Ein feuchtes Grab der Namenlosen: Im April stiessen Taucher im Zürichsee bei Küsnacht auf mehrere Dutzend Urnen mit menschlicher Asche. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen unbekannt. Doch die Sache ist juristisch schwer greifbar. Während bei vielen europäischen Nachbarn auch für Urnen ein Friedhofszwang gilt, dürfen hierzulande die Angehörigen über die Kremationsasche frei verfügen (siehe «Ewige Ruhe»). Die Gesetzgebung kennt nur wenige Einschränkungen. So muss der letzte Wille des Verstorbenen geachtet werden, und man darf keine Grundrechte Dritter verletzen.

In den meisten Fällen ist immer noch der Friedhof die letzte Station. 2008 verstarben in der Schweiz 61'200 Menschen. Mehr als zwei Drittel wurden feuerbestattet; sogar in katholisch geprägten Kantonen geht der Trend hin zur Kremation. Das ist nicht nur eine Kostenfrage. Denn bei einer Feuerbestattung können die Hinterbliebenen individueller Abschied nehmen. Schätzungen zufolge wird die Asche von fünf Prozent aller Kremierten nicht in geweihter Friedhofserde beigesetzt, sondern auf Wiesen verstreut, in Gewässer geschüttet oder auf dem Cheminéesims in einer Zierurne aufbewahrt.

Viele sind noch nicht bereit loszulassen

Die sogenannte Aschefreiheit eröffnet auch ganz neue Geschäftsfelder. Mitunter ziemlich krude: Im Bündnerland fertigt die Firma Algordanza aus dem in der Kremationsasche enthaltenen Kohlenstoff künstliche Diamanten. Wer sich nach einem handfesten Andenken sehnt, für den könnten diese sogenannten Erinnerungsdiamanten eine Möglichkeit sein. Zu haben sind sie ab 5669 Franken.

In den Räumen von Algordanza hängen Ölbilder an den Wänden, der Teppich schluckt die Verkehrsgeräusche, die vom Churer Gewerbegebiet hereindringen. Ledersitzgruppe, gediegenes Ambiente. Geschäftsführer Andreas Wampl lächelt. Er weiss, dass sein Betrieb Ungewöhnliches tut, wenn nicht gar Bizarres.

Auf dem Tisch steht eine Kassette aus Edelholz, die er, einer bestimmten Choreographie folgend, aufklappt. In der Mitte, auf einer Art Stele: ein Diamant. Ungefähr ein halbes Karat schwer, bläulich schimmernd. Wüsste man nicht, dass der Kohlenstoff, der den Stein bildet, von einem Toten stammt, es würde sich ein bisschen so wie beim Juwelier anfühlen. Aber das ist kein gewöhnlicher Glitzerschmuck. Hier liegt, wenn man so will, das Konzentrat eines Menschen. Versehen mit dem letzten Schliff für die Ewigkeit.

Algordanza stellt jeden Monat durchschnittlich 60 Diamanten her. Mehrmals pro Woche treffen Angehörige ein, um «ihren» Stein abzuholen. «In diesen meist sehr emotionalen Momenten erhalten die Hinterbliebenen quasi ein Symbol der Person zurück, die sie verloren haben», erklärt Wampl. Wer sich einen Erinnerungsdiamanten wünscht, sei oft noch nicht bereit loszulassen. Manche Angehörige lassen den Stein fassen und tragen ihn am Leib, andere bewahren ihn im Safe auf.

Bei der Firma melden sich viele Eltern, die ein Kind verloren haben, oder Menschen, deren Partner unerwartet aus dem Leben gerissen wurde. Die Kunden stammen oft auch aus dem Ausland. Kremationsasche aus Deutschland muss – um die dortige rigide Gesetzgebung zu umgehen – von deutschen Bestattern nach Chur gebracht werden. Besonders aus Asien, wo man einen gelösteren Umgang mit dem Tod pflegt, treffen täglich Urnen ein.

Algordanza braucht mindestens 500 Gramm Asche, um den Prozess in Gang zu setzen. In einem ersten Arbeitsschritt wird reiner Kohlenstoff gewonnen. Dann wird das Material ins europäische Ausland gebracht, wo die Maschinen stehen, in denen die für den Umwandlungsprozess nötigen hohen Drücke und Temperaturen erzeugt werden können. Was die Natur nur in Jahrmillionen schafft, bewerkstelligt man so in wenigen Wochen. Ein Kennzeichnungssystem soll gewährleisten, dass die Angehörigen später auch den richtigen Diamanten erhalten. Aber das ist wie so vieles im Leben Vertrauenssache.

Bis zum Moment der Übergabe vergehen rund vier Monate. Diese zeitliche Distanz hilft vielen Betroffenen im Trauerprozess. Wenn sie den Diamanten dann in den Händen halten, geht eine Phase der Trauer zu Ende. Manchmal sind die Angehörigen aber auch überfordert. Die Erinnerungsdiamanten sehen nämlich nicht immer strahlend rein aus: Die Farben des Kunstprodukts variieren von Weiss über Bläulich bis hin zu Blaugrau. Verantwortlich dafür sind winzige Verunreinigungen im Kohlenstoff. Die Struktur dieser Spuren ist bei jedem Menschen einzigartig.

