Solange sie zahlen, sind Kurt Meiers Kundinnen seine «Schätzelis». Doch sobald sie sich wegen ungenügender Leistungen beschweren oder gar erfrechen, den Vertrag zu künden, bezeichnet er sie als «blöde Tussis»: Meier, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der BMK Beratungs AG in Zürich, einer der schweizweit grössten Partnervermittlungsagenturen, pflegt ein eigenartiges Verhältnis zu seiner Klientel. Gleich im Dutzend wenden sich BMK-Kundinnen und -Kunden ans Beobachter-Beratungszentrum, weil sie sich übers Ohr gehauen fühlen.

«Einsame Rösly» ist hausgemacht
Das fängt schon bei den Inseraten an, mit denen die BMK auf Kundenfang geht. «Hermann, 73-jährig» oder die «einsame Rösly, 68-jährig» suchen da angeblich eine neue Bekanntschaft. Meist verwitwete, ältere Menschen schreiben auf diese Kontaktannoncen – statt Hermann oder Rösly antwortet dann aber immer eine Angestellte der BMK. Blitzgeschwind und mit allerlei Versprechen werden die Partnersuchenden zu einem Vertrag überredet. Kostenpunkt: bis 3890 Franken.

Jetzt hat das Bezirksgericht Zürich der BMK einen Strich durch die Rechnung gemacht. In mehreren Urteilen erklärte es die gefälschten «Selbstinserenten»-Anzeigen für strafbar. Inserate von Partnervermittlungsfirmen in der Ichform seien unlauterer Wettbewerb, so das Gericht. Weil die BMK auf diese Weise neue Kunden anwerbe, seien die Verträge ungültig; der bezahlte Preis muss zurückerstattet werden.

Doch deswegen lässt sich Meier das lukrative Geschäft mit den einsamen Herzen nicht vermiesen. Seit mehr als zehn Jahren ist er im Geschäft – und schon mehrfach kritisierte ihn der Beobachter wegen seiner unzimperlichen Methoden (Nr. 17/2000). Mit Béatrice R. zum Beispiel schloss er im vergangenen April einen Vertrag ab, der kein siebentägiges Rücktrittsrecht enthielt – ein klarer Gesetzesverstoss. Als die verwitwete Partnersuchende wegen des ungültigen Vertrags ihr Geld zurückforderte, akzeptierte dies Meier nicht und beschimpfte sie am Telefon. Vor dem Friedensgericht akzeptierte R. zermürbt eine Rückzahlung von knapp der Hälfte des Betrags, der ihr eigentlich zugestanden wäre.

Bei Ernst P. reagierte Meier gar nicht erst auf die eingeschriebene Kündigung – nicht zum ersten Mal. Meier akzeptiert Kündigungen nur ungern, und wenn, dann schickt er eine gepfefferte Endabrechnung: Nebst Spesen weist er so viele Stunden zu 168 Franken für «Vorselektion und Selektion» von möglichen Partnern aus, dass nur noch eine lächerliche Rückzahlung von 100 bis 300 Franken übrig bleibt.

Der Chef droht mit dem Konkurs
Trotzdem geben nicht alle enttäuschten Kunden auf: Walter M. kündigte per Einschreiben zwei Tage nach Vertragsunterzeichnung. Dank seiner Rechtsschutzversicherung erhielt der 70-jährige Landwirt nach zweieinhalb Jahren juristischem Seilziehen knapp die Hälfte der einbezahlten 3890 Franken zurück. Der Anwalt von M.: «Meier zog alle Register. Vor dem Friedensrichter gab es keine Einigung; das Bezirksgericht verurteilte ihn, doch er weigerte sich zu zahlen. Erst als auf die Betreibung ein Termin zur Konkurseröffnung angesetzt wurde, zahlte Meier buchstäblich in letzter Minute.»

Das ist denn auch Meiers aktuelle Masche: Mehrere geprellte Kundinnen und Kunden berichten, Meier habe ihnen telefonisch in Aussicht gestellt, seine Firma gehe ohnehin demnächst in Konkurs; es sei kein Geld mehr zu holen. Passiert ist nichts: Zwar sind zahlreiche Betreibungen hängig, das zuständige Konkursamt weiss aber nichts von einer Zahlungsunfähigkeit der BMK Beratungs AG. Die zuständige Friedensrichterin, die Meier regelmässig zitieren muss, rät deshalb den Betroffenen zum Weiterzug der Verfahren.

Zum Vorwurf, er drohe nur mit dem Konkurs, um seine Gläubiger zu zermürben, will Meier gegenüber dem Beobachter nichts sagen, auch nicht zu den anderen Vorwürfen. Wie auch immer – schon bald wird sich weisen, ob Meier zahlen kann. Bei einem Zürcher Rechtsanwalt sind drei Fälle praktisch abgeschlossen. Die geprellten Kunden verlangen zusammen rund 12'000 Franken zurück. Die Gerichte hiessen die Forderungen gut, die Betreibungen laufen. Damit die Konkursandrohung vollzogen werden kann, hat die Stiftung SOS Beobachter die Kosten bevorschusst.