Spätestens wenn im Frühling die Steuererklärung im Briefkasten liegt, ärgern sich viele: Hätte man doch rechtzeitig an die 3. Säule gedacht, dann könnte ein schöner Abzug geltend gemacht werden. Dazu ist jetzt noch Gelegenheit: Wer 2006 Steuern sparen will, sollte bis spätestens Ende dieses Jahres in die gebundene Altersvorsorge einzahlen.

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Die AHV (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule) sollen gemeinsam den gewohnten Lebensstandard sichern. Ergänzt werden die beiden obligatorischen Säulen durch die dritte – die private Vorsorge.

Bei der 3. Säule wird unterschieden zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b). Die gebundene Vorsorge steht jedoch – im Gegensatz zur freien – nur Personen offen, die über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügen. Wer seine Erwerbstätigkeit freiwillig aufgibt oder aufgeben muss, dem ist die Säule 3a verschlossen.
Eines der wichtigsten Argumente für die Säule 3a ist der Steuervorteil. Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen derzeit maximal 6192 Franken pro Jahr in die gebundene Vorsorge einzahlen. Für Arbeitnehmer und selbstständig Erwerbende ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens – im Maximum aber 30960 Franken. Die jährlichen Einzahlungen können in der Steuererklärung voll vom Erwerbseinkommen abgezogen werden.

Bis zu 1000 Franken Steuern sparen



Bezüglich Steuerersparnis gibt es aber erhebliche Unterschiede: Wer etwa in Küssnacht am Rigi SZ als verheiratete Person während 30 Jahren total 180000 Franken auf ein Säule-3a-Konto einzahlt, kann bei einem angenommenen Durchschnittszinssatz von 2,5 Prozent rund 32000 Franken Steuern sparen – in Altdorf UR sind es «nur» etwa 17500 Franken.

«Erwerbstätige, die jährlich den Maximalbetrag auf ein 3a-Bankkonto einzahlen, können je nach Einkommen schnell einmal gegen 1000 Franken pro Jahr sparen – selbst wenn man die Steuerbelastung bei der Auszahlung berücksichtigt. Diese ist nämlich relativ human», sagt Peter Süss, langjähriger Geschäftsführer der Säule-3a-Vorsorgestiftung der Zürcher Kantonalbank. Bis zum Bezug des Kapitals ist das angesparte Vermögen übrigens steuerfrei. Erst bei der Auszahlung wird eine einmalige, reduzierte Steuer fällig.

Der steuerlichen Begünstigung bei der gebundenen Vorsorge steht die eingeschränkte Verfügbarkeit des Vorsorgevermögens gegenüber. Grundsätzlich bleiben die Guthaben bis frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters gesperrt. Ein vorheriger Bezug ist nur in wenigen Fällen gesetzlich gestattet: unter anderem beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, bei der Amortisation einer Hypothek und beim Einkauf in eine Pensionskasse.

Für die Vorsorge 3a stehen zwei Möglichkeiten offen: Bank- und Versicherungslösungen. Über die Bank wird ausschliesslich für die Altersvorsorge gespart. Mit einer 3a-Versicherungspolice hingegen werden neben dem Sparen gleichzeitig noch Risiken abgedeckt – beispielsweise Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.

Der Vorteil einer Bankvariante ohne Versicherungsschutz: Den Kunden ist es freigestellt, ob sie pro Jahr den Maximalbetrag auf die Bank einzahlen möchten, nur einen Teil oder gar nichts – je nach aktueller finanzieller Situation. Mit einer 3a-Police verpflichten sich Versicherungsnehmer hingegen, die vereinbarten Jahresprämien über die gesamte Laufzeit hinweg zu überweisen. Wer seiner persönlichen Spardisziplin nicht so richtig traut, dem kommt dieser Sparzwang aber oft gelegen.

Was tun, wenn man weniger verdient?



So weit, so gut. Das Leben ist jedoch immer wieder Änderungen unterworfen. Was aus heutiger Sicht finanziell möglich erscheint, muss nicht zwingend für die Zukunft gelten. Welches sind die Folgen bei der Säule 3a, wenn man keine Arbeit mehr hat und nicht mehr einzahlen darf? Oder wenn man sich die Prämien trotz Arbeitseinkommen nicht mehr leisten kann?

Kein Problem bei den Banken: Man zahlt einfach nicht mehr ein. Bei der 3a-Versicherungspolice wird es schwieriger, weil die jährlichen Zahlungen verbindlich vereinbart wurden. Zwar kann man die Police entweder «zurückkaufen» und das Geld auf ein 3a-Bankkonto überweisen oder sie in eine prämienfreie Police mit reduzierten Leistungen umwandeln. In beiden Fällen resultiert allerdings ein happiger Verlust.

Wer sich nicht entscheiden kann, welches 3a-Produkt am meisten Vorteile mit sich bringt, der hat folgende Alternative: Trennen Sie Sparen und Versicherung. Versichern Sie die Risiken mit einer reinen Risikopolice; Sie bezahlen dabei nur die Jahresprämien, sparen aber nichts an. Die Auflösung einer solchen Versicherung ist jederzeit möglich. Das eigentliche Alterssparen tätigen Sie unabhängig davon – vorzugsweise über ein 3a-Bankkonto, bei dem Sie flexibel einzahlen können.