Theoretisch schon – betreiben kann man jede beliebige Person zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Aber: Sie werden nicht weit kommen, wenn die Schuld nur aus Bitcoins besteht. Es könnte sogar sein, dass das Betreibungsamt dafür gar keinen Zahlungsbefehl ausstellt.

Das Gesetz besagt, dass die Schuldbetreibung nur dafür da ist, Geld- und Sicherheitsleistungen einzutreiben. Bitcoins gelten rechtlich gesehen aber nicht als Geld. Es handelt sich eher um eine besondere Forderung, die einer geschuldeten Sache nahekommt. Ausserdem können Bitcoins auch nicht mit einem objektiven Kurs in Schweizer Franken umgerechnet werden.

Deshalb müssen Sie klagen, wenn Sie nicht anders an die Bitcoins kommen. Dafür müssen Sie den Friedensrichter am Wohnort Ihres Freundes aufsuchen. Wenn Sie sich dort nicht mit Ihrem Freund einigen können, müssen Sie vor Gericht gehen.

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Julia Gubler, Redaktorin
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