Wer würde nicht gern mit einer Geldanlage eine jährliche Rendite von 15 Prozent erzielen oder sein Vermögen innert sechs Monaten verdoppeln? Doch Vorsicht: Auch ausserhalb der Börse kann man Geld verlieren. Gerade in Anbetracht der Finanzkrise mag es verlockend scheinen, anderweitig sein Geld zu mehren. Doch die rosigen Versprechen der angeblichen Finanzprofis entpuppen sich in der Realität oft als Seifenblasen. Und wenn sie platzen, landen die Fälle meist auf dem Tisch der Strafverfolgungsbehörden.

Im Steuerparadies Kanton Schwyz geht es bei rund einem Viertel der Wirtschaftsdelikte um Anlagebetrug. Roland Meier, Leiter der Abteilung Wirtschaftsdelikte des Verhöramts Schwyz, sagt: «Die klassischen Anlagebetrugsfälle haben zwar in den letzten Jahren tendenziell abgenommen, aber dafür geben sie auch am meisten zu tun, da in der Regel sehr viele Geschädigte involviert sind.» Bis ein Fall abgeschlossen ist, können Jahre vergehen. Am meisten Sorgen machen Roland Meier zurzeit die Fälle, in denen man Anlegern wertlose Aktien andreht. «Strafrechtlich ist da praktisch nichts zu machen, und die Betroffenen erleiden grossen Schaden», sagt er.

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Anlagebetrüger gehen häufig nach ähnlichen Mustern vor (siehe auch unten: Was Sie misstrauisch machen sollte»). Vier typische Fälle:

Fall 1: Im Jahr 2000 kaufte Martin Grossmann (Name geändert) am Telefon für rund 12'000 Franken Aktien einer erfolgversprechenden Jungfirma namens Thaon Communications Inc. Eine Agentur in Singapur hatte ihn kontaktiert. Die Titel wurden ausserbörslich in den USA gehandelt. Nach einem Jahr brach die Agentur den Kontakt zu ihm ab. An der Börse liessen sich die Papiere nicht verkaufen, und ausserhalb gab es dafür keinen Markt.

Sechs Jahre später erhielt er erneut einen Anruf, dieses Mal aus Houston, Texas. Ein gewisser John Caine meldete sich und stellte sich als Senior Vice President of Accounts der Firma Nelson Financial Group vor. Er teilte ihm mit, dass seine Titel nun 132'000 Dollar wert seien und er einen Käufer dafür habe. Martin Grossmann sagt: «Ich war misstrauisch und fragte ihn, wie er auf mich komme. Die Antwort, dass meine Beteiligung öffentlich registriert war, schien mir plausibel.» Er liess sich Unterlagen schicken, übersetzte das englische Kleingedruckte mit Hilfe des Wörterbuchs und prüfte die Internetseite der Firma. «Der Firmenauftritt und die Unterlagen wirkten glaubwürdig auf mich. Irgendwie hoffte ich auch, doch nicht alles verloren zu haben», sagt er rückblickend.

Caine überzeugte ihn in weiteren Telefonaten vom Geschäft. Jetzt erfuhr Grossmann, dass die Papiere noch gebunden waren und er für den Verkauf eine Gebühr von rund 17'000 Dollar zahlen musste. Dafür sei der Wert seiner Titel mittlerweile auf 145'000 Dollar geklettert. «Ich fühlte mich wie im siebten Himmel und überwies den Betrag», sagt Grossmann. Das Geld ging an eine Bank in Panama, doch sein Gewinn kam nicht. Stattdessen wurden weitere Zahlungen fällig. Insgesamt 50'000 Dollar gingen an Banken in Panama, Hongkong und Uruguay. Im Februar 2007 brach der Kontakt zur Nelson Financial Group plötzlich ab. Die Telefonnummern der Firma und die Website waren inaktiv. Grossmann ahnte nun, dass er sein Geld verloren hatte.

Fall 2: Von 1996 bis Anfang 2004 hatten mehrere hundert Anleger bei der Firma Ipco Investment AG in Pfäffikon SZ Devisengeschäfte abgeschlossen. Die Firma versprach zweistellige Zinsen pro Jahr. Die Anleger erhielten regelmässig Kontoauszüge mit hohen Renditen und am Anfang auch Gewinnausschüttungen. Diese Zahlungen sollten die Kunden in Sicherheit wiegen. Dann blieben die Zahlungen aus, und es stellte sich heraus, dass die vermeintlichen Gewinne fiktiv waren. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln.

