Die Zürcher Münzenhändlerin Claudia Sternberg muss weiterhin um ihre berufliche Existenz bangen (siehe Artikel zum Thema: «Antikenschmuggel: Polizei auf Beutezug»). Die rund 4000 beschlagnahmten Kunstobjekte 80 Prozent des Geschäftsinventars bleiben trotz Freigabe durch das Bundesamt für Justiz beschlagnahmt. «Gerade als ich die Gegenstände freigeben wollte, traf eine Verfügung ein, sie erneut zu blockieren», erklärt der Zürcher Bezirksanwalt Ivo Hoppler.

Sternberg war vor zwei Jahren aufgrund eines fragwürdig begründeten Rechtshilfegesuchs der Staatsanwaltschaft Foggia (Apulien) in die Mühlen der Schweizer Justiz geraten. Die italienischen Behörden warfen ihr die Zugehörigkeit zu einer Hehlerbande vor und verlangten ihre Auslieferung. Sternberg wurde festgenommen, ihr Hab und Gut konfisziert.

Nach Monaten des Bangens schien vor wenigen Wochen alles gut zu enden: Am 31. Januar pfiff das Bundesgericht das Bundesamt für Justiz zurück und entschied, dass Sternberg nicht ausgeliefert wird und die konfiszierten Kunstgegenstände zurückgegeben werden. Dagegen intervenierte die Tessiner Staatsanwaltschaft: Sie lieferte Ergänzungen zum umstrittenen Rechtshilfegesuch nach und verfügte die neuerliche Sperrung der Objekte.

Claudia Sternberg steht nun erneut der Weg durch die Gerichtsinstanzen bevor. Im schlimmsten Fall könnte das Verfahren ein weiteres Jahr dauern. Laut Angaben ihres Anwalts will Sternberg vom Bund eine sechsstellige Genugtuungssumme für den erlittenen Schaden fordern. Konkret verlangt sie eine Kompensation für die siebenwöchige Untersuchungshaft, die geschäftlichen Verluste und gesundheitlichen Beschwerden sowie für Anwaltskosten.