Im Visier von «Big Brother»
«Big Brother» läuft auch ohne Container: Kontrolle rund um die Uhr ist Realität. Videokameras begleiten uns überall – meist im Einklang mit dem Gesetz.
Veröffentlicht am 6. Oktober 2000 - 00:00 Uhr
Andreas Weber steigt in St. Gallen in sein Auto. Er hat in Zürich einige Dinge zu erledigen. Die Fahrt durch St. Gallen führt durch einen Tunnel – jeder Meter wird mit Kameras überwacht. Webers Wagen passiert die Einfahrten Winkeln, Kreuzbleiche, Sankt Fiden, Neudorf. Verkehrsüberwachung auch dort: Videogeräte lauern überall am Strassenrand.
Im Schöneichtunnel in Zürich halten sieben Linsen den Verkehrsfluss fest; im Milchbucktunnel sind 17 Kameras installiert, und an dessen Ende thront ein schwenkbarer Videokopf über dem Verkehrsgeschehen. Andreas Weber tankt seinen Wagen auf; die Anlage ist elektronisch überwacht. Er stellt sein Auto im Parkhaus ab – unweit eines Videogeräts. Per Bancomat löst er 200 Franken: neben ihm das Videoauge. Sein Gang durch das Kaufhaus wird von mehreren Kameras verfolgt, ebenso der Weg durch den Hauptbahnhof: Hier haften 60 Videogeräte an den Wänden.
Überwachungsgeschäft floriert
Es gibt kein Entrinnen, Video ist überall: elektronische Augen an Ampeln, bei Brücken, in Discos und Museen, vor Toiletten und Abfalldeponien. Laut Schätzungen sind hierzulande zwischen 15'000 und 20'000 Sicherheits- und Überwachungskameras im Einsatz: Sie werden betrieben vom Bund, von den Kantonen und von privaten Firmen.
Gemäss «Cash TV» werden in der Schweiz Jahr für Jahr 3000 neue Kameras installiert – zwei Drittel davon fungieren als Ersatz für ausgediente Modelle. Der Umsatz der 12 Schweizer Firmen, die sich auf Überwachung spezialisiert haben, wird auf 60 Millionen Franken geschätzt.
Ist der Kampf um die Privatsphäre verloren? Wer kontrolliert die Kontrollierenden? Ist die laufende Entwicklung noch kontrollierbar? «Wo immer Kunden und Passanten ungefragt und erkennbar gefilmt werden, müssen sie darauf aufmerksam gemacht werden», sagt der Mitarbeiter des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, Kosmas Tsiraktsopulos. Und: «Videoaufzeichnungen im öffentlichen Raum sowie auf privatem Grund sind nur dann erlaubt, wenn ein höheres Rechtsgut gefährdet ist.» Die Massnahme müsse den Sicherheitsaspekt gewährleisten, und ebenso «muss erwiesen sein, dass andere Massnahmen nicht genügen – oder keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.»
Zu Deutsch: Wenn Diebstahl, Raub und Verkehrschaos zu vermeiden sind, werden Einkaufszentren, Parkhäuser und Tunnels zu Recht überwacht. Nur elektronische Mittel scheinen den Gefahren des elektronisierten Zeitalters gewachsen zu sein.
Überwachungskameras sind längst Teil unseres Alltags geworden. Die moderne Halbleitertechnik funktioniert 24 Stunden, 365 Tage lang – fast ohne Abnützungserscheinungen. Das Speichervolumen ist gigantisch, und die Daten können unbeschadet über grosse Distanzen ausgetauscht werden – in Sekundenbruchteilen.
Am Portal des Aargauer Bareggtunnels auf der A1 wurden während knapp einem halben Jahr alle Autokennzeichen erfasst. Die Daten rasten per Glasfaserleitung nach Bern und wurden dort mit dem zentralen Fahrzeugfahndungsregister abgeglichen. Fiel das Signal positiv aus, ging die Nachricht als Alarm an die Aargauer Verkehrsleitzentrale. Nach einer Überprüfung konnte die Patrouille eine allfällige Verfolgung aufnehmen.
Nachdem die Aargauer Polizei das Experiment abgeschlossen hat, wird die gleiche Methode inzwischen auch am Zürcher Sihlquai getestet. Erkennungsquote der Autoschilder 1998 am Baregg: 35 Prozent. Erkennungsquote heute in Zürich: 85 Prozent. Und bis eine Technik 100 Prozent der Nummernschilder erkennt, wird es nicht mehr lange dauern.
