Freitagnachmittag, kurz nach vier. Soeben hat das Berner Bläserquintett seine «Three Shanties» von Malcolm Arnold beendet.

Ständeratspräsident Ulrich Zimmerli tritt im dunklen Anzug vor die Festversammlung und setzt zur Schlussrede an. Er wirft einen Blick in die Zukunft, spricht von kühnen Reformen. Dann, mitten in der Ansprache, sagt er: «Die Schweiz lebt von Leuten, die mehr tun als ihre Pflicht. Leute, die am Staat aktiv mitbauen, ohne dafür eine Anerkennung oder ein Entgelt zu fordern.»

Der Beifall war gross an der Jubiläumssitzung vom 6. November 1998. «Ausgezeichnete Ausführungen», fand etwa die St. Galler Ständerätin Erika Forster-Vannini. Dann schritten die gutgelaunten Damen und Herren der Vereinigten Bundesversammlung zum Apero im Untergeschoss.

Zufrieden war man mit Ständerat Ulrich Zimmerli (SVP) nicht nur, weil er die Bürgertugenden lobte. Vehement hatte er auch die Selbstkosten des Parlaments von vierzig Millionen Franken als zu mickrig taxiert: «so wenig wie die Posttaxen der allgemeinen Bundesverwaltung». Zimmerli, ein Grossverdiener unter der Bundeskuppel, hatte vielen seiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Herzen gesprochen.

Denn viele plagen zwei Sorgen: die Arbeitsbelastung und die schlechte Bezahlung. «Das Volk fordert professionelle Leistung; das ist nicht mehr zu Discountpreisen zu haben», hatte der abtretende Ständeratspräsident in den Saal gerufen und ein neues Entschädigungssystem gefordert. Der kurz zuvor gepriesene Idealismus - soviel war jetzt klar - galt nicht für seinesgleichen: Gemeint waren die Gemeinderäte und Behördenmitglieder im Land draussen, die ehrenamtlich oder für ein Trinkgeld ihre Bürgerpflicht erfüllen. In Bern hingegen darf Qualität etwas kosten. Denn das Niveau der Ratsarbeit, so hat gerade wieder eine Studie der Parlamentsdienste aufgezeigt, kann sich international sehen lassen. Nur: Was heisst «Discountpreis»?

Ihre Bezüge spielen viele Bundesparlamentarier gerne herunter. Wie etwa jener prominente SP-Nationalrat, der nachweist, wie sein Nebenverdienst im Parlament von 78'000 Franken durch Parteibeiträge, Spenden, Spesen, Rückerstattung an den Arbeitgeber, Steuern und anderes weggefressen wird - bis am Schluss gar ein «Fehlbetrag» von 1500 Franken übrigbleibt. Eine eindrückliche Aufstellung, bloss: Andere Erwerbstätige müssen solche Auslagen von ihrem - einzigen und weit weniger grossen - Einkommen abziehen.

Wer wieviel verdient, ist beim Bund nicht zu erfahren. Die eidgenössische Finanzverwaltung stellt zwar jedem Ratsmitglied jährlich eine Bescheinigung über seine Parlamentseinkünfte zuhanden der kantonalen Steuerbehörden aus. Doch eine generelle Offenlegung will man aus Respekt vor der «Privatsphäre des Parlamentariers» nicht. Für den «gläsernen Abgeordneten», wie ihn etwa Deutschland kennt, macht sich niemand stark.

Schweizer kassieren üppig
Die eidgenössischen Mandatsträger beziehen - im Unterschied zu ausländischen Berufsparlamentariern - keinen festen Lohn, sondern eine Vielzahl von Entschädigungen. Während der Bund die Nationalrätinnen und Nationalräte bezahlt, kommen die Kantone für ihre Damen und Herren im Ständerat auf. Die einzelnen Beträge wirken auf den ersten Blick bescheiden, sind in der Summe aber beachtlich.

So bezieht etwa ein Nationalratsmitglied - mit Steuereinsparung - alles in allem 104'000 Franken. Ein Ständerat bringt's gar auf 130'000 Franken. «Ausreisser» nach unten und oben sprengen diese Durchschnittswerte um 20'000 bis 30'000 Franken. Damit liegen die Eidgenossen - mit einem Halbamt - nur wenig unter den 122'000 Franken (146'625 DM), die die Mitglieder des Deutschen Bundestags für ein Vollamt erhalten.

«Nimmersatter Nationalrat»
Vor allem die Erhöhung des Vorsorge-Bettmümpfelis gab im Frühjahr 1996 zu reden. «Eine Frechheit gegenüber dem Volk», empfand es der freisinnige Solothurner Ständerat Rolf Büttiker. Er gehörte zu einer kleinen Minderheit, die sich daran stiess, dass sich der «nimmersatte Nationalrat» eine Erhöhung in eigener Sache bewilligte. Noch 1992 hatten nämlich Volk und Stände eine Vorlage wuchtig verworfen, mit der die Jahrespauschale von 30'000 auf 50'000 Franken hätte erhöht werden sollen.

In der Folge schlugen die Taktiker im Nationalrat lediglich eine Aufstockung der Ubernachtungsspesen von 130 auf 160 Franken, der Auslandsspesen von 250 auf 350 Franken und des Vorsorgebeitrags von 2500 auf den 3a-Säulen-Höchstsatz von 5731 Franken vor. Auf dem Umweg konnte man so das Einkommen aufpolieren.

