Als Doris Hertner am 15. Dezember 2006 ihr Testament widerrief, machte dies in Steckborn TG am Bodensee sofort die Runde: Im 3000-Seelen-Ort kennt jeder jeden. Der Stadtrat und viele Einwohner hatten bereits fest mit dem Erbe der 85-Jährigen gerechnet. Doris Hertner hatte in ihrem Testament festgehalten, dass nach ihrem Tod rund vier Millionen Franken in die Kasse der Stiftung Turmhof fliessen sollen. Der Turmhof, erbaut im 13. Jahrhundert und Wahrzeichen Steckborns, sollte mit dem Geld restauriert werden und als Kulturzentrum und Museum Touristen anlocken.

Doris Hertner-Diethelm widerrief jedoch nicht nur das Testament, sondern schenkte praktisch das gesamte Vermögen im Wert von über acht Millionen Franken ihrer Tochter, ihrem einzigen Kind. Der ständige Erwartungsdruck der Stiftung Turmhof sei ihr zu gross geworden, sagt die Witwe. Jetzt war nicht nur das prestigeträchtige Projekt Turmhof plötzlich ernsthaft gefährdet, sondern es drohte auch eine Blamage für die Gemeinde, hatte man doch prominente Thurgauer in die eigens gegründete Stiftung Turmhof geholt: CVP-Ständerat Philipp Stähelin und alt FDP-Nationalrat Ernst Mühlemann.

Seit dem Jahr 2002 schien die Finanzierung des Wahrzeichens gesichert. Das reiche Ehepaar Alfred und Doris Hertner hatte der Stiftung Turmhof drei Millionen Franken als Startkapital geschenkt, worauf Steckborn die beiden prompt zu Ehrenbürgern ernannte. Weitere Millionen sollten fliessen, wenn beide tot sind. Als am 4. Dezember 2006 Alfred Hertner mit 90 Jahren starb, kam die Gemeinde dem Geldsegen einen Schritt näher. Das Detailprojekt zur Restaurierung des Turmhofs war vom Stiftungsrat im Jahresbericht 2006 vorgestellt worden. Kosten: sieben Millionen Franken. Darin eingerechnet das versprochene Erbe nach dem Tod von Doris Hertner.

Die begehrte Unterschrift
Nachdem Doris Hertner aber ihr Testament geändert hatte, fehlten plötzlich fast vier Millionen Franken. Steckborns Behörden jagten darauf den Millionen der alten Frau regelrecht hinterher. Am 10. Januar 2007, einen Monat nach dem Tod von Alfred Hertner und kurz vor dessen Beerdigung, tauchte nachmittags Hans Rudolf Gachnang, ein Mitglied des Turmhof-Stiftungsrats, bei der Witwe auf. «Er ist ein früherer Bekannter unserer Familie und bot mir Hilfe an, jetzt, wo mein Mann gestorben sei», sagt Hertner.

Gachnang vereinbarte mit ihr einen Termin für den nächsten Tag beim örtlichen Notar. Dieser legte der 85-Jährigen einen vorformulierten Brief hin, den sie arglos unterschrieb. Was sie nicht wusste: Darin beantragte sie eine Beistandschaft auf eigenes Begehren, weil sie «mit der Regelung der persönlichen und finanziellen Angelegenheiten überfordert» sei. «Ich hoffte auf Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung und solchen Dingen. Was eine Beistandschaft wirklich bedeutet, verstand ich nicht», erklärt Doris Hertner. Zeitlebens hatten ihr Mann und die Hausangestellten sämtliche geschäftlichen Dinge für sie erledigt.

Jetzt ging alles schnell. Bereits zwei Tage später stand unangemeldet ihr Beistand vor der Tür. Es war ein Samstag - für einen amtlichen Besuch ein eher ungewöhnlicher Tag. Im Büro ihres verstorbenen Mannes habe er Ordner und Papiere durchgesehen, sagt Hertner. Um ein Inventar über das Vermögen anzulegen, wie sich später herausstellt. Hertners Tochter, die von der Mutter beauftragt war, sich um deren geschäftliche Angelegenheiten zu kümmern, und zur Beerdigung ihres Vaters aus Genf angereist war, erfuhr von der Beistandschaft. «Ich war völlig überrascht und klärte meine Mutter über die Bedeutung auf», sagt Marianne Cao-Hertner. Nun würde sich nicht mehr sie, sondern die Gemeinde um die Finanzen kümmern.

