Jasmin Bosshart aus Winterthur ist auf hochdosierte Antidepressiva angewiesen. Diese sollen die Angststörung der 40-Jährigen unter Kontrolle halten. Doch mit einer schweren Nebenwirkung der Psychopharmaka hat Bosshart nicht gerechnet: Sie haben innerhalb weniger Wochen ihre Zähne zerstört. Die massiven Zahnschäden seien «auf Nebenwirkungen der Medikamente zurückzuführen», stellen sowohl Bossharts Hausarzt wie auch der behandelnde Zahnarzt fest.

Eigentlich auch ein klarer Fall für die Versicherungen: Seit einem Entscheid des Bundesversicherungsgerichts im Jahr 2002 müssen Krankenkassen aus der Grundversicherung Zahnschäden bezahlen, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der psychischen Krankheit und den Zahnschäden besteht und «wenn die zahnärztliche Behandlung durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems (...) notwendig ist».

Doch Bossharts Krankenkasse Assura stellte sich quer - sie bezahlte gerade mal 800 der rund 11'000 Franken, die für die Zahnbehandlungen zwischen 2000 und 2003 angefallen waren. «Ich war gezwungen, einen Kredit aufzunehmen und mich zu verschulden», sagt Bosshart. Darauf schaltete sich die Integrierte Psychiatrie der Stadt Winterthur ein und forderte die Assura schriftlich auf, die Kosten zu übernehmen. Der Brief blieb unbeantwortet.

Wie kurzsichtig ist die Krankenkasse?
Weil die Versicherung sie im Stich liess, wandte sich Bosshart ans Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Zürich. Die Experten untersuchten ihre Zähne und kamen zu einem klaren Schluss: Es zeige sich «eine unverhältnismässig starke Zunahme an kariösen Defekten». Die Medikamente würden zu einer extremen Mundtrockenheit führen. «Der sonst typische Flüssigkeitssee am Mundboden fehlt. Der Speichel stellt sich schaumig und Fäden ziehend dar.» Für die Universitätsärzte stand fest: «Die Zahnschäden sind eindeutig Folge der medikamentösen Therapie. Die Behandlung der Zähne fällt deshalb in die Leistungspflicht der Krankenkasse.»

Unter Druck geraten, zahlte die Assura dann doch - stellte aber am 28. März 2007 klar: «Für die Zukunft sehen wir keine Indikation, die Zähne grundsätzlich mit Kronen zu versorgen.» Gegenüber dem Beobachter sagt Assura-Leistungschef Reto Witschi, man habe nun insgesamt 37'000 Franken für die Sanierung bezahlt. «Unser Vertrauenszahnarzt hat den Fall beurteilt. Eine Zahnsanierung muss nicht systematisch mit Kronen erfolgen.» Aus wirtschaftlichen Gründen seien allfällige Schäden mit Kompositfüllungen zu beheben.

Eine aktuelle Beurteilung der Uni Zürich jedoch stellt bei Bosshart eine «fortgeschrittene Demineralisation an den Zahnhälsen» fest. Auch Bossharts behandelnder Zahnarzt René Marolf aus Winterthur schüttelt über die Assura den Kopf: «Bossharts Zähne bröckeln ab. Sie sind heute schon ein Flickwerk und einem fortlaufenden Zerstörungsprozess unterworfen. Nur Kronen halten ihre Zähne effektiv zusammen.» Bereits 1999 eingesetzte Kronen beweisen das: Diese sind noch heute trotz den Medikamenten und der anhaltenden Mundtrockenheit stabil. Die Assura handle kurzsichtig, so Marolf: «Eine weitere Flickerei wie in den Jahren zuvor kommt die Versicherung letztlich teurer zu stehen.»

Die Assura aber hält fest: Nur wenn Bosshart die Karies reduziere, würde die Versicherung weitere Kronen bezahlen. Ein unmögliches Unterfangen. «Ich wende das gesamte Arsenal für bessere Mundhygiene an, von Mundspüllösungen über Fluorpasten, Desinfektionsmittel bis zum Zungenschaber, doch das nützt wenig», sagt Bosshart. Die Universitätsärzte und das Bundesgericht sind dazu übereinstimmend der Meinung: «Auch bei regelmässiger Fluoridierung und guter Mundhygiene können wegen der Mundtrockenheit Zahnschäden nicht sicher vermieden werden.» Die Assura wird wohl oder übel in den sauren Apfel beissen müssen.