Der Tod einer geliebten Person ist schon schwierig genug. Wenn sich dann noch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb einschaltet und sich nach der Situation der Kinder erkundigt, löst das bei vielen Hinterbliebenen Ängste aus: Bekommen die Kinder jetzt einen Beistand? Werden sie mir sogar weggenommen?

Doch diese Befürchtungen sind im Normalfall unbegründet. Die Kesb ist einfach verpflichtet, tätig zu werden.