Wenn Privatdetektive von sich reden machen, dann meist mit negativen Schlagzeilen. Unlängst wurden in Mailand drei Schweizer «Detektive» verhaftet, die mitten in der Bahnhofshalle einen Mann überrumpeln und entführen wollten. Das Trio sollte dem Klienten im Auftrag einer Schweizer Firma eine ergaunerte Vorschusszahlung wieder abknöpfen.

Immer wieder in die Zeitung schaffen es auch zwielichtige Figuren wie der Detektiv und «Geldeintreiber» Charles Vetter. Sei es wegen rüder Arbeitsmethoden oder weil sie naiven Klienten das Geld ohne Gegenleistung aus der Tasche ziehen.

Ein geschützter Berufstitel fehl
Konsumentenschützer warnen regelmässig vor Privatschulen, die Lehrgänge zum «Diplom-Detektiv» anbieten. Denn diese Kurse sind zwar teuer, führen aber meist zu nichts. Abgesehen davon, dass die Lehrpläne der Institute zuweilen eher an «Emil und die Detektive» als an seriöse Ermittlerarbeit erinnern.

In der Schweiz gibt es rund 200 vollamtliche Privatdetektive. Dazu kommen etwa dreimal so viele, die den Beruf als Nebenjob ausüben. Privatdetektiv ist in der Schweiz keine anerkannte Berufsbezeichnung. Wo es, wie in Basel-Stadt, einer polizeilichen Bewilligung bedarf, beschränken sich die Voraussetzungen in aller Regel auf einen sauberen Leumund und geregelte Finanzverhältnisse. Erfüllt der Kandidat diese Kriterien, darf er sich mit dem Prädikat «polizeilich bewilligt» brüsten.

Dass die Detektive, wie im Kanton Sankt Gallen, eine Rechtskundeprüfung ablegen müssen, ist die Ausnahme. Und auch dort wird den künftigen Schnüfflern nicht allzu viel abverlangt. «Es geht in erster Linie darum, die rechtlichen Grenzen aufzuzeigen», erklärt Max Schlanser, Leiter des Rechtsdienstes im Justiz- und Polizeidepartement. «Wer sich vorbereitet, schafft die Prüfung problemlos. Die Durchfallquote liegt unter zehn Prozent.»

Nur ist die Auftragslage in der Branche momentan ziemlich mies. Einer der Hauptgründe liegt im neuen Scheidungsrecht. Da die Schuldfrage bei der Scheidung keine Rolle mehr spielt, macht auch der Nachweis einer ausserehelichen Liaison wenig Sinn. Entsprechend selten haben spezialisierte Scheidungsanwälte noch Arbeit für die Privatdetektive.

«Der typische Schweizer Privatdetektiv ist zwangsläufig ein Generalist», erklärt Markus Wegst, Sekretär des Fachverbands Schweizerischer Privat-Detektive (FSPD). «Die Auftragslage ist nicht so gut, dass man sich nur die Rosinen aus dem Kuchen picken könnte.»

Tatsächlich gibt es kaum eine Wirtschaftsdetektei, die nicht auch noch andere Dienste anbietet. «Lassen Sie sich nicht durch unseren Firmennamen irritieren», heisst es zum Beispiel auf der Homepage der Basler Agentur für Wirtschaftsermittlungen (AfW). Selbstverständlich übernehme man auch Aufträge von Privatpersonen und führe Ermittlungen bei Ehe- und Zivilstreitigkeiten durch.

Und weil Fremdgehen bei Scheidungen jetzt kein Thema mehr ist, hat sich die AfW etwas Neues einfallen lasssen; sie bietet jetzt «Konkubinatsabklärungen» an: «Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Ehepartner eine Befreiung von der Unterhaltspflicht verlangen kann, sofern sein Ex-Ehepartner in einem gefestigten Konkubinat lebt.» Mit intensiven Recherchen können die Detektive die notwendigen Beweismittel beschaffen. Wenigstens empfiehlt die Agentur, das Vorgehen vorher mit dem Anwalt zu besprechen.

Noch einen Schritt weiter geht das Zürcher «Detektivbüro für Wirtschaft & Kriminalistik» von Daniel Senn. Ganz nach dem Motto «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» bietet die Detektei einen «Treuetest» an. Dabei wird der Kandidat von «Lockvögeln» in Versuchung geführt, um zu sehen, wie weit er (oder sie) im Ernstfall gehen würde.

Schnüffelei fürs Arbeitslosenamt
Daniel Senn ist seit zwanzig Jahren im Geschäft. Auch er stellt einen Rückgang der Observationen im Zusammenhang mit Scheidungen fest. Allerdings sei diese Entwicklung absehbar gewesen. Heute nutzt Senn sein investigatives Geschick zunehmend für die Suche nach neuen Märkten.

Mit Erfolg: Seine Detektei spürt zum Beispiel krankgeschriebenen, beurlaubten oder arbeitslosen Handwerkern nach, die sich mit lukrativer Schwarzarbeit einen Zusatz verdienen. Pikanterweise sind die Auftraggeber nicht nur hintergangene Chefs, sondern auch einzelne Arbeitslosenkassen, vor allem in kleineren Gemeinden.

Im Auftrag misstrauischer Patrons kontrolliert Senn mit seinen Mitarbeitern zudem, ob Serviertöchter, Aussendienstler oder Verkäufer allenfalls in die eigene Tasche arbeiten. Ebenfalls im Trend sind Wirtschaftsermittlungen. «Vor allem Kunden aus dem Ausland lassen abklären, ob hinter Schweizer Firmen tatsächlich seriöse Geschäftsleute stehen», erklärt Senn. Besonders bei Firmensitzen in den Kantonen Zug und Nidwalden oder im Fürstentum Liechtenstein haben viele Angst, an eine Scheinfirma zu geraten.

Jeden Fall übernimmt Senn aber nicht. Vom hemdsärmeligen Inkassogeschäft, mit dem sich so mancher muskelbepackte «Privatdetektiv» eine goldene Nase verdient, will er nichts wissen. Auch verlangen die Klienten vom Detektiv immer wieder illegale Aktionen. «Die Leute sehen einfach zu viele Krimis. Da wird immer mal wieder verlangt, dass man in Wohnungen oder Firmen eindringt, um Beweismittel zu entwenden. Dabei sind die so beschafften Beweise vor Gericht gar nicht verwendbar.»

Gesetzesbruch verboten
Auch FSPD-Sekretär Markus Wegst betont, dass es die Pflicht jedes Detektivs sei, bei der Entgegennahme eines Auftrags das so genannte «berechtigte Interesse» des Auftraggebers zu prüfen. Wegst: «Ist eine Gesetzesverletzung zur Erreichung des Auftragsziels erkennbar, muss der Auftrag klar abgewiesen werden.»

Das fällt gerade Schnüfflern mit leeren Auftragsbüchern schwer. Da nützt es nicht viel, wenn der FSPD den schwarzen Schafen die Mitgliedschaft verweigert. Markus Wegst: «Wer nicht im Verband aufgenommen wird, gründet kurzerhand einen eigenen.»

So wie Charles Vetter: Er ist nicht nur Mitglied des «Berufs-Detektive Fachverbands», sondern auch dessen Präsident.