Begonnen hatte alles 1995 mit der Trennung von ihrem Mann. Seither werden Anna Maria Beuggert und ihre drei Töchter von der Sozialhilfe unterstützt. Und seither kämpft die heute 50-Jährige an vielen Fronten für ihre Rechte. Mal ging es um unfaire Schulnoten, ein anderes Mal wurde eine ihrer Töchter gemobbt und sollte deshalb ins Nachbardorf zum Unterricht. Dann wollte die Gemeinde Kölliken AG der Ältesten keinen Zusatz-Musikunterricht bezahlen. Wann immer sie sich ungerecht behandelt fühlte, wehrte sich Beuggert, reichte Beschwerden ein. Meist erhielt sie Recht.

Wohnung 65 Franken zu teuer

Ob jede dieser Schlachten nötig war, darf man hinterfragen. Doch oft genug schienen die Behörden die wehrhafte Frau auch zu schikanieren. Der Beobachter berichtete bereits zweimal darüber. 2003 wollte die Gemeinde der Sozialhilfebezügerin die Mietkaution von rund 3000 Franken nicht zahlen – obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre. Weil Beuggert zudem mit der Miete in Verzug war, erhielt sie prompt die Kündigung. Die Umzugskosten übernahm die Gemeinde zwar, nicht jedoch die volle Miete für die neue Wohnung. Denn diese war 65 Franken teurer als erlaubt. Beuggert legte Beschwerde ein – und erhielt Recht.

Der nächste Streit folgte, als beim Sozialdienst ein neuer Chef anfing. Von da an erhielt Beuggert die Sozialhilfe nicht mehr aufs Konto, sondern musste jeden Monat das Geld persönlich abholen. Das war meist mit Auflagen verbunden. Man drohte ihr, die Sozialhilfe um 30 Prozent zu kürzen, weil sie sich nicht persönlich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum angemeldet habe, sondern bloss schriftlich. Zudem sollte sich Beuggert eine um 65 Franken billigere Wohnung suchen. Wieder wehrte sie sich. Wieder erhielt sie Recht.

Beuggerts Anwältin Mirjam Zwald kann sich an keinen Fall im Sozialhilfebereich erinnern, bei dem sie so oft Beschwerde einlegen musste. «Frau Beuggert wurde ungerecht behandelt. Jahrelang hat die Gemeinde nur darauf gewartet, dass sie einen Fehler macht.» Dabei waren die Behörden selber nicht vor Fehlern gefeit; sie haben es mehrmals verpasst, beschwerdefähige Weisungen oder Verfügungen zu erlassen. Diese musste die Anwältin jeweils einfordern.

Auf der Gemeinde sieht man die Sache etwas anders. Aus Persönlichkeitsschutzgründen könne man nicht alle Fakten darlegen, sagt Gemeindeammann Roland Brauen. Es sei aber unter anderem der Sinn der Sozialhilfe, der Hilfebedürftigkeit vorzubeugen. Was für Beuggert ein ständiger Kampf um Gerechtigkeit und Überleben war, bezeichnet die Behörde als Versuch, Beuggerts wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit zu fördern.

«Ich bin abgekämpft, ich kann nicht mehr», sagt diese hingegen. Sie ist depressiv und hat chronische Schmerzen. «Am meisten haben aber meine Kinder gelitten.» 2008 entschloss sich Beuggert, Kölliken zu verlassen.

Umzug mit Komplikationen – wer zahlt?

Doch dann machte sie einen Fehler: Sie kündigte ihre Wohnung, bevor sie eine neue gefunden hatte. Die Familie musste während Monaten bei einer Bekannten wohnen und die Möbel zwischenlagern.

Schliesslich fand sie ein neues Zuhause. Die Kosten für den Umzug, die Einlagerung der Möbel und die Reinigung der alten Wohnung, total rund 3400 Franken, wollte die Gemeinde aber nicht übernehmen. «Die inzwischen volljährigen Töchter hätten Umzugsarbeiten leisten können», sagt Roland Brauen. Zudem sei es zu verschiedenen Versäumnissen gekommen. Die Mehrkosten für die Einlagerung der Möbel zum Beispiel seien selbstverschuldet.

Beuggert focht den Entscheid an. Die erste Instanz, das Bezirksamt Zofingen, lehnte ab, das Verwaltungsgericht gab ihr nun aber Recht. Der Argumentation, die Kinder hätten beim Putzen mithelfen können, folgte es teilweise. Die Gemeinde muss nur zwei Drittel der Reinigungskosten übernehmen. Für das Zügelunternehmen und die Einlagerung der Möbel jedoch muss Kölliken aufkommen. Der Anspruch auf materielle Hilfe hängt nämlich nicht von den Ursachen ab, die zur Notlage führten. Ausserdem seien der Gemeinde durch die Einlagerung keine Mehrkosten entstanden, da in dieser Zeit keine Wohnungsmiete anfiel.

Gemeindeammann Brauen bemängelt, dass das Gericht keine Stellungnahme der Gemeinde einholte und der Sachverhalt unvollständig geklärt worden sei. Anfechten will man das Urteil aber nicht. Fazit: Kölliken muss bezahlen – zum letzten Mal.