Beobachter: Können sich geschiedene Eltern, die ja oft zerstritten sind, überhaupt für das Wohl des Kindes zusammenraufen?
Chantal Galladé: Ein Gesetz kann keine zwischenmenschlichen Konflikte lösen. Aber ein Paar lässt sich ja nicht scheiden, weil es sich nicht über den Krippenplatz des Kindes einigen kann. Die Trennungsgründe spielen beim gemeinsamen Sorgerecht keine Rolle. Auch ein zerstrittenes Paar kann in seiner Elternrolle funktionieren.

Beobachter: Eine Mutter müsste in Zukunft begründen, wieso sie das alleinige Sorgerecht will. Macht das Sinn?
Galladé: Ja. Und es geht dabei nicht darum, vor den Behörden «schmutzige Wäsche zu waschen». Wenn ich meinem Kind den Vater wegnehme, ist das auf jeden Fall begründungspflichtig. Die heutige Regelung lässt Machtspiele zu.

Beobachter: Geht es den Vätern, die um das Sorgerecht kämpfen, nicht auch um Macht?
Galladé: Ich gehe davon aus, dass die Eltern im Interesse ihrer Kinder handeln. Die Väter kämpfen um das Sorgerecht, weil sie Verantwortung übernehmen wollen. Mit der heutigen Regelung bestraft man jene Väter, die sich für ihre Kinder engagieren.

Beobachter: Einige Ihrer Parteikolleginnen sind da anderer Meinung: Frauen hätten Gründe, wenn sie das Sorgerecht nicht mit den Vätern teilen möchten.
Galladé: Wahrscheinlich haben wir unterschiedliche Vorstellungen von Gleichberechtigung. Ich bin der Meinung, dass beide Elternteile gleichberechtigt sind und nach einer Trennung weiterhin Eltern bleiben. Das soll auch das Gesetz klar regeln. Wenn man von der Mutter als der Benachteiligten ausgeht, zementiert man das Bild der hilflosen Frau.

Beobachter: Beim alleinigen Sorgerecht der Mutter darf der Vater das Kind ja regelmässig sehen – wenn sie dazu Hand bietet.
Galladé: Es ist stossend, dass die Mutter da bestimmen kann. Im Normalfall müssen wir für die Eltern eine gleichberechtigte Ausgangslage schaffen. So können die Kinder bei Streitigkeiten nicht zur Verhandlungsmasse werden. Bei Verheirateten spielt es keine Rolle, ob sie in einer zerrütteten Ehe leben oder nicht – beide haben das Sorgerecht. Doch Eltern bleiben ein Leben lang Eltern, ob geschieden, ledig oder verheiratet. Deshalb sollte auch die Vater-Kind-Beziehung ungebrochen bleiben.