Zunächst müssen Sie beim Betreibungsamt innert zehn Tagen seit Zustellung der Betreibung schriftlich Rechtsvorschlag erheben. Dazu genügt, dass Sie unten auf dem Zahlungsbefehl «erhebe Rechtsvorschlag» hinschreiben und unterzeichnen. Damit bestreiten Sie die Schuld und bringen das Verfahren erst einmal zum Stillstand. Will das Inkassobüro die Betreibung weiterziehen, muss es gerichtlich die Aufhebung des Rechtsvorschlags verlangen. Das gelingt nur, wenn es mit einem von Ihnen unterschriebenen Dokument beweisen kann, dass die Forderung zu Recht besteht.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Leute zu Unrecht betrieben werden. Ein Zahlungsbefehl bringt neben dem Gang zum Amt und dem damit verbundenen Ärger auch einen Eintrag ins Betreibungsregister mit sich. Ein solcher kann sich bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche als nachteilig erweisen. Zieht der Gläubiger die Betreibung beim Amt zurück, erscheint sie nicht mehr auf dem Registerauszug. Fordern Sie daher das Inkassobüro auf, die Betreibung schriftlich zurückzunehmen. Verlangen Sie eine Kopie des Schreibens und prüfen Sie nach ein paar Wochen, ob Ihr Auszug tatsächlich «sauber» ist.

Wenn sich das Inkassobüro jedoch weigert, brauchen Sie viel Ausdauer, um zu Ihrem Recht zu kommen: Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als mit einer Zivilklage beim Gericht an Ihrem Wohnort zu verlangen, der Richter habe die Missbräuchlichkeit der Betreibung festzustellen. Mit dem ergangenen Urteil können Sie dann beim Betreibungsamt die Löschung des Eintrags erwirken. Ein Zivilprozess ist natürlich nicht gratis. Haben Sie vor Gericht Recht bekommen und wurde festgestellt, dass die Betreibung zu Unrecht erfolgte, können Sie die Kosten für das Verfahren dem Verursacher aufbürden. Zahlt er nicht, müssen Sie das Inkassobüro betreiben.