Frage: Ich bin zum zweiten Mal verheiratet, mein 20-jähriger Sohn aus erster Ehe studiert an der ETH. Er will, dass ich ihm 900 Franken Unterhalt zahle. Muss ich ihm so viel geben – und wie wird der geschuldete Unterhalt eigentlich berechnet?

Wie viel Unterhalt Sie Ihrem Sohn zahlen müssen, hat mit Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und seinem Bedarf zu tun. Letzterer umfasst unter anderem Nahrung, Kleidung, Versicherungen, Unterkunft sowie Ausbildungs- und Freizeitkosten.

Wie hoch Ihr Anteil an den Unterhaltskosten für ein volljähriges Kind in Ausbildung ist, lässt sich jedoch nicht so einfach sagen. Es gibt keine fixen Summen. Im Streitfall entscheiden die Gerichte, und jedes hat seine eigene Berechnungsmethode.

Gerichte orientieren sich am Notbedarf

Immerhin gibt es gewisse Grenzen; die meisten Gerichte orientieren sich am sogenannten familienrechtlichen Notbedarf. So muss ein Elternteil nur dann Unterhalt an seine volljährigen Kinder zahlen, wenn sein Einkommen grösser ist als sein Notbedarf plus 20 Prozent davon. Komplexer wird die Rechnung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil – wie Sie – wieder verheiratet ist. Diese Berechnung unterliegt wiederum richterlichem Ermessen.

Eine faire Methode wäre es, den familienrechtlichen Notbedarf beider Eheleute zu berechnen, 20 Prozent dazuzuzählen und dann proportional auf die Einkommen zu verteilen. Ein Beispiel:

  • Der familienrechtliche Notbedarf plus 20 Prozent beträgt 6000 Franken.
  • Einkommen des Manns: 5000 Franken.
  • Einkommen der Frau: 3300 Franken.

Der Anteil des Ehemanns am Einkommenstotal von 8300 Franken beträgt gut 60 Prozent. 60 Prozent vom Notbedarf sind 3600 Franken, die Differenz zum Einkommen des Manns 1400 Franken.

In diesem Beispiel stünden Ihrem Sohn also höchstens 1400 Franken für seinen Unterhalt zur Verfügung. Wie viel davon zu zahlen ist, hängt vom Bedarf des Sohns, seinen zumutbaren Eigenleistungen und den von der Mutter übernommenen Alimenten ab.