Frage: Ich werde heiraten und möchte meinen Ledignamen dem Namen des Mannes voranstellen. Meine Freundinnen sagen, das gehe nicht mehr. Stimmt das?

Ja. Der eherechtliche Doppelname wurde abgeschafft. Seit Anfang 2013 behält jeder Ehegatte entweder seinen Ledignamen – oder man einigt sich auf den Ledignamen des einen als gemeinsamen Familiennamen. Diesem Familiennamen kann der bisherige Name offiziell nicht mehr vorangestellt werden.

SP-Nationalrätin Rebecca Ruiz, SP Waadt, forderte den Bundesrat im Dezember auf, dem Parlament eine Studie über die Auswirkungen des neuen Gesetzes vorzulegen. Sie vermutet, viele Frauen hätten wegen der Abschaffung des Doppelnamens bei der Heirat vermehrt den Namen des Ehemannes angenommen.