Die Pilzkontrolle auf dem Basler Marktplatz ist eine Institution, die nicht nur Sammler zu schätzen wissen. Während der Hochsaison sammeln sich die Zuschauer in Trauben um den Stand, um dem traditionsreichen Spektakel beizuwohnen. Für einen Franken kann man hier gesammelte Pilze auf ihre Geniessbarkeit überprüfen lassen. Dabei zu sein, wenn wieder einer gescholten wird, weil er achtlos alles gepflückt hat, was irgendwie nach Pilz ausgesehen hat, kostet gar nichts. Bis zu 1500 Kontrollen führt das Basler Team pro Saison durch.

Schweizweit gibt es 352 Pilzkontrollstellen. Doch ihre Zahl dürfte bald abnehmen. Denn mit der Revision des Lebensmittelgesetzes (LMG) soll den Kontrolleuren die rechtliche Grundlage entzogen werden.

Bislang ist der Auftrag des Bundes an die Kantone, Kontrollstellen zu unterhalten, in der Pilzverordnung festgeschrieben. Das LMG schliesst privat gesammelte Lebensmittel aber grundsätzlich aus. Deshalb soll die Pilzverordnung jetzt aus dem Gesetz gestrichen werden. Und viele Gemeinden denken bereits über die Schliessung ihrer Kontrollstellen nach.

Teure Vergiftungen verhindert
«Jahrzehntelang haben wir für wenig Geld einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Pilzvergiftungen geleistet – und jetzt das!» Peter Kaupp, Präsident der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (Vapko) und Pilzkontrolleur in Basel, gerät in Rage, wenn er auf das neue Gesetz zu sprechen kommt.

Eine Kontrollstelle, so Kaupp, koste eine Gemeinde maximal 7000 Franken pro Jahr. Die Behandlungskosten einer einzigen Pilzvergiftung könnten dagegen bis zu 500'000 Franken betragen.

Für den Vapko-Präsidenten ist die geplante Streichung der Pilzverordnung eine typische Schreibtischtat: «Dass die Verordnung streng juristisch gesehen nicht mehr ins neue Gesetz passt, mag ja vielleicht stimmen. Aber deswegen dieses historisch gewachsene, bestens funktionierende und weltweit einzigartige System zu gefährden, ist ein Blödsinn!»

Zwar fordert der Bund die Kantone dazu auf, auch in Zukunft Pilzkontrollen anzubieten. Eine Verpflichtung gibt es aber nicht. In Basel, wo Kaupp als Kontrolleur tätig ist, steht die Abschaffung der Pilzkontrolle nicht zur Diskussion.

Anders sieht es dagegen in den Nachbarkantonen Aargau und Baselland aus. Auch in verschiedenen anderen Kantonen haben zahlreiche Gemeinden die Pilzkontrolle bereits abgeschafft. Damit sieht Kaupp auch die Ausbildung der Kontrolleure gefährdet.

Im Notfall eine Initiative
Er will die Streichung der Pilzverordnung deshalb nicht tatenlos hinnehmen. Unterstützung kommt dabei vom Basler Gewerbedirektor und LPS-Nationalrat Christoph Eymann. Eymann verlangt in einer Motion an den Bundesrat eine Gesetzesänderung, um die staatliche Kontrolle auch in Zukunft zu gewährleisten.

Der Bundesrat hat der Motion bereits eine Abfuhr erteilt. Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch. «Sollte das Parlament dem Bundesrat folgen, werden wir Unterschriften für ein Volksbegehren sammeln», droht Vapko-Präsident Kaupp. «Wir werden kämpfen bis zum Schluss.»


Tipps für Pilzsammler

  • Nur so viele Pilze ernten, wie in einer Mahlzeit verwendet werden können (200 bis 300 Gramm Frischpilze pro Woche und Person).
  • Zum Sammeln nur Körbe und Netze verwenden.
  • Junge und alte Pilze sind als Speisepilze wertlos.
  • Keine Pilze zertreten.
  • Nur bekannte Speisepilze sammeln.
  • Pilze vorsichtig aus dem Boden drehen, Stiel nicht schneiden.
  • Die Exemplare ganz zur Kontrolle bringen. Auch scheinbar bekannte Pilze kontrollieren lassen.
  • Bei Pilzvergiftungen sofort einen Arzt oder das Toxzentrum anrufen: Telefon 01/251 51 51.


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