 18 Jahre alt, Abächerlis Tochter und Mutter eines Kindes. Neben ihr sitzt ihr Lebenspartner. Mit dabei ist auch Nicoles Mutter und deren zweiter Mann.

Justizschlendrian mit Folgen

Kurz vor neun Uhr verlässt die Gesellschaft das Cafe Richtung Rathaus. Auf Remigius Abächerli wartet ein Prozess vor dem Kantonsgericht, der zweiten Instanz des Kantons Schwyz.

Die erste Instanz hatte Abächerli zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Er habe seine drei Töchter Elisabeth, Nicole und Sereina, heute 22, 18 und 16 Jahre alt, mehrfach brutal vergewaltigt. Zuerst habe er sich im Keller an sie herangemacht, später auch in ihren Zimmern. Angezeigt wurde Abächerli damals von seiner Ehefrau, die Angst vor ihm hatte.

Ihr Mann habe ihr gedroht, er mache sie «kalt». Der gemeinsame Auftritt vor dem Gerichtsgebäude deutet jedoch darauf hin, dass sich Abächerli mit seiner Exfrau und der Tochter Nicole inzwischen wieder bestens versteht.

Remigius Abächerli hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Mit Erfolg: Sein Verteidiger konnte auf einen folgenschweren Verfahrensfehler hinweisen. Die Untersuchungsrichterin hatte die beiden jüngeren Mädchen bei der Einvernahme nämlich nicht auf ihr Recht hingewiesen, die Aussage verweigern zu können. Die Folge: Die Aussagen können juristisch nicht verwendet werden. Derjenige Teil des Urteils, der die jüngeren Mädchen betrifft, wurde zur Neubeurteilung ans Strafgericht zurückgewiesen.

Vor dem Kantonsgericht kommen nur die sexuellen Ubergriffe Abächerlis auf Elisabeth zur Sprache. In der Strafuntersuchung hatte er den Beischlaf mit seiner ältesten Tochter zwar zugegeben. Später aber revidierte er seine Aussage. Er halte es für möglich, die Taten begangen zu haben, erklärte er vor dem Strafgericht, aber er könne sich nicht mehr daran erinnern. Vor dem Kantonsgericht bestreitet er die massiven Ubergriffe nun ganz. Elisabeth sei eine «verlogene Sau». Sie habe sich gegen Geld von ihm an den Brüsten und an der Scheide berühren lassen.

Die Familie schützt den Täter

Unterstützung kommt ausgerechnet von seiner Exfrau, die ihn einst angezeigt hatte, und von Tochter Nicole, die ausgesagt hatte, sie sei vergewaltigt worden. Die beiden reichen dem Gericht eine Erklärung ein, wonach Elisabeth im Familienkreis zugegeben habe, dass sie sich von ihrem Vater gegen Entgelt im Genitalbereich habe berühren lassen. Vergewaltigt habe sie der Vater jedoch nie.

Doch der Versuch, das Opfer zur Täterin zu machen, scheitert. Das Gericht hält die Aussagen von Mutter und Tochter für unwahr und bezeichnet den Angeklagten als «unglaubwürdig und skrupellos». Remigius Abächerlis Aussagen stünden in krassem Gegensatz zu den früher gemachten Angaben.

Wörtlich führt das Kantonsgericht aus: «Das Tatverschulden des Angeklagten wiegt sehr schwer. Er hat seine eigene Tochter mehrmals vergewaltigt, mit ihr anal zu verkehren versucht und sie bereits im Alter von 14 Jahren sexuell zu missbrauchen begonnen.»

Das Gericht setzt das Strafmass auf zweieinhalb Jahre Zuchthaus fest. Der Vollzug beginnt sofort. Wie lange Remigius Abächerli im Gefängnis verbringen wird, steht jedoch noch nicht fest. Denn das Schwyzer Strafgericht muss sein Vergehen an den beiden jüngeren Töchtern nochmals beurteilen.

