Die Tierarztpraxis kann Ihnen die Rechnung schicken und verlangen, dass Sie bezahlen. Weil Sie den Auftrag für die Behandlung erteilt haben. Deshalb sind nicht die Nachbarn Vertragspartner des Tierarztes geworden, sondern Sie.

Aber Sie können das Geld von den Nachbarn zurückfordern. Man spricht da von «Geschäftsführung ohne Auftrag», die das Obligationenrecht regelt. Sie haben im Interesse der Nachbarn gehandelt, als Sie die Katze zum Arzt brachten.

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Besprechen Sie es mit den Nachbarn, vielleicht übernehmen sie die Rechnung direkt. Falls sie länger weg sind, begleichen Sie die Rechnung lieber selbst – sonst riskieren Sie eine Mahnung.

Laut Gesetz müssen Ihnen die Nachbarn die Tierarztkosten erstatten, weil die Geschäftsbesorgung «geboten» war – das heisst notwendig oder nützlich.

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