Im Internet ist beinahe alles erhältlich, was Beine, Flossen oder Flügel hat: Hunde und Katzen, aber auch Giftschlangen, seltene Papageien oder Affen. Der Schweizer Tierschutz STS hat einmal gezählt, wie viele Tiere auf den grössten 15 Schweizer Internetbörsen feilgeboten werden – und fand an einem einzigen Tag rund 15'000 Anzeigen für 500 verschiedene Tierarten. Julika Fitzi vom STS warnt: «Der Kauf von Tieren übers Internet ist heikel, da oft die Transparenz fehlt.» Sie schätzt, dass bei etwa zwei Dritteln der Anzeigen nicht klar ist, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt.

Mafiöser Hundehandel

Bei Hunden warnt der STS vor allem vor dem Kauf von Tieren aus dem Ausland, speziell aus Osteuropa. Die Tierschutzorganisation spricht von einem eigentlichen Hundehandel mit teilweise mafiösen Strukturen. Jährlich würden über 7000 Hunde in die Schweiz importiert. Julika Fitzi: «Zwar müssen Hunde aus dem Ausland auch einen Chip tragen, doch dieser verrät in vielen Fällen nichts über die Herkunft der Tiere.» Hellhörig müsse man vor allem werden, wenn Jungtiere mehrerer Rassen zum Verkauf stünden oder «laufend Welpen abzugeben» seien.

Um keinem unseriösen Hundehändler auf den Leim zu kriechen, rät der STS dringend, vor dem Kauf eines Tieres immer zuerst den Züchter zu besuchen. Fitzi: «Dann kann man den Hund anschauen und Impfausweis und Stammbaumbuch prüfen.» Wichtig sei auch ein seriöser Kaufvertrag mit Rücknahmegarantien. Gleiches gelte natürlich auch bei anderen Tieren wie Katzen.

Exotische Tiere brauchen oft eine Haltebewilligung

Besondere Vorsicht ist bei exotischen Vögeln, Amphibien, Reptilien und Säugetieren geboten: Für diese ist häufig eine spezielle Halteerlaubnis erforderlich. Mit einigen international geschützten Arten darf überhaupt kein Handel betrieben werden. Julika Fitzi rät, sich statt an Webinserate besser an die zertifizierten Zoofachgeschäfte zu halten, die dem Verband Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz (VZFS) angehören. Wer sich ein spezielleres Tier kaufen möchte, müsse den korrekten lateinischen Namen kennen und vor dem Kauf beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) oder beim kantonalen Veterinäramt anfragen, ob die Haltung des Tiers überhaupt erlaubt ist.

Bei den Internetplattformen, die der STS unter die Lupe genommen hat, gibt es laut Julika Fitzi einige Unterschiede: «Bei ricardo.ch zum Beispiel herrschen relativ strenge Geschäftsbestimmungen, und von jedem Verkäufer ist die Postadresse bekannt. Andere Webseiten hingegen scheren sich nicht gross um die Inhalte der Anzeigen.» Gegen unseriöse Plattformen vorzugehen, ist leider nicht ganz einfach. Denn sobald ein Inserent die Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, sind die Betreiber der Webseiten nicht mehr für den Inhalt der Inserate verantwortlich.