Es gibt ein viertes Opfer

Für Tochter Elisabeth ist das Urteil eine Katastrophe. «Nur die Hälfte von dem, was wirklich geschah, ist zur Sprache gekommen», sagt sie bitter. «Die Opfer haben sehr wenig ausgesagt», bestätigt auch ihr Rechtsvertreter. Er hatte im ersten Verfahren selber auf ein weiteres mutmassliches Opfer hingewiesen, das einst bei der Familie Abächerli in den Ferien weilte.

Doch Staatsanwalt Benno Annen hatte die Untersuchung frühzeitig eingestellt. «Das Mädchen wollte nicht aussagen. Und zwingen wollten wir es nicht. Zudem hätte die Vergewaltigung eines weiteren Mädchens das Strafmass nur noch unwesentlich erhöht.»

Staatsanwalt Annen hatte offensichtlich nicht damit gerechnet, dass die Justiz krasse Formfehler begehen könnte. In den Akten über das vierte Opfer ist zu lesen, dass das knapp 15-jährige Mädchen im Kanton St. Gallen hätte befragt werden müssen, was «mit erheblichem Aufwand verbunden sein dürfte». Der Verzicht auf die Befragung verhindere auch, «dass sich das Mädchen den oft traumatisch wirkenden Einvernahmen aussetzen muss». Eine merkwürdige Argumentation.

Der Beobachter hat mit der Mutter des damals 13-jährigen Mädchens gesprochen. «Es gab einen Ubergriff schwerster Art. Doch meine Tochter hat das Ereignis dank einer Therapeutin einigermassen verarbeitet.» Zwar wäre eine Anzeige auch heute noch möglich. Doch die alten Wunden sollen nicht wieder aufgerissen werden.

Exfrau war mit 15 schwanger

Liebesspiele mit Minderjährigen scheinen Abächerli schon vor 20 Jahren gereizt zu haben. Seine Exfrau war gerade 15-jährig, als sie erstmals schwanger wurde. «In der Familie der Mutter herrschten seltsame Verhältnisse», sagt ein Nachbar. «Wenn wieder eines der acht Mädchen schwanger wurde, fiel das gar nicht speziell auf.»

Dass die Nachbarn und offenbar auch die Justiz die Vorfälle in diesem Haus mit andern Ellen massen, kam Remigius Abächerli zustatten: Er konnte untertauschen und wurde für seine Verfehlungen gegenüber seiner späteren Frau nie zur Rechenschaft gezogen.

Weil die Mutter noch sehr jung war und arbeiten musste, lebte Elisabeth vier Jahre lang tagsüber bei Pflegeeltern die einzige Zeit in ihrer Jugend, die sie in guter Erinnerung hat. Doch dann tauchte Remigius Abächerli wieder auf und Elisabeths Mutter wurde erneut schwanger: Nicole und Sereina kamen auf die Welt.

«Mir wurde immer vorgeworfen, ich sei schuld, dass wir eine Familie seien», sagt Elisabeth heute. In der Familie herrschte ein Klima von Gewalt und Angst. Doch gegen aussen sei der gute Schein gewahrt worden. «Wenn wir eine Ohrfeige bekommen hatten, mussten wir das Haus stets fröhlich verlassen.»

Missbräuche bleiben verborgen

Diese Taktik hatte Erfolg: Der sexuelle Missbrauch blieb verborgen. Elisabeth kann das heute nicht mehr verstehen. Ihr plötzlicher Leistungsabfall in der Schule hätte doch dem Lehrer auffallen müssen. Und schliesslich versteht sie auch nicht, dass ihre Mutter so lange Zeit nichts gemerkt haben will. Doppelt schmerzlich für sie ist, dass Mutter und Schwester nun behaupten, sie habe sich vom Vater für Liebesdienste bezahlen lassen. Ob der nächste Prozess vor dem Strafgericht auch die Rolle der Mutter erhellen wird?