Nur noch wenige Angestellte verbringen ihr ganzes Erwerbsleben beim gleichen Arbeitgeber. Die grosse Mehrheit wechselt mehrmals, vielleicht sogar die Erwerbsform: angestellt, selbständig oder eine Kombination davon. Und viele müssen sogar damit rechnen, irgendwann im Lauf des Berufslebens einmal arbeitslos zu werden.

Was bei alledem bleibt, ist der Anspruch auf die eigenen PK-Beiträge wie auch jene des Arbeitgebers. Damit soll der erworbene Vorsorgeschutz der Versicherten aufrechterhalten werden. So steht es im Freizügigkeitsgesetz, das seit 1995 in Kraft ist. Wie hoch diese Austritts- oder Freizügigkeitsleistung genau ist, hängt von der jeweiligen Berechnungsmethode ab. Diese wiederum richtet sich nach der Art der Kasse und dem jeweiligen Reglement.