Fall 3: Das Treuhänder-Ehepaar Hauser aus Rorschach SG hatte zwischen 1988 und 2003 über 1000 Anleger um rund 60 Millionen Franken gebracht. Die Renditen hatten sie durch Gelder von neuen Kunden finanziert. Ein Teil davon ging auf ihre Treuhandkonten, einen anderen verloren sie bei Börsenspekulationen. Das System fiel in sich zusammen, als Zahlungen ausblieben und die ersten Anleger Anzeige erstatteten.

Fall 4: Die Firma PWM in Wollerau hatte ihren Anlegern im Zeitraum von 2002 bis 2004 den Börsengang des Unternehmens versprochen. Die Anleger kauften Gründeraktien, sogenannte «Founder», für 8000, 15'000 und 50'000 Franken und glaubten an einen satten Gewinn, sobald sich die Beteiligungen an der Börse würden verkaufen lassen. Doch der Börsengang fand nie statt. 946 Geschädigte verloren 12,9 Millionen Franken.

Naive Opfer habens rechtlich schwer

Die Betrüger tummeln sich vor allem auf dem grauen Kapitalmarkt. Damit ist jener Teil der Finanzmärkte gemeint, der keiner staatlichen Aufsicht untersteht. Die Angebote erfolgen deshalb nicht über die Börse oder die Bankberater, sondern per Telefon oder direkt im Wohnzimmer des Anlegers. Das einzige Ziel der Verkäufer ist oft nur, ihr eigenes Vermögen zu vermehren. Sie nutzen dabei aus, dass Kapitalanlagen generell immer komplexer werden und für den Laien oft nur schwer zu durchschauen sind.

Geschädigte wie Martin Grossmann haben kaum Chancen, wieder an ihr Geld zu gelangen. Die Betrüger befinden sich irgendwo auf der Welt und sind kaum zu fassen. Und selbst wenn sie den Strafverfolgern ins Netz gehen, heisst das noch nicht, dass sie auch bestraft werden oder dass die Opfer ihren Einsatz zurückbekommen. «Anlagebetrug» ist kein selbständiger Tatbestand, sondern eine Form des Betrugs im Sinne des Strafgesetzes. Ein Betrug liegt nur dann vor, wenn man die Opfer mit Vorsatz arglistig getäuscht und ihnen so Schaden zugefügt hat – was erst mal bewiesen werden muss. Gerade an die Arglist stellen die Gerichte hohe Anforderungen.

Wenn Opfer zu naiv oder unvorsichtig waren oder die Täuschung leicht hätten erkennen können, tragen sie in der Gerichtspraxis eine Mitverantwortung für ihren Schaden. Mit anderen Worten: Wenn die Geschädigten zu leichtgläubig waren, scheidet Arglist aus, und die Richter müssen die Täter freisprechen. Wenn man Glück hat, muss sich der Täter wegen anderer Straftatbestände wie etwa Veruntreuung oder ungetreuer Geschäftsbesorgung verantworten. Meistens erhalten die Opfer aber ohnehin nicht mehr viel von ihrem Einsatz zurück, da die Täter das Geld schon ausgegeben haben.

Was Sie misstrauisch machen sollte

  • Die erste Kontaktaufnahme erfolgt unaufgefordert via Telefon, E-Mail oder Brief.

  • Der Anrufer stellt sich als Kadermitglied einer Vermögensverwaltungsfirma vor, täuscht Seriosität vor und gibt dem Angerufenen das Gefühl, wichtig zu sein. Meistens geht es um eine «einmalige Chance» oder eine Anlage, die nicht allen offenstehe. Vorsicht ist angebracht, wenn er kein Wort über die persönliche Situation oder die finanziellen Ziele des Angerufenen verliert.

  • Meist wird eine hohe Rendite versprochen. Die Anlage selbst bleibt jedoch nebulös. Je verlockender die Erträge klingen, desto grösser ist die Gefahr, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt.

  • Es wird Druck erzeugt. Oft muss sich der Anleger rasch für die Anlage entscheiden.

  • Die Anbieter operieren aus dem Ausland.

  • Die Unterlagen sind kompliziert, unverständlich und oft in einer anderen Sprache verfasst. Fakt ist: Weder Broschüren noch eine gute Website sagen etwas über die Seriosität des Anbieters aus.

  • Opfer müssen Gebühren an ausländische Banken überweisen.

  • Die Verzögerungstaktik: Die Anbieter nennen immer neue Gründe, weshalb das Guthaben nicht ausbezahlt werden kann.

  • Sobald die Betrüger genügend eingenommen haben, verschwinden sie von der Bildfläche. Die Homepage ist plötzlich inaktiv, und die Telefonnummern funktionieren nicht mehr.