Am 24. Juli 2000 verfasste der damals 75-jährige, beruflich noch aktive Rechtsanwalt und ehemalige St. Galler CVP-Nationalrat Remigius Kaufmann eine handschriftliche Patientenvollmacht: «Sollte ich meine persönlichen Interessen nicht mehr voll wahrnehmen können, ist Frau Alexandra Stammbach (Name geändert – Anmerkung der Redaktion) ermächtigt, für mich zu sorgen oder wenn sie das will, mich zu ihr zu nehmen. Die Vollmacht der persönlichen Interessenswahrung geht auch über meinen Tod hinaus (Grabwartung u. Grabstein).»

Zwei Jahre später erlitt Kaufmann eine Hirnblutung und kurz darauf einen Schlaganfall. Seither liegt er im Koma und muss künstlich ernährt werden. Gestützt auf die Vollmacht wollte Stammbach den Patienten nach der Akutversorgung zu sich nach Hause nehmen.
Gerhard Hildebrandt, Chefarzt am Kantonsspital St. Gallen, hatte aus medizinischer Sicht nichts gegen die Pflege bei Stammbach zu Hause einzuwenden. Anders Kaufmanns Sohn Remi, Anwalt in der Kanzlei seines Vaters: Er hatte erst im Spital von der Vollmacht erfahren und forderte die Verlegung seines Vaters in die Geriatrie und später in ein Pflegeheim.

Was veranlasste Remi Kaufmann, sich der Patientenvollmacht seines Vaters zu widersetzen? «Es ging mir immer um das Wohl meines Vaters», betont er gegenüber dem Beobachter.

Entlassung aus dem Spital verhindert
Remigius Kaufmanns Patientenverfügung ist von einiger Brisanz. Würde das verheiratete Oberhaupt einer prominenten CVP-Familie von einer anderen Frau gepflegt, hätte dies im katholisch-konservativen Milieu St. Gallens für Aufsehen gesorgt – umso mehr, als Sohn Remi Kaufmann hohe Ämter bekleidet: Er ist CVP-Kantonsrat, Mitglied der Finanzkommission, Präsident des Staatspersonalverbands und in weiteren wichtigen Gremien aktiv. Zudem wurde er als Kandidat für die St. Galler Stadtratswahlen 2004 gehandelt.

Mit einer superprovisorischen Verfügung versuchte Kaufmann, den Abtransport seines Vaters aus dem Kantonsspital zu verhindern. Das Bezirksgericht ging nicht darauf ein, und Stammbach beharrte weiterhin auf der Vollmacht. Schliesslich setzte sich Kaufmann junior vor das Bett seines Vaters und blockierte so dessen Verlegung in Stammbachs Haus. Dabei hatte sie schriftlich zugesichert, dass der Patient jederzeit bei ihr besucht werden könne.

Kaufmann junior reichte bei der Vormundschaftsbehörde einen Antrag auf Beistandschaft für seinen Vater ein. Die Behörde reagierte sofort auf die Intervention des prominenten Bürgers: Noch am selben Tag wurde das Kantonsspital aufgefordert, den Patienten vorerst nicht zu verlegen. Stammbach wurde mitgeteilt, man beabsichtige, einen Amtsvormund als Vertretungsbeistand einzusetzen und die Patientenvollmacht «einstweilen zu sistieren». Kaufmann senior belegte in der Folge über ein halbes Jahr lang ein Akutbett im Kantonsspital – obwohl dafür keine medizinische Notwendigkeit mehr bestand. Stammbach reagierte empört: «So wird der ausdrückliche Wille des Patienten missachtet.» In den folgenden Monaten verbrachte sie viel Zeit an Kaufmanns Krankenbett.

In privaten Unterlagen gewühlt
Ende 2002 wurde für den Koma-Patienten eine Vertretungsbeistandschaft verfügt, wogegen Stammbach vor der kantonalen Verwaltungsrekurskommission klagte. Das nachfolgende Verfahren zeigt exemplarisch auf, wie sich eine missliebige Patientenverfügung juristisch umbiegen lässt.

