«Patient hat keine Wahninhalte. Äussert aber die Befürchtung, dass man seiner Tochter zu viel Medis gegeben habe.» Kurt Kaufmanns Aufenthalt im Psychiatriezentrum Münsingen BE dauerte acht Tage. «Abnorme Trauerreaktion nach dem Tod der Tochter», steht in seinem Entlassungsbericht.

Seine Tochter Karin, 21 Jahre alt, war kurz vor Kaufmanns Einlieferung überraschend gestorben – als Patientin in einer anderen Psychiatrieklinik. Der Hinweis des Hausarztes, der Vater habe seine Tochter möglicherweise vergiftet, verstörte den Witwer massiv. Der Verdacht erwies sich später als haltlos.

Woran starb Karin Kaufmann? Körperlich gesund, war sie nach einer unglücklichen Liebe in die Berner Universitätsklinik Waldau eingeliefert worden. Drei Wochen später, am 4. April 2000, konnte nur noch «akutes Herzversagen» festgestellt werden. Der Obduktionsbericht nennt als Todesursache «natürliches inneres Geschehen». Haben die Betreuenden ihre Sorgfaltspflicht verletzt? Kurt Kaufmann fordert bis heute ein neutrales Gutachten zu dieser Frage.

Karin Kaufmann war ein Einzelkind. Eine Berufsausbildung hatte sie nicht begonnen. Nach dem Schulabschluss pflegte sie ihre nierenkranke Mutter. Als diese starb, besorgte sie den Haushalt des Vaters. «Sie ging eigentlich nie in den Ausgang», sagt Kurt Kaufmann.

Mit 21 verliebte sich die junge Frau das erste Mal. Es geschah mit grosser Heftigkeit – nur: Ihre Gefühle wurden nicht erwidert. «Als ihr dies der junge Mann zu erkennen gab, brach für sie eine Welt zusammen», sagt Kaufmann, «sie hörte nicht mehr auf zu schluchzen.» Am 15. März 2000 wurde sie am frühen Abend von ihrem Hausarzt in die Psychiatrische Klinik Waldau überwiesen.

«Affektiv unauffällig, leicht bedrückt wirkend. Gibt an, Stimmen zu hören», steht im ersten Befund. Körperlich werden keine Unauffälligkeiten festgestellt. Gegen Unruhe, Angst und Traurigkeit erhält sie zahlreiche Medikamente. Eintrag am 23. März: «Kann auf Nachfrage lächeln.» Eine Woche nach ihrem Eintritt folgt die Diagnose des Stationsarztes: «Katatones Zustandsbild.»

Karin wird immer schweigsamer
«Katatonie» nennt man den Zustand äusserer Starre, oft verbunden mit Muskelverspannungen. Karin Kaufmann bereitet es zusehends Mühe zu schlucken. Manchmal kippt sie im Sitzen zur Seite; sie kann sich kaum mehr aufrichten. Ihr Vater besucht sie täglich. «Manchmal schauten wir einfach fern. Sie wurde von Tag zu Tag schweigsamer.»

Der Pfleger meint, Herr Kaufmann brauche sich um Karin nicht zu sorgen, auch als der Vater ihn auf die Schwellungen an einem Bein und unter beiden Augen aufmerksam macht. Mehrmals bittet er um ein Gespräch mit einem Arzt. Das sei «leider grad nicht möglich», heisst es dann.

31. März. Karins Schlaf ist sehr unruhig. Um ihre Stürze abzufedern, wird neben ihr Bett eine Matratze gelegt. Die Dosierung starker Medikamente steigt. Ebenso ihr Puls: An einzelnen Tagen werden 120, 130, 134 Schläge pro Minute gemessen. Ein Internist wird nicht beigezogen.

3. April, 22 Uhr. Karin wird schlafend auf dem Boden liegend aufgefunden. Wenig später verlangt sie zu trinken. Um 3.15 Uhr notiert die Krankenschwester: «Leise schnarchend quer vor Bett auf dem Boden.» Dort findet sie die Schwester auch um 5.55 Uhr – nur reagiert Karin Kaufmann jetzt nicht mehr. Die Tagesärztin unternimmt Reanimationsversuche. Um 6.15 Uhr trifft die Sanitätspolizei ein. Eine halbe Stunde später wird der Tod festgestellt.

