Lieber Herr Hirschmann, ich war zwar noch nie in Ihrem Club «Saint Germain», geschweige denn im mittlerweile berühmten «Platinum Room». Trotzdem kann ich bestätigen, was Sie kürzlich in einem Interview gesagt haben: Nicht alles ist wahr, was man Ihnen vorwirft und was man über Sie behauptet. Zumindest sind Sie kein Fall für die Fürsorge, wie der «Blick» letzthin vermutet hat. Den Rest werden die Gerichte klären müssen.

Als Sie in Basel wegen Tätlichkeit und Körperverletzung vor Gericht standen, sagten Sie aus, dass Sie als Clubbesitzer bloss einen Monatslohn von 2500 Franken hätten. Besagtes Boulevardblatt machte sich darüber Sorgen und fragte auf der Titelseite schnippisch, ob Sie ein Fall für die Fürsorge seien – schliesslich würden Sie mit diesem Einkommen unter das Existenzminimum fallen. In Zürich liege dieses für alleinstehende Personen bei 3000 Franken monatlich.

Zum Glück hilft der Vater

Schön wärs, aber dem ist nicht so. Sie können sich den Gang zum Sozialamt sparen, denn Anspruch auf Sozialhilfe haben Sie nicht. Einem alleinstehenden Mann wie Ihnen steht lediglich ein Grundbedarf von 960 Franken zu. Damit müssten Sie Ihre Kleider, Ihr Essen und alle anderen Auslagen berappen. Dazu kommt ein Mietzins, für den alleinstehende Sozialhilfebezüger in Zürich maximal 1100 Franken bekommen, und die Prämie der Grundversicherung: Macht insgesamt höchstens etwa 2300 Franken. Ihr Einkommen ist aber höher, und zudem erhalten Sie ja regelmässige Unterstützungszahlungen Ihres Vaters. Würden diese ausbleiben, könnte es knapp werden. Ihre Anwälte, Berater und Psychologen kosten schliesslich auch.

Wenig Geld zu haben bedeutet aber nicht, dass Sie sich nur einschränken und sparen müssten. Umlernen, einteilen und planen sind die Zauberwörter.

Wie man das macht, wird Ihnen jede Budgetberatungsstelle gern zeigen. Wie Sie im Interview mit der «Sonntags-Zeitung» richtig gesagt haben, ist es nichts Schlimmes, wenn man sich von professionellen Ratgebern unterstützen lässt.

Freundliche Grüsse, Walter Noser