Bei Angriffen von aussen sorgt sich die Post vorbildlich um die Sicherheit ihrer Kunden. So informierte sie unlängst brieflich über die aktuelle Phishing-Attacke, den Versuch Unberechtigter also, via Internet Kundendaten zu ergaunern.

Im täglichen Postbetrieb nimmt es die Brief-Monopolistin mit Sicherheitsüberlegungen aber bisweilen nicht so genau, wie Oliver Zulauf aus Oensingen erfahren musste.

Der in Scheidung stehende Mann erhält seine Post über ein Postfach seines Vaters. Als das Fach Anfang April mehrere Tage lang leer blieb, stellte sich heraus, dass ohne Zulaufs Wissen – geschweige denn seine Zustimmung – ein vorübergehender Nachsendeauftrag erteilt worden war. Auftraggeberin: seine in Zürich lebende Noch-Ehefrau. «Während dieser Zeit sind mir vertrauliche Unterlagen nicht zugestellt worden, etwa von meinem Anwalt oder der Bank», sagt Oliver Zulauf.

Diese einseitig erwirkte Umleitung scheint aus Sicht der Post korrekt zu sein. Vom Beobachter mit den Vorkommnissen konfrontiert, erklärt Mediensprecher Richard Pfister: «Ehepartnerinnen sind gemäss Eherecht stellvertretungsberechtigt. Die Ehefrau war also berechtigt, den Nachsendeauftrag zu erteilen.»

Eine Überprüfung, ob es sich wirklich um Oliver Zulaufs Noch-Gattin gehandelt hat, fand jedoch nicht statt. Tatsächlich darf ein Ehegatte den anderen für die laufenden Bedürfnisse der Familie vertreten – selbst in so heiklen Phasen wie vor der Scheidung. Gemäss Post-Sprecher Richard Pfister sind Postzustellungen «sozusagen par excellence» laufende Bedürfnisse der Familie. Ob das der postlose Gatte auch so sieht?