2017 wurde der Kindesunterhalt neu geregelt. Seither besteht er aus dem Naturalunterhalt, dem Barunterhalt und dem sogenannten Betreuungsunterhalt des Kindes.

Der (schon zuvor geschuldete) Naturalunterhalt wird erbracht vom betreuenden Elternteil, indem er sich im Alltag um das Kind kümmert, es betreut und erzieht. Der nicht betreuende Elternteil schuldet demgegenüber grundsätzlich den sogenannten Bar- und Betreuungsunterhalt für das Kind.