Das ist tatsächlich möglich. Eine Verjährungsfrist kann vom Gläubiger wie vom Schuldner unterbrochen werden. Von Seiten des Gläubigers geschieht das häufiger: Wenn er eine Betreibung oder ein Schlichtungsverfahren einleitet, unterbricht er damit die Verjährungsfrist.

Doch auch der Schuldner kann die Verjährung unterbrechen, und zwar mit einer Anerkennung. Das kann explizit passieren: «Ich anerkenne die Schuld gemäss Verlustschein Inkasso Verjähren Verlustscheine? .» Oder indirekt, indem der Schuldner den Gläubiger zum Beispiel bittet, die Schuld zu reduzieren oder sie ihm zu erlassen. Für eine Anerkennung reicht es bereits, wenn der Schuldner den Gläubiger vertröstet. Der Schuldner muss sich dabei nicht einmal auf einen bestimmten Betrag beziehen.