Schuldner bleibt Ihr Exmann. Wenn er aber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, können Sie bei Ihrer Wohngemeinde die Bevorschussung der Kinderalimente beantragen. Für Sie sind die Sozialen Dienste der Stadt Zürich zuständig. In anderen Kantonen ist es die Vormundschaftsbehörde, das Sozialamt oder eine andere kommunale Stelle. Die bevorschussten Beträge fordert die Gemeinde dann von Ihrem Ex-Ehemann zurück. Hat sie dabei keinen Erfolg, müssen Sie der Stadt nichts zurückzahlen.

Ob Sie Alimentenbevorschussung erhalten und wie hoch diese ausfällt, ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch schreibt den Kantonen nämlich nur vor, dass sie unentgeltliche Hilfe beim Eintreiben von unbezahlten Kinderalimenten leisten müssen. Regeln über die Bevorschussung dürfen die Kantone selber aufstellen. Immerhin werden Kinderalimente grundsätzlich in allen Kantonen bevorschusst. Meistens ist sie aber abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des sorgeberechtigten Elternteils. Im Kanton Zürich erhalten Sie für die beiden Kinder eine Bevorschussung, wenn Ihr steuerbares Einkommen unter 49'400 Franken liegt. Jeder Kanton limitiert zudem die Höhe der maximal bevorschussten Beträge. In den meisten Fällen entspricht dies der maximalen einfachen Waisenrente der AHV von derzeit 860 Franken pro Monat. Im Kanton Zürich dagegen werden höchstens 650 Franken pro Kind bevorschusst.

Wichtig: Stellen Sie Ihr Gesuch sofort. Die Stadt bevorschusst nur die Alimente, die ab dem Monat fällig werden, in dem Sie das Gesuch gestellt haben. Für die unbezahlt gebliebenen Alimente der letzten Monate erhalten Sie keine Leistungen von der Stadt.

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