Dem Tippfehler folgt der Groll auf den sturen Staat. Als Buchhalter seines Sohns begleicht ein Vater aus dem Kanton Solothurn umgehend die Verzugszinsen von CHF 46.50. Auf dem Einzahlungsschein notiert er, dass die Zahlung auf das Steuerkonto des Sohns erfolgen soll. Da er aber einen falschen Code eingibt, wird der Betrag seinem eigenen Steuerkonto gutgeschrieben – und der Sohn betrieben. Um die Betreibung rückgängig zu machen, zahlt der Vater den Betrag erneut, zuzüglich Gebühren.

Kleiner Fehler, schnell behoben? Mitnichten: Das Steueramt zieht die Betreibung nicht zurück, eine Weisung der Finanzverwaltung verunmögliche das. Und der Vater greift zum Telefon.

Die sture Bürokratie provoziert

Wie er melden sich täglich Leute beim Beratungszentrum des Beobachters, weil sie sich von der staatlichen Bürokratie ungerecht behandelt fühlen. Denn das geltende Recht lässt die Bürger oft im Stich.

3 konkrete Fallbeispiele aus dem Alltag des Beobachter-Beratungszentrums: Sie zeigen, warum mehr parlamentarische Ombudsstellen nötig sind.

Gut hat es, wer sich an eine parlamentarische Ombudsstelle wenden kann: Dort könnte sich der Vater über das Verhalten des Steueramts beschweren. Die Stelle würde abklären, ob sich die erwähnte Weisung auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage stützt und ob die Verwaltung fair handelt. Ziemlich sicher trüge sie dazu bei, dass aus CHF 46.50 kein langfädiges Hin und Her wird.

Unabhängige parlamentarische Ombudsstellen sind dazu da, in Konflikten zwischen Bürgern und Staat zu vermitteln. Eine gute Sache, doch nur sechs Kantone und sechs Städte kennen diese Einrichtung. Zum Vergleich: Für Konsumenten gibt es 21 Branchen-Ombudsstellen.

Ombudsstellen: Für alle zur Stelle
  • Für Bürger ist die Ombudsstelle eine unabhängige, vertrauliche Beschwerdestelle, die ihnen bei Problemen mit der Verwaltung hilft. Das Verfahren ist einfach und mündlich.
  • Für Staatsangestellte ist die Ombudsstelle eine Whistleblowerstelle, denn Beamte begehen keine Amtsgeheimnisverletzung, wenn sie hier über Missstände in der Verwaltung berichten.
  • Ombudsstellen gibt es in den Kantonen BL, BS, FR, VD, ZG und ZH sowie in den Städten Zürich, Winterthur, Bern, Luzern, St. Gallen und Rapperswil-Jona.
  • Eine Ombudsstelle darf Entscheide der Verwaltung zwar nicht aufheben oder ändern, aber sie kann ihr Empfehlungen geben. Und sie hat ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht. Ausserdem veröffentlicht sie die Fälle, trägt verwaltungsinterne Unterlassungen also nach aussen.
Kostenpunkt: 80 Rappen pro Jahr

Ein Gesetzesentwurf des Bundes, der in der Vernehmlassung ein überwiegend positives Echo fand, landete 1979 in der Schublade. Aus Spargründen werden seither Pläne für kantonale Ombudsstellen versenkt. Jüngstes Beispiel: Die Urner Regierung muss die Schaffung einer solchen Stelle auf Eis legen – nach einem Veto der Finanzkommission des Landrats.

Angesichts der Zahlen sticht das Kostenargument aber kaum. 80 Rappen im Jahr kostet die Ombudsstelle jeden Einwohner im Kanton Zürich, CHF 2.40 in Zug. Hinzu kommt: «Beim Kostenaufwand für eine Ombudsstelle wird meist übersehen, dass man auf der anderen Seite dank dieser Institution viele unnötige Prozesse vermeiden kann, die das Budget der Gerichte oder des verwaltungsinternen Rekurswesens belasten würden», sagt Walter Haller, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht.

Die wichtige Botschaft hinter den Ombudsstellen

Das ist nicht der einzige Vorteil von Ombudsstellen. So ist es etwa viel leichter, sie zu kontaktieren – im Gegensatz zu Gerichten. Wer mit den Behörden nicht zufrieden ist oder eine Verfügung nicht versteht, muss keine formelle schriftliche Beschwerde einreichen, sondern kann per Mail oder per Telefon einen Besprechungstermin vereinbaren. Beratung und Vermittlung sind zudem kostenlos, während Gerichtsverfahren schnell einmal ins Geld gehen. Und nicht zuletzt sind Ombudspersonen unabhängig – sie werden vom Parlament gewählt und sind nur ihm gegenüber verantwortlich.

Den Mühlen der Verwaltung, dem Paragrafendschungel fühlen sich viele Menschen hilflos ausgeliefert. Das macht wütend – und wütende Bürger sollte man ernst nehmen. Mit dem Ziel, Querulanten früh abzufangen, schuf etwa der Kanton Zug nach dem Attentat im Zuger Kantonsratssaal von 2001 eine Ombudsstelle. Sie kann selbst dann intervenieren, wenn sie feststellt, dass die involvierte Amtsstelle keine Rechtsnorm verletzt hat. 

