Das «Merkblatt Dispensationen» der Solothurner Schuldirektion gibt den Tarif klar durch: «Kein Kind darf ohne wichtigen Grund dem Unterricht fernbleiben.»

Ähnlich streng sind auch andere Kantone. Schliesslich gibt es eine Schulpflicht. Und die Schule ist kein Selbstbedienungsladen. Das haben die Eltern gefälligst zu akzeptieren.

Doch in den Wochen vor und nach den offiziellen Schulferien kollidieren schon mal familiäre Interessen mit jenen von Lehrern und Schulbehörden. Unterschiedliche Vorstellungen, was ein «wichtiger Grund» sei, um dem Unterricht fernzubleiben, führen oft zu hitzigen Diskussionen. So geschehen zwischen den Eltern von Manuel und der Solothurner Schuldirektion. Drei Wochen benötigten sie für die Reise nach Australien. Dazu waren die zweiwöchigen Herbstferien einfach zu kurz.

Im fernen Kontinent lebt die Grossmutter des Kleinen. Die Eltern von Manuel finden es wichtig, dass die beiden sich wenigstens alle zwei, drei Jahre einmal sehen können. Aber für Rolf Steiner, Schuldirektor der Stadt Solothurn, ist diese Begründung nicht wichtig genug. Dem Gesuch um eine Woche Verlängerung der Ferien könne «nicht entsprochen» werden, teilt er kurz und bündig mit.

Die Verantwortlichen der Volksschule wollen auf keinen Fall, dass die Schulpflicht durch eine zu large Bewilligungspolitik aufgeweicht wird. «13 Wochen Ferien pro Jahr sind genug», sagt Schuldirektor Rolf Steiner, «in der übrigen Zeit wollen wir einen geregelten Schulbetrieb.» Dies schreibe im Übrigen auch die kantonale Erziehungsdirektion vor.

Diesen strengen Ton schlagen die meisten Schulgemeinden und Erziehungsdirektionen an. Das zeigen die vielen Anfragen beim Beobachter-Beratungszentrum. Fast überall braucht es für «voraussehbare Schulversäumnisse» eine Bewilligung. Für einen oder zwei Tage kann der Lehrer die Erlaubnis geben. Bei längerem Urlaub sowie für die Tage vor und nach den offiziellen Schulferien braucht man jedoch «wichtige Gründe» und die Zustimmung der Schulbehörde oder -direktion. Und deren Ermessensspielraum ist oft sehr eng. In einigen Kantonen werden Urlaubstage zur Ferienverlängerung sogar «grundsätzlich nicht bewilligt».

Ein Auge zudrücken können die Schuldirektionen nur bei bedeutenden Familienanlässen wie etwa Hochzeiten, Beerdigungen oder im Fall von Ausländerfamilien Reisen zu religiösen Feiern im Heimatland. Auch die Teilnahme an Sport- oder Kulturveranstaltungen kann ein Bewilligungsgrund sein allerdings nur bei besonders begabten Kindern.

«Joker»-Freitage haben Erfolg

Ausnahmen von dieser obrigkeitlich-strengen Bewilligungspraxis gibt es nur in einigen wenigen Kantonen dank der Einführung von so genannten Joker-Tagen. So stellen etwa die Berner Schulbehörden den Eltern «die Verantwortung anheim, gewisse Tätigkeiten und Anlässe in einem beschränkten zeitlichen Ausmass stärker zu gewichten als den Schulbesuch».

Der Satz ist kompliziert geschrieben doch sein Inhalt ist erfreulich. Er bedeutet, dass Eltern an fünf Halbtagen pro Schuljahr selber entscheiden können, ob sie ihr Kind zur Schule schicken wollen oder nicht. Diese Regelung bewähre sich seit bald acht Jahren hervorragend, sagt Martin Aubert von der bernischen Erziehungsdirektion. «Der Kanton erhält kaum noch Beschwerden über abgelehnte Urlaubsgesuche, und wir hören auch viel weniger von Streitigkeiten auf Gemeindeebene. Offenbar können die Eltern sehr gut mit der Selbstverantwortung umgehen.»

Ähnliche, wenn auch weniger weit gehende Regelungen mit «Joker-Tagen» gibt es in den Kantonen Aargau, Glarus und St. Gallen. Die Kantone Baselland, Luzern und Uri überlassen die Einführung von individuellen Freitagen den einzelnen Schulgemeinden.

Nur wenige machen allerdings davon Gebrauch. So plant die Zürcher Bildungsdirektion schon seit längerer Zeit die Einführung von «Joker-Tagen» auf kantonaler Ebene. «Doch die Gemeindeschulpflegen blockieren», sagt Reto Vannini von der Bildungsdirektion. «Die wollen keine Einmischung des Kantons, sondern möglichst viel Entscheidungsfreiheit.» Diese wird allerdings viel zu selten zugunsten der Gesuchsteller ausgeübt.

Auch nicht bei den Eltern des Erstklässlers Manuel. Die Schuldirektion blieb hart, und auch ein Wiedererwägungsgesuch der Eltern fand kein Gehör. Die Familie reiste dennoch nach Australien und kam erst nach drei Wochen wieder zurück, als Manuels Kameraden längst wieder die Schulbank drückten.

Wer trotz ablehnendem Entscheid der Schulbehörde die Ferien verlängert, riskiert mitunter saftige Geldstrafen. Im Kanton Zürich und anderswo wird solches als «Missachtung der Schulpflicht» oder gar als «Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung» geahndet und kann Bussen bis zu 3000 Franken zur Folge haben. Auf jeden Fall wird die «unentschuldigte Absenz» im Zeugnis des Kindes verewigt.

Strenge provoziert Schummeleien

Die Eltern von Manuel haben einen speziellen Ausweg gefunden, um unangenehme Folgen abzuwenden. Ihr Sohn sei kurz vor der Abreise in Australien erkrankt, teilten sie der Schuldirektion mit. Man habe deswegen den Rückflug verpasst und dann drei Tage warten müssen. Leider sei es auch nicht möglich gewesen, ein Arztzeugnis ausstellen zu lassen.

Übertriebene behördliche Strenge führt zu nicht ganz sauberen Lösungen. Dabei ginge doch alles sehr viel einfacher, wie das Konzept der «Joker-Tage» zeigt: Je mehr Selbstverantwortung den Eltern gewährt wird, desto eher sind sie zur Zusammenarbeit bereit und desto weniger Missbrauch wird betrieben. Im Kanton Bern funktioniert das gut sicher nicht in jedem Fall und überall, aber immer besser.