Ihre Mutter wird die Ergänzungsleistungen weiterhin von der Ausgleichskasse des Kantons Zürich erhalten. Es bleibt jener Kanton zuständig, in dem man den Wohnsitz vor Eintritt ins Heim hatte. Das gilt auch, wenn man am Ort des Pflegeheims einen neuen Wohnsitz begründet. Die Zuständigkeit des bisherigen Kantons bleibt auch bei einem Aufenthalt im Spital, in einer anderen Anstalt oder bei vormundschaftlicher Versorgung bestehen.

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Beachten Sie aber, dass der Kanton Zürich – wie fast alle Kantone – eine Heimtaxbegrenzung kennt. Das heisst, er zahlt maximal 175 Franken pro Tag für einen Heimaufenthalt inner- oder ausserhalb des Kantons. Die Höchstsätze erfahren Sie von der kantonalen Ausgleichskasse.

Es ist durchaus denkbar, dass trotz AHV, Leistungen aus der Krankenkasse und Ergänzungsleistungen die Heimkosten nicht gedeckt sind. Ihre Mutter müsste dann zusätzlich Sozialhilfe am bisherigen Wohnsitz beantragen.