«Wer fichiert wird, soll informiert sein. Ich weigere mich, das jahrelang gehütete Arztgeheimnis täglich 20- bis 30-mal systematisch zu verletzen», sagt Beat Schaub, Facharzt für innere Medizin.

Stein des Anstosses ist das seit Anfang Jahr auch für Arztpraxen geltende schweizweite Tarifsystem Tarmed. Es verlangt, dass jede Rechnung mit der Diagnose für den Patienten versehen wird.

Während die Diagnosen bei Unfall- und Spitalpatienten bereits bisher routinemässig weitergegeben wurden, war dies bei ambulanten Patienten in mehreren Kantonen bis Ende 2003 anders: Es musste eine Anfrage des Vertrauensarztes der Krankenkasse vorliegen, und der Patient musste mit der Weitergabe einverstanden sein – ausdrücklich oder stillschweigend.

Der Datenschutz wurde allerdings oft freizügig interpretiert. «Heikle Patientenangaben dürfen nicht routinemässig im allgemeinen Datenmoloch der Krankenkassen landen», warnte die Ärztevereinigung FMH vor der Tarmed-Einführung. Auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte schlug Alarm, weil die «systematische Weitergabe einer Leistungsabrechnung mit einem solchen Detaillierungsgrad gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip» verstosse.

Im Klartext: Tarmed verpflichtet den Arzt zur systematischen Weitergabe der Diagnose; das Datenschutzgesetz will genau dies verhindern. Zwar ist die jeweilige Diagnose sehr breit gefasst: Das Kürzel «M 2» etwa bedeutet «psychische Erkrankung». Einmal gespeichert, kann eine solche Diagnose aber zum lebenslangen Makel werden. Nun hat Beat Schaub mit weiteren Ärzten eine Umfrage gestartet, um die Stimmung bei den Patienten auszuloten. Letztlich werden wohl die Gerichte entscheiden.