Denn anders als die meisten Gerichte prüft sie auch, ob das Vorgehen der Behörde angemessen und fair war. Die Botschaft dahinter ist wichtig: Verwaltungsentscheide sollen sich nicht ausschliesslich an der wirtschaftlichen Effizienz orientieren.

3 Fallbeispiele aus dem Beobachter-Alltag

Dass mehr parlamentarische Ombudsstellen nötig sind, zeigt sich im Beratungsalltag des Beobachters. Immer wieder rufen Menschen an, die sich gegen Verwaltungsentscheide wehren wollen und dies auf dem Rechtsweg tun müssten. Das ist oft teuer, zeitintensiv oder gar nicht möglich. Im Folgenden drei Fälle:

Beispiel 1: Die Verwaltung schweigt

Ein Mann stellt ein Auskunftsbegehren bei der Stadtverwaltung Schaffhausen, er macht das Öffentlichkeitsprinzip geltend.

Der zuständige Bereichsleiter bestätigt den Eingang des Begehrens, wird aber ein halbes Jahr später pensioniert. Weil der Gesuchsteller nichts mehr hört, erkundigt er sich nach dem Stand des Verfahrens. Die neue Bereichsleiterin meint, nun sei es zu spät, man werde in der Sache nichts mehr unternehmen. Der Fall wird zur Chefsache.

Doch der zuständige Stadtrat ist nie erreichbar und beantwortet auch keine Mails. Also geht der verärgerte Bürger ins Stadthaus und passt den Stadtrat ab. Der Politiker schreit ihn an, er wolle nicht über die Angelegenheit reden, und droht mit der Polizei. Diese kommt und schlichtet.

Später schickt ihm der Stadtrat eine Vereinbarung – der Gesuchsteller soll sein eigenes Hausverbot für das Verwaltungsgebäude unterschreiben. Das tut er nicht.

Bis heute ist weder sein Auskunftsbegehren beantwortet noch das Hausverbot vom Stadtrat verfügt. Der Fall schwelt weiter.
 

Gäbe es eine Ombudsstelle... 

... hätten sowohl der Gesuchsteller wie auch der Stadtrat um Vermittlung bitten können. Die persönliche Eskalation hätte sich wohl vermeiden lassen.

Beispiel 2: Politiker wirft Familie raus

Eine Aargauer Familie ist verschuldet und muss deshalb ihr Einfamilienhaus verkaufen. Ein früherer Gemeinderat kauft die Liegenschaft unter der Zusicherung, die Bewohner dürften darin wohnen bleiben.

Doch dann taucht er in Begleitung von befreundeten und bewaffneten Polizisten in Zivil plötzlich vor der Haustür auf und verlangt, dass die Familie auszieht. Die fühlt sich so unter Druck gesetzt, dass sie ihm sofort die Schlüssel aushändigt.

Ihr Hab und Gut wird darauf in Zürich eingelagert. Der Anwalt der Familie kann schliesslich den Zugang zu diesem Lager erwirken – nur fehlen Wertsachen, Erinnerungsstücke und Tagebücher. Ausserdem sind mehrere Gegenstände kaputt.

Die Familie erhebt Strafanzeige, doch sie hört nie wieder etwas – weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft.


Gäbe es eine Ombudsstelle...

... könnte sie prüfen, ob das Vorgehen des ehemaligen Gemeinderats, der Polizei und der Staatsanwaltschaft legal war.

Ausserdem würde sie zwischen den Akteuren vermitteln. Falls ein Fehlverhalten vorliegt, könnte sie Empfehlungen abgeben, und der Fall würde veröffentlicht.

Beispiel 3: Zwei Ämter wollen was

Ein Mann aus dem Kanton Bern verliert seine Stelle. Er wird ausgesteuert und bezieht Sozialhilfe. Dann findet er einen neuen Job.

Nun richtet ihm das Sozialamt aus, dass er für dieses Einkommen keine Steuern bezahlen müsse, da aller Lohn, der über dem Existenzminimum liegt, direkt ans Amt gehe. Auf diese Weise zahle er die bezogene Sozialhilfe zurück.

Und prompt meldet sich später das Steueramt und verlangt, dass der Mann Steuerschulden in der Höhe von 3500 Franken bezahlt.

Das kann er aber nicht, denn er hat ja alles verfügbare Geld schon dem Sozialamt abgeliefert.

Der Berner weiss weder aus noch ein, zumal seine jetzige Stelle in absehbarer Zeit auslaufen wird und er keine neue in Aussicht hat.

Dennoch will ihm das Sozialamt keine Sozialhilfe mehr gewähren. Eine rechtsmittelfähige Verfügung, gegen die sich der Mann wehren könnte, stellt es aber nicht aus.


Gäbe es eine Ombudsstelle...

... könnte sich der Mann über das Vorgehen des Sozialamts beschweren. Sie wäre um eine Lösung zwischen den involvierten Stellen bemüht.

Mehr zum öffentlichen Recht bei Guider

Auch wenn Verwaltung und Ämter bei Bürgern oftmals Kritik auslösen, sind diese für einen gut funktionierenden Verfassungsstaat unerlässlich. Bei Guider erfahren Beobachter-Abonnenten, welche Rechte und Mittel einem gegenüber den Behörden zustehen – etwa wenn man mit einem Entscheid nicht einverstanden ist – und welche Pflichten man gegenüber der Gemeinde zu erfüllen hat.

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Elio Bucher, Online-Produzent
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