Kurt Kaufmann wird noch am selben Morgen von der Polizei abgeholt und über drei Stunden lang einvernommen. Der Hausarzt begründet seinen Hinweis auf eine mögliche Vergiftung: «Man muss ständig alle Möglichkeiten in Betracht ziehen.» Bei der Obduktion werden nicht die geringsten Anhaltspunkte für eine Vergiftung durch den Vater gefunden.

Zwei Monate nach Karins Tod begegnet der noch immer verstörte Kaufmann zufällig einer pensionierten Krankenschwester. Diese ist über den plötzlichen Tod sehr erstaunt. Sie ermuntert den Vater, von der «Waldau» Aufklärung zu verlangen. Kaufmann schreibt an die Aufsichtskommission: «Wie ist meine Tochter zu Tode gekommen? Was waren die Umstände? Antworten würden mir helfen, mein Leid besser verarbeiten zu können.»

Ein halbes Jahr nach Karins Tod kommt das erste Gespräch mit einem beteiligten Arzt zustande; für den Vater ist es «in keiner Weise erhellend». Er bittet ausdrücklich um Akteneinsicht. Zehn Monate nach Karins Tod: Der Klinikdirektor empfängt Kurt Kaufmann, der von der pensionierten Krankenschwester begleitet wird. Als diese ihn auf zahlreiche Widersprüche aufmerksam macht, weist der Direktor die Schwester «äusserst schroff» aus dem Büro, wie sich sowohl Kaufmann als auch die Betroffene erinnern.

Karins Akten werden Kaufmann erst auf anwaltschaftlichen Druck zugestellt – acht Monate nachdem er das erste Mal darum gebeten hatte. Die Dokumentation ist unvollständig. Der Vater entschliesst sich zu einer Strafanzeige gegen unbekannt: «Bei so viel Geheimniskrämerei» ist er jetzt überzeugt, dass das medizinische Personal seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Das erste gerichtsmedizinische Gutachten – noch vor der Strafanzeige verfertigt – hatte sich auf die Frage konzentriert, ob der Vater als Täter in Frage komme. «Akutes Herzversagen, ausgelöst durch eine funktionelle Störung der Herzaktivität», lautete der Befund. Ein zweites Gutachten lässt das Gericht vom selben Mediziner verfassen; kaum erstaunlich, dass dieser Bericht dem ersten nicht widerspricht. Trotzdem ist sein Fazit nicht ohne Merkwürdigkeiten. Zwar seien die medizinischen Befunde «nicht immer schriftlich festgehalten» worden, heisst es; wenig später wird den Pflegeberichten hingegen Lückenlosigkeit attestiert. Lückenlosigkeit? Der letzte Eintrag eines Überwachungsblatts datiert vom 26. März. Die acht Tage vor Karins Tod bleiben ohne einen einzigen Vermerk.

Trotzdem lässt sich das Gericht von diesen Ausführungen überzeugen, das Verfahren wird eingestellt. Kaufmanns Rekurs wird nur teilweise gutgeheissen; an der Unabhängigkeit des Gutachters gebe es «keine objektiven Zweifel», eine intensive medizinische Überwachung von Karin Kaufmann habe sich nicht aufgedrängt.

Ein drittes Gutachten ist in Arbeit
Ohne auf den Tod in der «Waldau» eingehen zu wollen, äussert sich Philipp Eich, leitender Arzt der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel, zum Krankheitsbild: «Katatonie trifft man heute eher selten. Die Assistenzärzte sind dabei in Diagnostik und Behandlung häufig überfordert. Eine regelmässige, intensive Beobachtung des körperlichen Geschehens erachte ich als selbstverständlich – Fiebermessen mit eingeschlossen.»

Die Sprecherin der «Waldau» erklärt, dass im Fall von Karin Kaufmann «alle dem wissenschaftlichen Stand entsprechenden Untersuchungen zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt worden» seien. Alle? Die Eintragungen zur Körpertemperatur fehlen in den letzten Tagen; die Schwellungen an ihren Beinen und unter ihren Augen wurden laut Krankenakte gar nie untersucht.

Ob Kurt Kaufmann je eine befriedigende Antwort auf die Frage nach der Todesursache erhalten wird? Mittlerweile wurde vom Gericht ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben. Es wird, wie die ersten zwei, von demselben Experten verfasst.