Was unterscheidet eine Mutter in Norwegen von einer Mutter in der Schweiz? Die Norwegerin kann sich nach der Geburt ihres Kindes während 42 Wochen voll ihrem Nachwuchs widmen – ohne Lohneinbusse. Sogar der Vater des Kindes darf vier Wochen Urlaub nehmen. Derweil gilt für die Schweizerin ein achtwöchiges Arbeitsverbot; in dieser Zeit ist ihr Lohn nicht garantiert. Es sei denn, Mutter Schweizerin ist in einer Branche mit einem guten Gesamtarbeitsvertrag tätig.

Dabei sieht die Bundesverfassung bereits seit 1945 eine Mutterschaftsversicherung vor. Aber das Volk hat deren Umsetzung drei Mal abgelehnt. So gilt Mutterschaft in der Schweiz nach wie vor als «Krankheit» und wird vom Obligationenrecht geregelt. Das kann zur Folge haben, dass eine Arbeiterin, die im Lauf des Jahres ihre Stelle gewechselt hat und bereits einmal drei Wochen lang krank war, nach der Geburt ihres Kindes mindestens während acht Wochen gar keinen Lohn erhält.

Der Staat hat kein Herz für Kinder

Dieser Zustand ist in Europa einmalig schlecht. Am besten haben es Eltern in den skandinavischen Ländern. In Schweden zahlt der Staat 50 Tage Lohnausfall vor und 480 Tage nach der Geburt. Die Eltern können frei bestimmen, wer für das Kind sorgt und wer arbeitet. Auch Deutschland, Frankreich und Italien gewähren zwischen 14 und 22 Wochen Mutterschaftsurlaub. Alle europäischen Länder werden so der veränderten Rolle der Frau in der Arbeitswelt gerecht. In der Schweiz jedoch bedeutet Mutterschaft einen Lohnausfall mit lebenslänglichen Folgen: Von AHV über IV, Arbeitslosenversicherung, Krankentaggeld bis zur Pensionskasse knüpfen die Sozialversicherungen an das Erwerbseinkommen an. Bei familienbedingtem, vorübergehendem Erwerbsausfall sinken Einkommen und Absicherung auf null. Eine Alleinerziehende, die wenig verdient, kann sich sogar grundsätzlich nur ungenügend gegen soziale Risiken versichern. Die meisten Pensionskassen nehmen sie nicht auf, wenn sie weniger verdient als 25'320 Franken. Wenig überraschend sind 80 Prozent der Stellen mit den tiefsten Löhnen von Frauen besetzt.

Die Belastungen und Kosten für erwerbstätige Mütter sind deshalb so hoch, weil es an Infrastruktur fehlt: Verglichen mit unseren Nachbarn gibt der Schweizer Staat extrem wenig für familienergänzende Kinderbetreuung wie etwa Kinderkrippen aus. Die Schulbehörden schaffen es nicht einmal, generell Blockzeiten für den Unterricht oder einen Mittagstisch einzuführen.

Insbesondere aber herrscht in der Arbeitswelt «eine strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber den Erziehenden», wie sich Heidi Stutz vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien in Bern ausdrückt. Notwendig seien: flexible Arbeitszeiten, Freitage für die Pflege kranker Kinder und das Recht, bei Betreuungspflichten das Arbeitspensum zu reduzieren. «Wichtig ist, dass solche Rechte auch für die Väter selbstverständlich sind. Erst dann haben beide Eltern die Chance, Beruf und Familie zu kombinieren.»