Kein Grund zur Bevormundung
Doris Hertner widerrief die Beistandschaft. Die Gemeinde reagierte prompt. Nur einen Tag später suchte Steckborns Notar Markus Donatsch die Frau auf. «Er stand plötzlich unangemeldet in meinem Garten, kam über den Hintereingang, den Freunde der Familie benützen», sagt Hertner. Donatsch habe sie völlig überrumpelt. «Er schien mir einen freundschaftlichen Besuch abzustatten. Ich kannte ihn, denn er hatte als Sachverwalter der Gemeinde den Nachlass meines Mannes geregelt und die Testamentseröffnung gemacht.»

Was sie nicht merkte: Donatsch kam nicht als Notar, sondern in seiner Funktion als Sekretär der Vormundschaftsbehörde zu ihr. «Er wollte kaum Platz nehmen, so eilig hatte er es.» Er brauche ein Autogramm von ihr, habe er gesagt. Hertner, emotional noch von der Beerdigung ihres Mannes vier Tage zuvor belastet, unterschrieb zum zweiten Mal ein vorformuliertes Papier - mit gravierenden Folgen: Sie unterzeichnete ein Begehren, mit dem sie sich selbst entmündigen liess. Mehr noch: Donatsch hatte auf dem Papier - völlig unüblich - einen Rechtsmittelverzicht vorformuliert. Er sorgte so dafür, dass Doris Hertner den Beschluss der Bevormundung nicht anfechten konnte.

«Ich nahm an, es ginge um administrative Angelegenheiten. Wie sollte ich damit rechnen, dass diese Herren mich bevormunden wollen», sagt Hertner, die immer noch Auto fährt und selbst einkaufen geht. Sie sei «in urteilsfähigem Zustand», bestätigt ihr langjähriger Hausarzt. Bekannte der Familie sagen, Hertner sei gutmütig, aber nicht dement, in geschäftlichen Dingen jedoch etwas naiv. Ein Grund für eine Bevormundung sei dies jedoch nicht. Gegen diese reichten deshalb Tochter und Mutter Hertner beim Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau Rekurs ein, der noch hängig ist.

Die Vormundschaftsbehörde nimmt dazu auf Anfrage des Beobachters keine Stellung. «Wir müssen uns an die amtliche Schweigepflicht halten», erklären Notar Donatsch und Steckborns Stadtammann Thomas Baumgartner. Beide hatten den Entmündigungsbeschluss vom 23. Januar 2007 unterzeichnet. Baumgartner hat eine delikate Doppelfunktion inne: Er ist nicht nur Präsident der Vormundschaftsbehörde, sondern auch Präsident der in Geldnot steckenden Stiftung Turmhof. Für Tochter Marianne Cao-Hertner ist klar: «Steckborn hat einen gewaltigen Aufwand betrieben, um meine Mutter zu bevormunden - mit einem einzigen Ziel: der Stiftung Turmhof das Familienvermögen zuzuführen, das meine Mutter mir geschenkt hat.»

Diese Vorwürfe und Unterstellungen seien falsch, sagt dazu die Vormundschaftsbehörde, die den Spiess umkehrt, wie die Rekursantwort zeigt. Dort macht sie geltend, die Mutter habe Schutz vor der Tochter gesucht, die ihrerseits das Vermögen unrechtmässig «abdisponiert» habe. Man habe bei der alten Frau «weder Druck aufgesetzt noch ihr die nötige Zeit zum Überlegen und Überdenken der Vormundschaft verweigert».

«Schwerwiegende Verfahrensfehler»
Die Anwälte von Doris Hertner sind jedoch überzeugt: «Die Bevormundung ist gesetzwidrig zustande gekommen. Sie ist aufgrund wesentlicher, schwerwiegender Verfahrensfehler und inhaltlicher Mängel nichtig.» So sei der Beschluss gar nie rechtsgültig wirksam geworden, denn: Die Verfügung wurde Doris Hertner nicht schriftlich zugestellt. Dass sie bevormundet ist, erfuhr die alte Frau zufällig von ihrer Haushälterin, die es von der Frau des Steckborner Briefträgers gehört hatte. Diese wiederum hatte es im Amtsblatt gelesen.

Ausgerechnet am Tag der Beerdigung von Alfred Hertner hatte der Anwalt der Steckborner Behörden versucht, der Tochter das geschenkte Vermögen wegzunehmen. In Briefen an die Banken UBS und Credit Suisse forderte er, «sämtliche Transaktionen zu stoppen, zu blockieren und rückgängig zu machen» sowie «die noch bei der Bank liegenden Mittel zurückzuübertragen». Ohne Erfolg. Was nun aus dem Turmhof wird, ist offen: Eine Spendensammlung in Steckborn hat bloss 180'000 Franken gebracht - es sind noch rund dreieinhalb Millionen Franken gesucht.