Elektronik gegen Gauner
So beklemmend die Kameraaktivitäten auch sind: Aus der Sicht des Datenschutzes sind sie unbedenklich, solange die Informationen über unbescholtene Bürgerinnen und Bürger nicht gehortet, zentral gespeichert oder miteinander vernetzt werden. Je nach den Möglichkeiten der verwendeten Technik dürfen sie höchstens 90 Tage aufbewahrt werden. Autobesitzer, die eine Fahndungskamera passieren, hinterlassen im System keine Spur. Was die Verkehrsüberwachung betrifft: Die Kennzeichen der gefilmten Autos sind nicht erkennbar, denn diese Geräte besitzen kein Zoom. Zudem betonen sämtliche Betreiber von Überwachungssystemen: Die anfallenden Daten werden nicht gesammelt.
«Punktuell» führte die Migros schon vor einigen Jahren die Videoüberwachung ein. «Professionell» geschieht dies laut Sicherheitsschef Marco Corazzi «seit fünf Jahren – vor allem in grösseren Läden». Dort sind zum Teil Anlagen eingerichtet, die 80 Prozent der Ladenfläche erfassen. Im Zweifelsfall kann ein Kunde herangezoomt werden. Corazzi: «Es handelt sich um Endlosbänder von 180 Minuten, die dauernd überspielt werden – bis sie nicht mehr brauchbar sind.» Auch Bruno Veit, Verkaufschef von Coop Ostschweiz, legt Wert auf einen gesetzmässigen Umgang mit Videodaten. Wie viele Diebe jedoch dank den Kameras überführt werden, ist unklar. Veit: «Die präventive Wirkung ist nicht zu unterschätzen.»
«Videoaufnahmen sind ein ergänzendes Beweismittel zu Beobachtungen von Detektiven oder zu Zeugenaussagen», sagt der Zürcher Bezirksanwalt Christoph Winkler. Für ihn sind die Bilder ein wichtiges Beweismittel, wenn Delinquenten in flagranti überführt werden und ihre Tat bestreiten. Es komme auch vor, dass man einen Täter zu einem späteren Zeitpunkt anhand der Aufnahme wieder erkenne. Winkler: «Videoaufnahmen können auch entlastend sein.» Bei der Beweiswürdigung gelte auch hier der richterliche Grundsatz: Für eine Verurteilung dürfen keine Zweifel mehr bestehen, dass es sich beim Gefilmten um den Angeklagten handelt.
In England sind juristische Konfrontationen mit Videokameras an der Tagesordnung. Im Londoner Stadtteil Newham sind rund 150 Videokameras fest installiert – rund um die Uhr werden die Gesichter der Passanten mit Porträts von Verbrechern verglichen. Wer das Pech hat, mit einer gesuchten Person grosse Ähnlichkeit zu haben, läuft in die Falle des Rechners – und wenig später in die Fänge der Polizei.
Hierzulande wächst die Sensibilität der Bevölkerung. Die Videokamera im Churer Fontanapark wurde wegen lauter Proteste nach kurzer Zeit wieder demontiert. Der Berner Polizeidirektor Kurt Wasserfallen erntete wegen seiner Überwachungspläne in der Innenstadt heftige Kritik – das Projekt wurde vom Gemeinderat abgeschmettert. Und die Kamera der Zürcher Seepolizei, die im Internet auch unbescholtene Zivilisten zeigte, wurde ausgeschaltet.
Bei Kosmas Tsiraktsopulos, dem Mitarbeiter des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, häufen sich inzwischen vorab Anfragen aus dem privaten Bereich: «Die eigene Haustür zu überwachen ist legal – nicht aber den Garten des Nachbarn.»
Kameraschutz für Angestellte
150 Linsen sollen demnächst im Spielkasino Luzern montiert werden – falls das Haus die Betriebsbewilligung erhält. «Der Spielbankenkommission muss nachgewiesen werden können, dass sauber gespielt wird», sagt Geschäftsführer Roger Kubli. Er betont: «Eine Überwachung des Personals findet nicht statt.»
Eine solche wäre auch nicht legal. Artikel 26 des Datenschutzgesetzes hält fest: «Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen sollen, dürfen nicht eingesetzt werden.» So wurde die Videokamera im Briefzentrum Basel, die die Belegschaft bespitzelt hatte, entfernt: Der Datenschutzbeauftragte hatte interveniert. Auch eine Berner Sicherheitstechnikfirma, die «zur Effektivitätssteigerung» Cafeteria und Telefonzentrale überwachte, musste ihre Kameras abmontieren.
Bisweilen verschwinden die Geräte auch ohne staatlichen Druck. Im Zürcher Bahnhof Wiedikon wurden die Überwachungskameras gestohlen. Ebenso erging es einem Apparat in Brig VS. Der Wildhüter hatte die Kamera unter freiem Himmel montiert. Eines Tages war sie weg. Genauso wie der Wolf, den sie hätte überführen sollen.