Die Politische Gemeinde Münchwilen hat vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht eine teure Niederlage eingesteckt: Die ungerechtfertigte Kündigung eines Chefbeamten kostet sie rund 50'000 Franken an Entschädigungen und Prozesskosten. Opfer der behördlichen Willkür ist der ehemalige Leiter der Sozialamts, der schon nach vier Monaten im Amt vom Gemeinderat entlassen wurde. Ihm wurde eine «chaotische Arbeitsweise» vorgeworfen.

Dieser Vorwurf ist erwiesenermassen ungerechtfertigt. Als erste Instanz hatte die Personalrekurskommission des Kantons zehn Zeugen befragt und dabei «keine sachlich zureichenden Gründe» für eine Kündigung gefunden. Stattdessen gab es eine scharfe Rüge: Wie die Gemeinde ihren Angestellten rausgeworfen habe, «missachtet sämtliche Vorgaben des öffentlichen Arbeitsrechtes betreffend Kündigungsschutz».

Das beeindruckte die Gemeinde indes nicht. Sie rekurrierte vor Verwaltungsgericht – erfolglos. Mit einer Steuerverfügung über die ausbezahlte Genugtuung von 32'000 Franken eröffneten die Dorfoberen gleich noch eine Front. Doch auch hier muss Münchwilen zurückkrebsen: Genugtuungszahlungen sind steuerfrei.

Den Vorwurf, durch rechthaberisches Verhalten unnötig Steuergelder verschleudert zu haben, lässt Gemeindepräsident Lorenz Liechti jedoch nicht gelten. «Der Mitarbeiter war seiner Aufgabe nicht gewachsen und die Kündigung gerechtfertigt», sagt er – dem eindeutigen Gerichtsentscheid, der das Gegenteil besagt, zum Trotz.