Remi Kaufmann und sein Anwalt argumentierten, die Patientenverfügung entspreche nicht dem aktuellen Willen. Es gebe «verschiedene belegmässig und zeugenschaftlich nachweisbare Anhaltspunkte» für einen Widerruf. Ungeniert bedienten sie sich dabei privater Unterlagen: Aus einem Brief und dem Tagebuch, das Alexandra Stammbach im Vertrauen Remigius Kaufmann übergeben hatte, fügten sie ein Bild zusammen, das die Beendigung der Beziehung dokumentieren sollte. Zudem wurde das Schreiben eines katholischen Priesters und Freundes des Patienten vorgelegt, wonach Remigius Kaufmann wieder zu seiner Familie zurückgekehrt sei.

Stammbach bestreitet nicht, dass ihre Beziehung zu Kaufmann Höhen und Tiefen erlebt habe: «Wir sind uns aber nach wie vor eng verbunden.» Was ihr besonders wehtut: Im Verfahren wurde wider besseres Wissen auch ein Aktenstück ins Spiel gebracht, das sie als psychisch krank und damit unfähig für die belastende Pflege eines Koma-Patienten bezeichnet.

Tatsächlich gibt es dazu ein Dokument des Bezirksarztes aus dem Jahr 1996. Doch genau dagegen hatte Remigius Kaufmann, der Stammbach als Anwalt in einem Scheidungsverfahren vertrat, erfolgreich interveniert. Persönlich waren sich die beiden erst durch den Scheidungsprozess näher gekommen. Der erfahrene Jurist Remigius Kaufmann hätte einer psychisch angeschlagenen Frau wohl kaum eine Patientenvollmacht in eigener Sache erteilt.

Obwohl nie ins Scheidungsverfahren involviert, berief sich Kaufmann junior auf die Prozessakten seines Vaters und desavouierte so dessen Arbeit. Er wollte sich sogar stellvertretend für seinen Vater vom Anwaltsgeheimnis entbinden lassen, zog den Antrag aber wieder zurück. Doch die Zweifel an Stammbachs Person waren damit hinreichend geschürt.

Für Remi Kaufmann hat die Sache ein Nachspiel, denn Stammbach zeigte ihn wegen Verletzung der Berufsregeln bei der St. Galler Anwaltskammer an: «Das Anwaltsgeheimnis wurde massiv ausgehöhlt.» Der Entscheid steht noch aus.

Die Taktik des Sohnes ging auf
Gegenüber dem Beobachter behauptet der Beschuldigte, er sei nicht informiert gewesen, dass sein Vater die umstrittene bezirksärztliche Verfügung gegen Alexandra Stammbach angefochten hatte. «Wenn ich vermeiden wollte, dass mein Vater in die Pflege einer Frau gegeben wird, deren Eignung und Fähigkeit zur Bewältigung dieser äusserst schwierigen Aufgabe mit guten Gründen bezweifelt werden musste, so habe ich damit klar nicht gegen die Interessen meines Vaters gehandelt.»

Kaufmann junior schreckte auch nicht davor zurück, seinen Vater als vergesslich und gesundheitlich angeschlagen zu beschreiben. Die Rede war zudem von einem Stimmungstief, weshalb die Vollmacht nie dem Willen von Remigius Kaufmann entsprochen habe.

Remi Kaufmanns Taktik ging auf. Die Verwaltungsrekurskommission entschied für die Anordnung der Beistandschaft. Aufgrund seines Schwächezustands sei der Patient nicht mehr in der Lage, Stammbach zu überwachen. Damit wurde die Patientenvollmacht de facto zur Makulatur. Seither bestimmt der Beistand, was im Interesse des Patienten geschehen soll – er kann den privaten Stellvertreter jederzeit auch absetzen.

Zurzeit liegt Remigius Kaufmann in einem St. Galler Pflegeheim. Der Wunsch Stammbachs, ihn wenigstens in einem spezialisierten Heim unterzubringen, wurde bislang ignoriert. «Wenn ich ihn dort so sehe, bricht mir das Herz. Die Vollmacht hat er mir ausgestellt, um genau das zu verhindern, was ihm nun geschieht.»

Remi Kaufmann hingegen sieht keinen Handlungsbedarf: «Die Umgebung ist sehr patientenfreundlich.» Schon im Krankenhaus sorgte er sich vor allem um den Seelenfrieden seines Vaters und platzierte im Namen der Angehörigen eine «Wundertätige Medaille» unter dem Kopfkissen des betagten Vaters.