Beobachter: Frau Albisser, einzelne Pensionskassen haben 2021 die Altersguthaben der Aktiven mit fast 10 Prozent verzinst, andere nur mit 1 Prozent – sind solche krassen Unterschiede in Ordnung?
Eliane Albisser: Wir begrüssen, dass viele Kassen nun Mehrverzinsungen gewähren. Die Versicherten sind lange genug zu kurz gekommen. Die Unterschiede hängen damit zusammen, dass die Pensionskassen so verschieden sind. Bei Vollversicherungen, wo die Arbeitgeber kein Risiko tragen, geht die Rechnung für die Versicherten nicht auf: Überhöhte Risikoprämien und schlechte Verzinsungen sind charakteristisch. Wir kritisieren dieses gewinnorientierte Geschäftsmodell seit Jahren. So gesehen: Nein, die Unterschiede sind nicht in Ordnung. Man kann aber nicht pauschal sagen, dass Kassen, die aktuell keine Mehrverzinsungen bieten, schlecht gearbeitet haben. Man muss die jeweilige Risikofähigkeit der Kasse ansehen.


Allerdings geht es vielen Pensionskassen gut. Geben sie genug Zins, oder achten sie tendenziell zu sehr auf Sicherheit?
Es darf nie ein Entweder-Oder sein. Das Ziel sind angemessene Zinsen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Man kann auch die Strategie verfolgen, dass man jetzt nicht so einen riesigen Zins hat, dafür aber über die Jahre kontinuierlich mehr gibt. Ich habe den Eindruck, dass den Arbeitnehmervertretungen bewusst ist, dass sie nun ein Augenmerk auf Mehrverzinsungen legen können.


Wenn Zinsen auf Altersguthaben eher zu niedrig sind: Wer profitiert?
Bei den Vollversicherungen profitieren die Aktionärinnen und Aktionäre der Assekuranz. In den anderen Fällen profitiert das Kollektiv – die Kasse wird in der Tendenz sicherer. Zu sicher ist aber nicht im Interesse der Versicherten. Es ist Aufgabe der Arbeitnehmervertretungen, sich dafür einzusetzen, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden.


Interessieren sich die Versicherten genug dafür, wie sich ihr Geld verzinst?
Es ist eine komplexe Materie. Es wäre aber wünschenswert, dass sich die Versicherten generell mehr mit der zweiten Säule befassen . Da stehen aber auch die Kassen in der Pflicht: Sie sollten sich an einer direkten und einfachen Kommunikation orientieren.


Sollten die Vertreterinnen und Vertreter der Angestellten in den Stiftungsräten selbstbewusster auftreten?
Sie müssen sich ihrer Rolle bewusst sein, denn sie sind gewählt, um die Interessen der Versicherten wahrzunehmen. Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sollten sich auf Sitzungen des Stiftungsrats gemeinsam vorbereiten. So müssen sie sich nicht allein exponieren und können couragiert verhandeln. Wir ermuntern sie, klare Forderungen zu stellen. Sie können sie gut begründen.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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