Andreas Wampl erinnert sich an einen Fall, der ihm sehr nahegegangen ist: Wenige Tage nachdem ein Witwer den Diamanten seiner Frau erhalten hatte, habe er sich verzweifelt wieder gemeldet. Der Stein war recht dunkel ausgefallen. «Das entspricht nicht meiner Frau», habe der Trauernde gesagt, «sie war weiss, klar und rein.» In solchen Momenten rücke das Geschäft in den Hintergrund, sagt Wampl.

«Dafür muss man geschaffen sein»

Sergio Biaggi, seit vielen Jahren im Aargau als Bestatter und Ausbilder tätig, hat erst einmal einen Diamanten-Auftrag an Algordanza vermittelt. «Im Normalfall verblasst die Erinnerung an einen Toten. Auf die Trauer folgt Dankbarkeit darüber, dass man den Menschen hat kennenlernen dürfen», sagt er. Der Bestatter sieht darin einen heilsamen Prozess. Ein Diamant sei hingegen unvergänglich und könne die Hinterbliebenen in ihrer Weiterentwicklung einschränken. «Für diese Form der Trauerbewältigung muss man geschaffen sein.» Er könne sich aber gut vorstellen, dass ein solches Erinnerungsstück viele Betroffenen tröste.

Gar nichts Positives kann Biaggi hingegen dem Fall der Küsnachter Urnen abgewinnen. «Menschen, die eine Fluss- oder Seebestattung wünschen, sehnen sich danach, wieder Teil des Ganzen zu werden, vom Wasser davongetragen zu werden.» Werfe man eine Urne samt Asche aber lieblos ins Hafenbecken, nehme man den Verstorbenen die letzte Würde. «Da wurde in grossem Stil entsorgt.»

Gegen Naturbestattungen hat der Fachmann aber grundsätzlich nichts einzuwenden. Wichtig sei, dass dabei der Respekt vor dem Verstorbenen und seinen Hinterbliebenen nicht verloren gehe. «Wer sich etwa für viel Geld auf einen Gletscher fliegen lässt, um Asche aus dem Helikopter zu streuen, sollte sich bewusst machen, dass die Rotoren Wind erzeugen und die Stimmung durch die Motorengeräusche alles andere als würdevoll ist.»

Wie Bestattungen geregelt sind

Totenruhe: Wann ein Leichnam beigesetzt oder eingeäschert wird, ist kantonal geregelt. Normalerweise beträgt die Totenruhe 48 Stunden, im Tessin 24 Stunden.

Letzter Wille: Wer konkrete Wünsche für den Fall des eigenen Ablebens hat, sollte diese in einer Bestattungsanordnung klar formulieren. Die Anweisungen sind zu respektieren, sofern dabei keine Gesetze verletzt werden. Das Testament ist übrigens nicht geeignet, um Wünsche kundzutun. Denn wenn der Notar den letzten Willen verliest, ist die Bestattung meist schon erfolgt.

Einsargung: In vielen Städten und Gemeinden übernehmen die Bestattungsämter den Abtransport und die Einsargung. Angehörige haben aber das Recht, einen professionellen Bestattungsdienst beizuziehen.

Feuerbestattungen: Der Leichnam wird in einem Sarg eingeäschert. Nach der Verbrennung bleiben rund zwei Kilogramm Asche übrig. Diese dürfen die Angehörigen im Krematorium abholen und grundsätzlich frei über sie verfügen.

Naturbestattungen sind im privaten Rahmen gestattet, aus Sicht des Umweltschutzes gibt es keine Bedenken. Wichtig ist, dass der Besitzer des betreffenden Grundstücks einverstanden ist und die Interessen anderer nicht verletzt werden.

Fluss- oder Seebestattungen sind im privaten Rahmen ebenfalls erlaubt, nach Möglichkeit sollte dafür ein wasserlösliches Gefäss verwendet werden.

Erdbestattungen: Bei Erdbestattungen besteht Friedhofszwang. Die sterblichen Überreste müssen in einem Sarg aus verrottbarem Material beigesetzt werden. Die Details werden von der jeweiligen Gemeinde geregelt. Grabbeigaben sind erlaubt, sollten aber biologisch abbaubar sein. In den meisten Fällen ist man auf Seiten der Behörden und Gemeinden bemüht, dabei den Wünschen der Angehörigen zu entsprechen.

Spezialfälle
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  • Bei den Leichnamen von Fehl- und Frühgeburten zeigen sich die Behörden immer kulanter. Früher musste man den 16-Wochen-Fötus in der Klinik mit den Operationsabfällen «entsorgen», heute bieten immer mehr Gemeinden friedhofsinterne Plätze zur Bestattung an.
  • Tiere dürfen keinesfalls auf dem Friedhof beerdigt werden, auch nicht im Sarg ihrer Besitzer.