Das Ärztliche Begutachtungsinstitut ABI GmbH in Basel ist nicht irgendeine Hinterhofklitsche. Jährlich erstellt die Firma 500 bis 600 Gutachten, vor allem für die IV, und setzt damit bis fünf Millionen Franken um. Die ABI-Gutachten entscheiden, ob jemand eine IV-Rente erhält und wie viel. Die Gutachter sollten also, Richtern gleich, moralisch über jeden Zweifel erhaben sein.

Nun kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass ABI-Leiter S. L. eigenmächtig ein Gutachten abgeändert hat. Entsprechende Vorwürfe waren 2006 publik geworden. L. hatte die für den Patienten günstigere Einschätzung eines externen Spezialisten im Schlussgutachten einfach unterschlagen. Das ABI beauftragt externe Fachleute, die Patienten zu untersuchen. Diese schreiben Untergutachten, die vom ABI zum Gesamtgutachten zusammengefügt werden.

Wohl mehr als ein Ausrutscher

Die Richter schreiben, es seien längere Passagen entfernt worden, «insbesondere die beiden Abschnitte zur Frage der Arbeitsfähigkeit». Dieses Streichen von Teilgutachten, ohne es den Spezialisten mitzuteilen, scheint kein Einzelfall zu sein, denn die Richter erwähnen auch, dass dies «eine offenbar seit 2003 bestehende Praxis» war, die selbst von ABI-Ärzten kritisiert wurde.

In einem zweiten Fall aus der gleichen Zeit übte das Verwaltungsgericht St. Gallen 2008 Kritik an dieser Praxis: «Ganz entschieden muss missbilligt werden, wenn eigenmächtig an Arbeitsfähigkeitsschätzungen von Teilgutachten herumkorrigiert wird», schreibt das Gericht. Das ABI-Gutachten sei «mangelhaft», der Begutachtungsablauf «grob fehlerhaft».

Doch nach wie vor erhält das ABI Aufträge von der IV. Der Basler Geschädigtenanwalt Markus Schmid, der die Ungereimtheiten publik gemacht hat, kritisiert: «Es kann doch nicht sein, dass jemand für die IV tätig ist, der eigenmächtig Gutachten abgeändert hat.»

«ABI hat Praxis geändert»

ABI-Chef S. L., der den Vorwurf bisher immer bestritten hat, wollte gegenüber dem Beobachter keine Stellung nehmen. Und für die IV ist die Sache erledigt. Kurz nachdem die Vorwürfe bekanntgeworden sind, habe das zuständige Bundesamt beim ABI interveniert: «Das ABI hat daraufhin seine Praxis umgehend geändert», teilt das Departement des Innern mit.

* Name der Redaktion bekannt