Er bekäme problemlos eine Rente der Invalidenversicherung – sagen ihm Ärzte hinter vorgehaltener Hand. «Doch das möchte ich auf keinen Fall», wehrt Fabian Aschwanden ab. Schliesslich hat er einen guten Job. Als Konstrukteur. Seine linke Hand hat er in der Seitentasche des Kapuzenpullis vergraben, die dünnen Beine übereinandergeschlagen. «Ich will weiterhin arbeiten, kein IV-Fall werden.»

Doch genau dafür, für seinen Arbeitswillen, wird der körperlich behinderte Mann jetzt bestraft. Denn Aschwandens Krankenkasse, die CSS, will ihm die Therapiekosten nicht mehr voll vergüten – nachdem die IV 20 Jahre lang anstandslos bezahlt hat.

Bei Aschwandens Geburt diagnostizierten die Ärzte eine metatrophe Chondrodysplasie, ein Missbildungssyndrom am ganzen Skelett. Als Kind musste er 23 Stunden am Tag eine Art Korsett tragen. Trotz Wachstumshormonen, die ihm gespritzt wurden, ist er nur 1,52 Meter gross. Die Wirbelsäule ist mit Schrauben versteift, auch am Hals. Deshalb kann er seinen Kopf nicht drehen. Oft steht der 21-Jährige am Morgen mit Schmerzen auf und geht abends mit Schmerzen zu Bett. Regelmässige Physiotherapie ist für ihn keine Kuscheltherapie, sondern unabdingbar. Sie lindert nicht nur den Schmerz, sondern stärkt auch seine schwachen Muskeln.

Seine Krankheit ist als sogenanntes Geburtsgebrechen anerkannt: Die IV zahlt folglich die damit verbundenen medizinischen Kosten, jedoch nur bis zum 20. Altersjahr. Dann müsste die Krankenkasse für die Leistungen aufkommen.

Die Gefahr, ein totaler Pflegefall zu werden

Seit Aschwanden vierjährig ist, besucht er wöchentlich einen lokalen Physiotherapeuten. Seit fünf Jahren zusätzlich einen zweiten Therapeuten, um auch Kraft an Geräten zu trainieren. Die Kosten für den zweiten Therapeuten, rund 250 Franken monatlich, soll er nun aus der eigenen Tasche zahlen. Argument der CSS: Diese Therapie an den Geräten «wird üblicherweise über maximal einige Monate eingeübt und kontrolliert», sei «keine Dauertherapie». Anschliessend müsse der Patient selbständig in einem Fitnesscenter üben.

Aschwanden entgegnet, er könne unmöglich ohne Anleitung trainieren. Die Übungen seien jedes Mal anders. Und sein Therapeut Koen Haelters sagt: «Ohne diese Massnahmen könnte Fabian Aschwanden vielleicht bald ein totaler Pflegefall werden.» Der behandelnde Chefarzt in der Zürcher Schulthess-Klinik bestätigt: Die Langzeittherapie sei zwei- bis dreimal pro Woche «unbedingt angezeigt».

Der junge Mann ist mit seinem Problem nicht allein. Rund 100'000 Kinder und Jugendliche erhalten wegen eines Geburtsgebrechens eine medizinische Massnahme von der IV bezahlt. Einige werden sich wegen dieser starren Altersgrenze auf einen Streit mit der Krankenkasse gefasst machen müssen, vielleicht gar auf einen Unterbruch der Behandlung. Schliesslich verschwindet ein Geburtsgebrechen mit Vollendung des 20. Altersjahres nicht einfach so.

Das Parlament tut sich schwer

Der Nationalrat beauftragte deshalb den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Geburtsgebrechen sich nicht noch mit den Kassen herumschlagen müssen – dass ihnen also auch nach dem 20. Geburtstag anstandslos weiterhin nötige Therapien und die medizinische Versorgung bezahlt werden. Doch das Geschäft muss noch in den Ständerat, und der hat die Abschaffung der Altersgrenze bereits einmal verhindert.

Der Streit wirkt bizarr in einer Zeit, wo die Politik mantrahaft beteuert, IV-Rentner in die Arbeitswelt integrieren zu wollen. Hier ist einer, der schon integriert ist und eine Rente vermeiden möchte, aber geradezu in die IV gedrängt wird. Doch Fabian Aschwanden will das nicht mit sich machen lassen: Er will dazugehören, arbeiten, leben. Im Frühling wird er Mitglied der Dorffeuerwehr.