Nein, in Ihrer Lebenslage muss Ihre Partnerin Sie nicht finanziell unterstützen. Im Gegensatz zu einer Ehe besteht in einem Konkubinat keine gegenseitige Unterstützungspflicht. Ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1998 besagt jedoch, dass bei einem stabilen Konkubinat davon auszugehen ist, die Partner würden sich gegenseitig unterstützen. In der Praxis spricht man von einem stabilen Konkubinat, wenn es seit mindestens fünf Jahren besteht oder die Partner mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben. Ihr Unterstützungsbeitrag wird sich aber trotzdem verringern, da Sie Kosten im Grundbedarf (zum Beispiel für Nahrungsmittel, TV-Konzession) sowie Wohnkosten teilen können. Im Grundsatz gilt, dass die nicht unterstützte Person alle Kosten, die sie verursacht, selbst zu tragen hat.