Eilig verabschiedete die grosse Kammer die Vorlage im Juni 1996. Sie fürchtete, mit höheren Forderungen erneut Schiffbruch zu erleiden. Zu Recht, denn das jetzige Gehalt ist nicht so karg, wie es einige Bezüger hinstellen. Setzt man es in Beziehung zur allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung, stellt man nämlich eine grosse Diskrepanz fest: Seit 1994 ist die Teuerung um 3,2 Prozent gestiegen. Seit sechs Jahren erhält das Bundespersonal keine Reallohnerhöhung mehr, und seit drei Jahren leisten Kaderangestellte des Bundes mit Einkommen über 100'000 Franken ein «Lohnopfer» von einem bis drei Prozent. Ähnliches gilt - mit Ausnahme von Baselland und St. Gallen - für die Kantone. Auch dort ist der Teuerungsausgleich nicht mehr garantiert.

Ganz anders im National- und im Ständerat. Trotz gleichbleibenden Ansätzen haben die Entschädigungen pro Mitglied seit 1994 kontinuierlich zugenommen. Das durchschnittlich ausbezahlte Taggeld für Sitzungen im Inland stieg von 45'353 Franken (1994) auf 55'697 Franken (1998), also um kräftige 22,8 Prozent. Bei den Auslandssitzungen lag der Zuwachs gar bei 29,1 Prozent. Auch die Gesamtentschädigung wuchs massiv: von 80'851 (1994) auf 95'298 Franken (1998) - das sind 17,9 Prozent.

Mit andern Worten: Die Damen und Herren National- und Ständeräte haben häufiger getagt und - als willkommener Zustupf - auch mehr verdient. «Die Geschäfte sind eben komplizierter geworden», heisst es dazu beschwichtigend.

Verwaltung muss sparen
Doch gilt das nicht ebenso für die Verwaltung? Sie muss teilweise gar mit weniger Personal mehr leisten. Oder erst recht für Handwerker und die Besitzer von kleineren und mittleren Unternehmen? Sie offerieren in Zeiten der Rezession billiger, da die Kunden weniger Geld haben.

Das Parlament hingegen ist Unternehmer, Kunde und Rechnungsrevisor in einer Person. Und so pflegen die Sparapostel weder die Ausgabendisziplin noch das Kostendenken. Sie verhalten sich auch nicht gerade wie die wirtschaftliche Elite. Denn bei der ist Uberzeit im Lohn inbegriffen.

Wie sagte doch Ständerat Büttiker: «Hören wir doch auf, unserem Volk ständig Wasser zu predigen, das heisst Sparen und Opferbereitschaft, und gleichzeitig selber Wein zu trinken, das heisst, die Parlamentarierentschädigungen zu erhöhen.» Na dann prost - auf den Aufschwung!

Extras und Spesen, wohin man blickt
Aus diesen Spesen und Entschädigungen
setzt sich der Lohn der Parlamentarier zusammen:
(in SFr.)
Jahrespauschale (davon sind 18'000 Franken steuerfrei):30'000.-
Taggeld pro Rats-, Kommissions- und Fraktionssitzung im In- und Ausland (steuerbar)*:300.-
Mahlzeitenentschädigung pro Sitzungstag (steuerfrei):85.-
Ubernachtungsspesen für Parlamentarier, die mehr als 25 Kilometer vom Bundeshaus entfernt wohnen (steuerfrei):160.-
Auslandsspesen für Essen und Ubernachtung (Europarat, Efta, OSZE, Interparlamentarische Union) pauschal pro Sitzungs- und Reisetag (steuerfrei):350.-
Reiseentschädigungen:
SBB-Generalabonnement 1. Klasse (Wert 4200.-),
Kosten von Inlandflügen (Ratsmitglieder aus dem Tessin),
Flug- und Bahnkosten Ausland.
Automobilisten sind für Fahrten von und nach Bern durch eine Unfall- und eine Vollkaskoversicherung des Bundes gedeckt; sie erhalten die Parkgebühren zurückerstattet (steuerfrei).
Distanzentschädigung für Ratsmitglieder, deren Reise nach Bern mit öffentlichen Verkehrsmitteln 90 Minuten übersteigt, pro Viertelstunde Uberzeit (davon zwei Drittel steuerfrei):20.-
Vorsorgebeitrag, entspricht dem zulässigen Höchstbeitrag an die Säule 3a für Unselbständigerwerbende (steuerlich abziehbar):5731.-
Durchschnittliche Entschädigung 1998 (Nationalrat):
Jahrespauschale:30'000.-
Sitzungsgelder und Spesen**:59'567.-
Vorsorgebeitrag:5731.-
Zwischentotal:95'298.-
Steuereinsparung für Freibetrag von rund Fr. 45000.-:ca. 9000.-
Bruttoentschädigung:104'298.-
Durchschnittlicher Bezug eines Ständerats:ca. 130'000.-
* 1998 fanden 62 Nationalratssitzungen statt. Dazu kamen 7600 Kommissions-, Delegations- und Fraktionssitzungstage. Nationalräte absolvieren rund 100 Sitzungstage im Jahr, Ständeräte 120.
** Durchschnitt aufgrund der Staatsrechnung 1997/Budget 1998. Inbegriffen: Mahlzeiten-, Ubernachtungs- und Reisespesen. Nicht inbegriffen: Parkgebühren, Unfallversicherung und Weiterbildung.