
Veröffentlicht am 27. Mai 2026 - 08:54 Uhr

Die richtige Berechnung des Unterhalts sorgt oft für Streit. Eine einheitliche Methode soll Klarheit schaffen.
Von Kanton zu Kanton verschieden – lange Zeit herrschte föderalistischer Wildwuchs bei den Unterhaltsleistungen. In einigen Kantonen wurde zum Beispiel der Unterhalt für Kinder berechnet, ohne auf die tatsächlichen Ausgaben zu schauen. Wer unterhaltspflichtig war, schuldete einfach einen gewissen Prozentsatz seines Einkommens. Andere Kantone rechneten nach Tabellen mit Durchschnittsangaben, wieder andere mit den effektiven Zahlen.
Mit diesem Wirrwarr ist seit dem Frühjahr 2021 Schluss. Das Bundesgericht wollte, dass sämtliche Unterhaltsleistungen in der ganzen Schweiz gleich berechnet werden. Und zwar nach der «zweistufigen Methode mit Überschussverteilung». Sie entspreche am besten dem Willen des Gesetzgebers.
Spielraum für Gerichte bleibt
Folglich sollte seit 2021 bei gleichen Verhältnissen überall auch der gleiche Betrag herauskommen. Allerdings: Die Gerichte haben in gewissen Punkten nach wie vor Spielraum.