Nur wer gut dokumentiert ist, kann auf Augenhöhe verhandeln. Leider kommt es vor, dass Belege plötzlich verschwinden – oder der Ehegatte sie nicht herausgibt, wenn sich eine Trennung abzeichnet. Tragen Sie hilfreiche Unterlagen also früh zusammen.
Zum Einkommen
- letzte drei Steuererklärungen mit sämtlichen Beiblättern
- Lohnausweise der letzten drei Jahre, Lohnabrechnungen des laufenden Jahres
- für Selbständige: letzte drei Geschäftsabschlüsse (Bilanzen, Jahresrechnungen)
Zu den Ausgaben
- Wohnkosten (Mietvertrag, Hypothekarverträge, Nebenkosten)
- Kosten für Telefon, Internet und TV
- Versicherungs-, Krankenkassenprämien
- Kosten der Kinder
Legen Sie Ihre Erwartungen und die Überlegungen, die hinter Ihren Forderungen stehen, so weit wie möglich offen. Bleiben Sie im Gespräch. Sie beide wissen letztlich am besten, welche Lösung für Sie passt . Wer das Gefühl hat, es werde ihm etwas verheimlicht, unterschreibt nur ungern eine Scheidungskonvention. Oder noch schlimmer: Man wird selbst zum Geheimniskrämer. Ein Teufelskreis – keine Basis für eine faire Lösung.
Gut zu wissen: Im Scheidungsverfahren haben beide Eheleute das Recht, vom anderen Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verlangen. Dieses Recht kann man auch auf dem Gerichtsweg geltend machen. Das ist aber mühsam, und beiden Parteien entstehen höhere Gerichts- und Anwaltskosten. Informieren Sie daher besser offen, damit schaffen Sie Vertrauen.
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Häufig hat ein Ehepartner seine beruflichen Ambitionen zurückgesteckt, um sich um die Kinder zu kümmern oder jahrelang den Hauptteil der Hausarbeit zu übernehmen. Wenn die Ehe dann zerbricht, greift die «nacheheliche Solidarität» in Form von Unterhaltszahlungen.
Dem steht aber ein weiteres Prinzip des Scheidungsrechts gegenüber, das genauso gewichtig ist: die Eigenverantwortung. Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat nur, wer nach einer lebensprägenden Ehe für Unterhalt und Altersvorsorge nicht selbst aufkommen kann.
Beide Ehepartner sind also in der Pflicht, wenn es darum geht, finanziell getrennte Wege zu gehen. Dabei ist nicht relevant, wer am Scheitern der Ehe schuld ist. Versuchen Sie, Ihre Verantwortung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten wahrzunehmen.
Gut zu wissen: Bei den Unterhaltszahlungen gibt es keine fixen Tarife. Sie sind also frei darin, was Sie vereinbaren. Doch das Gericht wird überprüfen, ob die Abmachungen nicht offensichtlich unangemessen sind, bevor es die Scheidungskonvention genehmigt.
Wenn Sie sich nicht einig werden, entscheidet das Gericht. Eine Frage dabei ist, wann und wieweit es einem Ehepartner wieder zuzumuten ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dazu stützt sich das Gericht auf das sogenannte Schulstufenmodell: Grundsätzlich werden ab der obligatorischen Einschulung des jüngsten Kindes (je nach Kanton ab Kindergarten oder Primarschule) in der Regel 50 Prozent Erwerbstätigkeit verlangt. Ab Eintritt in die Sekundarstufe dann 80 Prozent, ab dem 16. Geburtstag 100 Prozent. Auch hier gilt aber: Sie wissen am besten, was Ihrer Situation angemessen ist. Das Schulstufenmodell kann als Basis dienen – mit den Abweichungen, die dem konkreten Fall angemessen sind.
Lassen Sie sich bei den Verhandlungen nicht zu sehr unter Druck setzen. Und verzichten Sie nicht voreilig auf Ihnen zustehenden Unterhalt , weil Sie einfach Ruhe haben möchten.
Falls es noch offene Punkte gibt, können die Richterin oder der Richter sie mit Ihnen diskutieren und einen Vergleichsvorschlag machen, den Sie während der Verhandlung in die Konvention aufnehmen können.
Neben dem Einkommen dient der bisherige Lebensstandard als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts. Betrachtet werden dabei üblicherweise die zwei Jahre vor der Trennung. Doch: Zwei Haushalte kosten mehr als einer. Darum müssen die Eheleute häufig deutliche Abstriche beim Lebensstil machen. Seien Sie sich dessen bewusst.
Gut zu wissen: Mann und Frau haben Anspruch auf eine gleichwertige Lebenshaltung. Das bedeutet nicht, dass die vorhandenen Einkommen einfach halbiert werden. Die Lebenshaltungskosten können unterschiedlich sein: Auf der einen Seite fallen vielleicht Berufsauslagen an, auf der anderen Kinderkosten . Finden Sie eine auf Sie zugeschnittene Lösung – basierend auf den Unterlagen und Ihrer Bereitschaft zu gegenseitiger Transparenz.
Vielleicht verdient eine Seite nach der Scheidung mehr Geld, die andere verliebt sich und zieht mit jemand Neuem zusammen. Solche Veränderungen und die Auswirkungen, die sie auf den Unterhalt haben können, sollten Sie im Voraus regeln. So beugen Sie neuen Konflikten vor.
Wer wieder heiratet, hat keine Alimente mehr zugut. So bestimmt es das Gesetz. Anders beim Konkubinat: Hier können die Eheleute eine eigene Regelung treffen – etwa mit einer Konkubinatsklausel, die zum Beispiel festhält, dass und wie sich die Unterhaltsbeiträge reduzieren respektive dass nach drei- oder fünfjährigem Konkubinat kein Unterhalt mehr geschuldet ist.
Oft können sich die Eheleute nicht über das Einkommen einigen, das der unterhaltsberechtigten Person angerechnet werden soll. Das lässt sich mit einer Mehrverdienstklausel entschärfen.
Finden Sie im umfassenden Scheidungsratgeber des Beobachters, welche zukünftigen Änderungen für die Berechnung des Unterhalts sonst noch berücksichtigt werden sollten sowie hilfreiche Formulierungsvorschläge für Ihre Scheidungskonvention.
Nach einer Scheidung stellt sich häufig die Frage nach der Höhe der Alimente für den Ex-Ehegatten und die Kinder. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten mit verschiedenen Merkblättern, wie sie den Unterhalt regeln, die Abmachungen wieder ändern können und was zu tun ist, wenn Beiträge des Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden.
1 Kommentar
Von vielen Scheidungen habe ich nur gehört, dass 'fair' pure Utopie ist. Da mind. ein Anwalt auf 'Maximum' tendiert und extreme Forderungen aufstellt, muss der Richter schlussendlich nach langen, verschleppenden Jahren (zB. wegen den 2 PK-Jahren) einen Kuhhandel vorschlagen, der selten ausgewogen ist, und meistens zu Gunsten der Frau ausfällt (z.B. Konkubinatsklausel gestrichen wird, oder Mehrverdienst Frau ignoriert wird). Man(n) könne das Urteil ja weiterziehen, ist die Tendenz.. Dabei ist einem schon lange wegen unserem schlafraubenden Scheidungssystems, wo Ehe nur noch ein waages Verspechen ohne wie sonst strafrechtliche Folgen ist und es anschliessend nur um Obhut und Geld geht, die Energie und das Vermögen ausgegangen (dass die Anwälte dann haben).